Über Jahrzehnte angekündigt, jetzt soll sie Wirklichkeit werden – die elektronische Patientenakte, kurz ePA genannt.
Vorweg
Wenn Sie NICHT wollen:
- dass Ihre Daten an Irgendjemand gehen,
- Sie Spielball von Irgendjemand werden,
- das Miteinander der Menschen weiter reduziert wird, da die Hintermänner, die Autoritäten noch immer die gleichen Gesellen sind, die den Gesundheitsmarkt als profitable Geschäftseinheit ansehen,
dann müssen Sie umgehend einen Widerspruch gegen die „freiwillige“ Aufnahme in die Erhebung Ihrer kompletten Gesundheitsdaten einlegen.
Freiwillig wird propagiert, ist aber nur eine Floskel. Freiwillig ist nur der Austritt und maximal, was Sie in die App installieren wollen! Denn, die elektronische Patientenakte wird für jeden Versicherten, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch angelegt (Opt-out-Verfahren). „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach – ZDF 5.3.2023. Obendrein soll laut Lauterbach die ePA ab 2024 gesetzlich verbindlich werden.
Gut zu wissen:
Ihre Daten werden seit Jahrzehnten automatisch weitergegeben, erfasst und ausgewertet. Das alles geschieht ohne Ihre Zustimmung. Das läuft seit Jahren über die Abrechnungsdaten. Diese werden an die Kassenärztliche Vereinigung (eine Körperschaft Öffentlichen Rechtes = Staatsableger) bei den gesetzlich Versicherten vierteljährlich elektronisch übersandt. Nach Auswertung dort, weiter an die jeweilige GKV-Krankenkasse eingereicht. Verordnungen inklusive Rezepte werden direkt bei den Krankenkassen erfasst.
Die erste Veröffentlichung von GKV-Daten als Strukturforschung im Gesundheitswesen „Analyse auf der Basis von GKV-Daten“ erfolgte 1986, also vor über 30 Jahren, im Auftrage des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) – was sicher den Wenigsten bekannt ist (pdf – hier).
Ihre Daten werden auch dann weitergegeben, ohne dass Sie die ePA-App auf Ihrem Handy installiert haben, die Ihnen jetzt von Gesundheitsministerium und Ihrer Krankenkassen schmackhaft gemacht wird.
Selbst die Bertelsmann-Stiftung ist in die ePA involviert. Bertelsmann-Stiftung? Eine „gemeinnützige Stiftung“, die über sich schreibt:
„Transatlantic Perspectives on Global Challenges. The Bertelsmann Foundation is an independent, nonpartisan, and nonprofit think tank in Washington, DC dedicated to a strong and lasting transatlantic relationship.“
(Übersetzung: Transatlantische Perspektiven auf globale Herausforderungen. Die Bertelsmann Stiftung ist ein unabhängiger, überparteilicher und gemeinnütziger Think Tank in Washington, DC, der sich für eine starke und dauerhafte transatlantische Beziehung einsetzt).
Beeindruckend, nicht wahr! Aber was hat dieser amerikanische Think Tank mit der deutschen elektronischen Patientenakte zu schaffen? Eigentlich nichts. Machteinfluss, wie so viele Think Tank, die eigentlich vorrangig Steuern sparen und „eine Privatisierung der Politik“ etablieren möchten. Gates ist ja dabei einer der Vorreiter, der zeigt, wie man „Gates-Gesundheit“ kaufen kann, nein kaufen muss (siehe). Dennoch wird die Behauptung seitens des Think Tank aufgestellt, dass die Bertelsmann-Stiftung:
„Digitale Transformation im Gesundheitswesen – die digitale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und erhalten wird“ – siehe
Zurück zur ePA. Die Regierung ist der Auftraggeber der digitalen Patientenakte und gibt das opt-out-Verfahren vor. Der Wunsch nach umfassender vereinfachter Digitalisierung ist schon älter. Seit 2021 wird mit viel Schmackes versucht, in den Markt vorzudrängen. Dennoch haben bisher nur 1% der Bürger dieses Verfahren angenommen. Vielleicht ist daher die Variation – alle sind drin und man muss sich rühren, um auszutreten (op-out), durchgedrückt worden. Diese APP’s sind von der Firma Gematik (nationale Agentur für Digitale Medizin im Auftrage der Bundesregierung) entwickelt worden. Jede Krankenkasse bietet ihre eigene App an.
Warum jetzt ePA: Man will noch mehr Daten von Ihnen haben, nicht nur anonymisiert, wie seit Jahrzehnten üblich, sondern im Klartext, um Ihnen „direkt“ zur Seite zu stehen. Was auch immer das bei diesen Berufspolitikern bedeutet. In der Corona-Zeit, von nun mehr als 3 Jahren, bleibt auch dem Einfältigsten nicht verschlossen, das ist nichts Gutes.
Ihre „Freiwilligkeit“ besteht ausschließlich darin, ein sogenanntes opt-out-Verfahren durchzuführen, die laute Verweigerung der Nutzung Ihrer Daten kundzutun, um die stillschweigende Einwilligung zu beenden.
Wir geben Ihnen daher ein Musterblatt an die Hand, damit Sie formgerecht (Erkenntnisstand März 2023) Ihren Widerspruch einreichen können (Mustervorlage_Widerspruch_ePA). Unklar ist, ob und welche Daten beim Widerspruch benannt werden sollen. Daher haben wir aktuell vier Adressaten angegeben und empfehlen Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welche Nummer aus Ihrer Gesundheitskarte auf dem Widerspruch mitaufgeführt werden soll. Ein Beispiel einer Gesundheitskarte in der Abbildung.
