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Silent Witness – einen «stummen Zeugen» deponieren

Diese Option empfehlen wir allen, die wissen wollen, ob ihre körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen durch die Covid-19 Impfung ausgelöst worden sind oder mit dieser höchstwahrscheinlich in ursächlichem Zusammenhang stehen. Sofern ein Impfschaden nachweisbar ist, können Sie Schadensersatz geltend machen.

In der Grundlagenforschung ist es bereits gelungen im Blut den Nachweis anzutreten, ob die Komplikationen:

  1. durch eine natürliche Infektion entstanden ist
  2. ausschließlich durch die Impfung mit einem Covid-19 mRNA Impfstoff hervorgerufen ist
  3. eine Kombination aus natürlicher Covid-19-Infektion im Zusammenhang mit einer Covid-19- Impfung die Komplikationen ausgelöst hat.

WICHTIG: Ein Impfschaden muss immer am Einzelfall geklärt werden!

Ein Impfschaden liegt vor, wenn die Folgen der Impfung über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen.
Normale Begleiterscheinungen wie Ausschläge, Fieber oder Kopfschmerzen, die nach einer Impfung als vorübergehend eingestuft werden, also folgenlos bleiben, gehören also nicht dazu.
Die Versorgungsämter/Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländern beurteilen, ob eine gesundheitliche Schädigung, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten ist, auch tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde. Hier beispielhaft das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.

Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind vorübergehende Gesundheitsstörungen dabei nicht zu berücksichtigen.
Für den Versorgungsanspruch gegen den Staat spielt es keine Rolle, ob die aufgetretenen Beschwerden als mögliche Nebenwirkungen vorher bekannt waren. Betroffene verlieren den Anspruch auch dann nicht, wenn sie korrekt aufgeklärt wurden und in die Impfung eingewilligt haben (siehe u.a. §60 des IfSG).

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