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Demokratie und Evidenz sind kein “Big Brother Law”

Mit allen nur erdenklichen Mitteln versucht die deutsche Bundesregierung die Menschen zur mRNA-Impfung gegen Corona zu bewegen. Das geschieht logischerweise nicht direkt über den Bundeskanzler oder seine Minister, sondern per Staatsanordnung (nennt man Gesetze und Verordnungen) durch die untergebenen bürokratischen Stellen. Viele Menschen können mittlerweile davon ein Lied singen, zu welchen merkwürdigen, auch willkürlichen und oft nicht mehr gesetzeskonformen Mitteln der Staat greift. Natürlich wird wie bei jedem administrativen Vergang so getan als ob das alles seine Richtigkeit hat und selbstverständlich nur dazu dient, den Bürger vor “Gesetzesverletzungen” durch böse Menschen zu schützen. Folglich steht in dem Augenblick, wo von irgendeinem Amt ein Schreiben mit der Bitte einer Stellungnahme, gar zum Vorsprechen oder der erhobene Finger auf ein Delikt verweist, wie Verdacht auf Fälschung, Wirtschaftskriminalität, Täuschung im Rechtsverkehr, Urkundenfälschung, Vorlage eines unzureichenden ärztlichen Attestes, nahezu jeder Bürger stramm. Das ist der Dominanz der Autorität  zu verdanken. Das ist grundsätzlich kein schlechtes Zeichen – die Besten und Stärksten führen ihre Gruppe, wohl gemerkt “ihre Gruppe”, durch schwierige wie gute Zeiten zum Wohle der sie Bezahlenden. Aber leider wird durch Institutionalisierung die von Erich Fromm beschriebene „biologisch nichtadaptive, bösartige Aggression“ gefördert. Eine bösartige Aggression, die nur dem Menschen eigen ist, heißt also nicht angeboren wurde, sondern durch die gesellschaftlichen Umstände gefördert, nein geradezu gezüchtet wird. So schreibt Erich Fromm über den Gesellschaftscharakter (siehe auch Anatomie der menschlichen Destruktivität):

Wenn dagegen in der Menschheitsgeschichte die Dominanz institutionalisiert wird und nicht mehr – wie es noch immer in vielen primitiven Gesellschaften der Fall ist – eine Funktion der persönlichen Kompetenz ist, dann ist es nicht mehr notwendig, dass der Führer sich ständig durch hervorragende Qualität neu auszeichnet, ja, es ist effektiv nicht einmal nötig, dass er sie überhaupt besitzt. Das gesellschaftliche System konditioniert die Menschen dazu, dass sie im Titel, in der Uniform und was es sonst immer sein mag, den Beweis sehen, dass der Führer kompetent ist, und solange diese vom ganzen System getragenen Symbole vorhanden sind, wird der Durchschnittsbürger nicht einmal wagen, sich zu fragen, ob der Kaiser tatsächlich Kleider anhat. 

Ohne Zweifel ist dieses Vorgehen heute zunehmend en vogue geworden. Viele der deutschen Politiker sind Berufspolitiker ohne Kompetenz und Wissen. Und, wenn diese Regierung mit mangelnder Kompetenz via ihrer bürokratisch-administrativen Verwaltungen Irgendetwas behauptet, dann steht der Bürger in der Regel stramm und hat zumeist noch ein schlechtes Gewissen.  Aber,

lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen lassen

Weder Sie noch wir machen etwas Unrechtes. Immunitätsbescheinigungen auf der Basis von zertifizierten Immunitätsbeweisen sind wissenschaftlicher Standard und keine Gesetzesverletzung. Eindeutiger formuliert, Immunität ist Immunität, die ein Arzt bescheinigen muss, wenn diese zweifelsfrei  durch ein zertifiziertes (akkreditiertes) Labor bescheinigt wird. Dies gilt auch für Kontraindikationen, in unserem Fall gegen die Covid-19 Impfung.

Um zu wissen, wovon wir sprechen sind Definitionen erforderlich:

“Die Kontraindikation (von lateinisch contra ‚gegen‘ und indicare ‚anzeigen‘) oder Gegenanzeige, auch Gegenindikation, ist ein Umstand (z.B. Lebensalter, Schwangerschaft, eine bestimmte Krankheit bzw. Arzneimittelbehandlung), der die Anwendung eines diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens bei an sich gegebener Indikation in jedem Fall verbietet oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken zulässt. Die Kontraindikation kann zeitlich begrenzt (relative KI) oder dauerhaft (absolute Kontraindikation) sein”.

