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Wohin gehen, wenn man glaubt, man braucht jetzt einen Arzt oder vielleicht auch nur eine schnelle Diagnostik zur Abklärung der Beschwerden, die unerträglich scheinen.
Selbst Angehörige oder Nachbarn haben empfohlen, nicht mehr zuzuwarten und sich dringend in die Notfall – Ambulanz des nächstgelegensten Krankenhaus zu begeben.

Alles Unsinn, urteilt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, und lässt den Spiegel am 12.4.2023 berichten:

“Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme geht, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, muss gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen. [….] Unsozial ist in meinen Augen jedoch, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen und damit das Leben anderer Menschen zu gefährden…Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall“

Was sind eigentlich Kassenärztliche Vereinigungen?

Kurz zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einige Worte, weil die meisten Laien denken, dass hier eine Vereinigung der niedergelassenen Ärzte, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen versorgen, sich konstituiert hat. Weit gefehlt.
Die KBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und untersteht der Aussicht durch das Bundes Ministerium für Gesundheit.
Der historische Kompromiss zur Gründung sei angeblich gewesen:

„Die ärztliche Selbstverwaltung, in Gestalt der Kassenärztlichen Vereinigungen, handelt gesamthaft die Verträge mit den Krankenkassen aus. Ziel war es, den einzelnen Arzt aus der direkten individuellen Abhängigkeit und damit von der Willkür der Kassen zu befreien.“

An Slapstick kaum zu überbieten

Ausgerechnet die „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, diejenigen, die für das reibungslose Funktionieren der ambulanten Versorgung, für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten verantwortlich zeichnet  (Die KBV), mokieren sich darüber, dass die Kassenpatienten nicht die von ihnen zugelassenen Ärzte und Therapeuten aufsuchen, sondern in die Notaufnahmen der Krankenhäuser abwandern, um sich medizinisch untersuchen und behandeln zu lassen.

Fakt ist, die Kassenärztlichen Vereinigungen können alles, nur nicht  die ambulante qualifizierte Versorgung von Kassenpatienten sicherstellen. Daher kann es auch nicht verwundern, wenn als Gründe seiten des KV mit einer gewissen Selbsteinsicht verkündet wird, warum zum Beispiel die ländliche Versorgung seit Jahren nicht mehr funktioniert.

Was Sie gegen die Willkür der Bürokraten unternehmen können und welche Schritte notwendig sind, um das system zu verbessern, im Hauptartikel nachzulesen.

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