Diese Definition der Kontraindikation beruht auf den heute noch gültigen Aussagen aus dem  Klinisches Wörterbuch, 13./14. Auflage von 1927, dem Pschyrembel und dem Roche Lexikon der Medizin – 5. Auflage, 2003. Damit steht die Beantwortung der Frage, was sind Risiken. Risiken werden in der Medizin in einem Verhältnis der Nutzen-Risiko-Gewichtung erhoben. Es gibt unendliche Literatur dazu, die nicht Gegenstand dieses Artikels ist (siehe auch “Die Nutzen/Risiko-Abwägung im Arzneimittelrecht). Vereinfacht gesagt, dass individuelle Risiko oder die Risikowahrscheinlichkeit für ein negatives Ereignis darf nicht größer sein als die Wahrscheinlichkeit des Nutzens der Medikation. Dabei ist es egal ob das ein Medikament, eine Gentherapie oder  eine chirurgisch-prothetische-physiotherapeutische-ionisierende Behandlung in welchem Fachgebiet auch immer ist.

Diese Gewichtung der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung ist in unzähligen gesicherten wissenschaftlichen Belegen dokumentiert und wird selbst vom Ministerium für Gesundheit im Artikel “Zusammen gegen Corona” (Stand September 2022) nicht bestritten. Dennoch heißt es dort: “Im Leben ist nichts ohne Risiko, sagt man lapidar. Tatsächlich begleitet uns das Abwägen von Risiken ein Leben lang. Mitunter machen wir uns das Leben dabei aber selbst schwer – zum Beispiel, wenn uns manche Risiken viel größer erscheinen, als sie tatsächlich sind. Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt  nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend…oder “Impfen ist ein Spezialtraining für das Immunsystem”. 

Wirklich? Die aktuellen Befunden  von Nebenwirkungen, Todesfällen und schwerwiegenden Risiken belegen anderes. Obendrein sind Nutzen und Risiko für den Einzelnen kein Mittelwert. Das ist allen bekannt, auch den Beratern der Regierung, den subalternen Behörden. Um es trivial auszudrücken, wir haben keinen Durchschnittslohn, sondern jeder hat seinen eigenen Lohn, muss sein eigenes Päckchen tragen und kann sich bei zusätzlich professioneller, individueller Beratung entscheiden, war er zu tun gedenkt. Daher irrt das Ministerium, wenn es meint, für den Einzelnen entscheiden zu müssen und somit den Nürnberger Kodex und das im GG verankert Selbstbestimmungsrecht per Stempel und Dekret aus den Angeln zu heben.

Noch einmal: das Risiko an einer gesicherten Covid-19 Infektion  ohne Impfung zu versterben oder schwerst zu erkranken, liegt im Mittel unter 0,1% (siehe auch den Artikel Game over). Die neueste Veröffentlichung (erschienen 8. September 2022 in JAMA) mit 19.473.570 Personen zwischen 18 und 100 Jahren belegt sogar, dass das Risiko zu versterben, für Menschen im hohen Alter auch weiterhin als wichtigster Risikofaktor für einen Tod, trotz 3. Impfung sich bestätigt. Die Autoren haben lediglich die Ergebnisse von Prof. Ioannidis, ohne Impfung) noch einmal untermauert: bei Pflegeheimbewohner, Menschen in sozial niedrigeren Verhältnissen, auch Immungeschwächten, Karzinom-Patienten, chronischen neurodegenerativen Erkrankungen, Menschen mit pulmonaler Hypertonie oder Demenz war das Risiko, trotz Impfung an Covid-19 zu versterben um das 3-Fache erhöht. Warum dann die Risikogruppen impfen, muss man sich fragen, zumal das Risiko schwer zu erkranken, bei Gesunden gering ist. Auch das wird ausführlich in anderen Artikel beschrieben. Hier geht es um die medizinische Rechtmäßigkeit der Ausstellung von Immunitätsbescheinigungen – wir zitieren das deutsche Ministerium für Gesundheit: “Impfen ist ein Spezialtraining für das Immunsystem”und Immunität bedeutet Immunität. Diese wird gemessen und kann und sogar muss ärztlich bescheinigt werden. Wer brauch schon 2  oder drei Regenschirme, wenn einer ausreicht! Weiterhin geht es um die individuelle Erhebung von potentiellen Risiken die den Einzelnen in eine Gefahrensituation bringen könnten. Nicht vergessen, das Leben ist bisher einmal. Daher kann und sogar muss die Kontraindikation desgleichen ärztlich bescheinigt werden, wenn ein Mensch sich an den Profi (ARZT) mit der Fragestellung wendet, ist dieses Medikament für mich gefährlich, ja oder nein.

Die Pflichten, die dem Arzt in seinem Beruf, nicht nur bei der Ausstellung von Bescheinigungen oder Attesten aufgelegt werden, ergeben sich aus dem dem Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Berufsordnung für Ärzte. Die wichtigsten Vorschriften heißen:

§ 75 SGB V Freie Arztwahl – GKV wie PKV  (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/76.html)

  • Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte frei wählen.
  • Ausnahme: Selektivverträge – bedürfen der Zustimmung des Versicherten

Niemand hat daher das Recht, einem Hilfesuchenden (Patient = Geduldigem) vorzuschreiben, welchen Arzt er aufzusuchen hat. Dies wird von Arbeitgebern, Gesundheitsämtern oder Behörden versucht,  ist jedoch nicht  gesetzeskonform.

§7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung Ärzte des 121. Deutschen Ärztetags 2018: online Konsultationen (Telemedizin) erlaubt

  • Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt„wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Der persönliche Konsultation soll der Goldstandard weiterhin sein.

Die Behandlung kann seit 2018 Jahren mit einer online Konsultation durchgeführt werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Daher ist auch die von uns offerierte online Konsultation gesetzeskonform, wenn die Befunde eindeutig sind und nach Aktenlage in Relation zu der evidenten Literatur eine Kontraindikation belegen.

§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/ _Bek_BAEK_MBO-AE_Online_final.pdf)

  1. Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. 
  2. Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen. 
  3. Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. 
  4. Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen. 

§ 9 Schweigepflicht

Ärztinnen und Ärzte sind zur Offenbarung befugt, soweit sie von der Schweigepflicht (durch den Patienten) entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist.  Nicht vergessen, Impfen ist Individualschutz. Impfung schützt nicht einen Anderen! Zudem gibt es unendlich andere Methoden gefährdete Personen ( z. B. in Pflegeheimen, auf Intensivstationen, Infektionsstationen) zu schützen – durch den berühmten Schutzanzug. Der wohl beeindruckendste Film war “Outbrake” mit Dustin Hoffman aus dem Jahr 1995, der den Schutz belegt, schließlich überlebt Hofman und kann die Welt retten.

§ 30 Ärztliche Unabhängigkeit

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu wahren. das bedeutet konkret- Leitlinien sind Empfehlungen, desgleichen auch die Vorgaben des RKI, des PEI oder gar der Bundesregierung, welchen sachkundigen Gesundheitsminister diese auch immer als Galionsfigur benennt.

Fazit: Die von unserer Bürgerbewegung ausgestellten Immunitätszertifikate und Kontraindikationsbescheinigungen sind nach gültigem Recht nicht zu beanstanden.

Devoten Staatsdienern, die diese Bescheinigungen anzweifeln, da sie Bürger zur Impfung nötigen oder gar zwingen wollen, empfehlen wir mit uns Kontakt aufzunehmen, um Fälschungen auszuschließen. Aber wir empfehlen auch, dass diese Staatsdiener den “Vordruck bei Impf-Nötigung” unterschreiben sollten. Noch einmal, jeder Arzt hat geschworen, einem Hilfesuchenden (Patienten) nicht zu schaden. Daher sollten Ärzte aufhören, sich wie Berufspolitiker zu verhalten, die ihren eigenen Interessen dienen, obwohl sie permanent verbal das Wohl der Menschen predigen. Die Realität spricht eine andere Sprache. Schlußendlich sollten Bürger (Patienten) keine Angst entwickeln, dass sie bei korrekten und geprüften Befunden als Fälscher, Betrüger, Wirtschaftskriminelle oder Täuscher im Rechtsverkehr behandelt werden. Jeder kann sich natürlich impfen lassen, aber lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Medizin sich als Gefälligkeit verabreichen zu lassen oder um seinen Job, seinen Urlaub oder auch ein Restaurantbesuch zu retten, hat in der Regel kurze Beine. Daher nie vergessen, auch Impfungen sind keine Smarties, wie übrigens jedes Medikament.