Zurück zu den Fakten
Seit vielen Jahren lag sie in der Pipeline, bisher nicht realisiert, nun (März 2023) hat der Gesundheitsminister, Prof. Lauterbach, die Digitalisierungsstrategie „freigegeben“. Anders formuliert, man will es mal wieder auf den Weg bringen.
Das wichtigste Highlight laut Ministerium, das Gesundheits- und Pflegewesen soll „zukunftsfest“ gemacht werden. Dann wird nur so mit plakativen Slogan um sich gefeuert:
- NIEDRIGERE STERBLICHKEIT: Telemonitoring reduziert die Rehospitalisierungs- und Sterblichkeitsrate bei Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz
- WENIGER DOKUMENTATIONSAUFWAND: elektronische Dokumentation erleichtert die Arbeit und spart Zeit, etwa wenn vernetzte Monitoringsysteme Vitalparameter dokumentieren.
- FEHLMEDIKATION REDUZIEREN: 30–40 Prozent der Menschen, die älter als 65 Jahre sind, nehmen täglich mindestens vier Arzneimittel ein; ab 75 Jahren nimmt jeder Dritte mindestens acht Arzneimittel ein
- KOMPLIKATIONEN FRÜHER ERKENNEN: Digitalisierung trägt dazu bei, die Gefahr von Nierenschäden bei Diabetikerinnen und Diabetikern früher zu erkennen.
- RISIKEN SCHNELLER ERKENNEN: Durch Digitalisierung kann Schwangerschaftsdiabetes zum Wohle von Mutter und Kind auf Basis vorhandener Daten früher behandelt werden.
- MINIMIERUNG VON STRAHLENBELASTUNG: Robotergestützte Koronarinterventionssysteme können die Strahlenbelastung während der Operation für die Kardiologin oder den Kardiologen um 95,2 Prozent reduzieren.
- MEHR ZEIT FÜR PATIENTINNEN UND PATIENTEN: Dank Zeitersparnis durch Teletherapie lassen sich mehr Patientinnen und Patienten versorgen.
- ENTLASTUNG VON PFLEGENDEN AN- UND ZUGEHÖRIGEN:
Digitale Anwendungen können zu Hause bei Unterhaltungs-, Überwachungs- und Erinnerungsaufgaben unterstützen. Siehe ausführlich hier.
Munter geht es plakativ weiter:
„Daten sollen dazu beitragen, in der Versorgung, wie auch in der gesundheitspolitischen Steuerung fundiertere bzw. informiertere Entscheidungen zu treffen. Auch die Forschung sowie Bürgerinnen und Bürger sollen von Gesundheitsdaten profitieren. Außerdem soll das deutsche Gesundheits- und Pflegewesen mit dem entstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) verknüpft werden, um eine gute Versorgung und Forschung auch über Grenzen hinweg zu ermöglichen.“ Details hier.
Weiterhin schreibt das Bundesministerium für Gesundheit:
- i. Wir wollen die Qualität der Gesundheits- und Pflegedaten, die in der Versorgung generiert werden, sukzessive verbessern und besser nutzbar machen.
- ii. Wir ermöglichen einen unmittelbaren und sicheren Zugang der Versicherten zu ihren persönlichen Gesundheits- und Pflegedaten sowie eine niedrigschwellige Nutzung, um die individuelle Versorgung zu unterstützen und zu verbessern. Dies umfasst auch das Recht der Versicherten, ihre individuellen Daten unkompliziert – auch mithilfe Dritter – einsehen zu können.
- iii. Jede und jeder erhält die Möglichkeit, souverän und barrierefrei über die Nutzung der eigenen Behandlungs-, Gesundheits- und Pflegedaten zu entscheiden. Hierbei wird auch eine informierte Entscheidung gegen die Nutzung, zum Beispiel im Zusammenhang mit der ePA, ermöglicht und gleichzeitig über die Folgen der Nichtnutzung informiert.
- iv. Wir stellen die Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Daten aus unterschiedlichen Quellen sicher. Dazu zählen unter anderem Abrechnungsdaten, Versorgungsdaten aus der ePA sowie Studien-, Genom- und/oder Registerdaten. Damit fördern wir zum Beispiel den Erkenntnisgewinn zur Bekämpfung von Gesundheitsgefahren wie Pandemien, ermöglichen präventives und prädiktives Handeln durch personalisierte Medizin und heben die Forschungsdatenlandschaft auf eine neue Stufe. Hierdurch werden die Patientensicherheit und Behandlungsqualität sowie die Effizienz des Ressourceneinsatzes im Gesundheits- und Pflegewesen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst gesteigert. Indem wir sowohl für die
- v. Öffentliche als auch für die private Forschung einen sicheren Datenzugriff ermöglichen, stärken wir Deutschlands Rolle als führenden Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.
- vi. Wir fördern die Bereitstellung repräsentativer Daten für die Forschung sowie die Entwicklung und Nutzung datenbasierter Technologien, um Versorgungs- und Verwaltungsprozesse im Gesundheits- und Pflegewesen zielgerichteter zu unterstützen und die Orientierung am Menschen bei Forschung, Entwicklung und Anwendung zu stärken, zum Beispiel durch die Anwendung von KI zur Unterstützung der Früherkennung von Krankheiten oder durch die frühzeitige Identifizierung von Komplikationen im Krankheits- und Pflegeverlauf, im Sinne einer personalisierten Medizin und Pflege.
Dabei soll insbesondere Folgendes erreicht werden:
- Konsequente Ausrichtung auf Menschen, Patientensouveränität und Begeisterung
- Verbesserung der Versorgungsqualität
- Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz
Sogar von der „Königsdisziplin“ wird gesprochen, wenn von der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der ePA die Rede ist.
Aber ist es wirklich eine Königsdisziplin, wenn angeblich weder die Krankenkassen noch deren Dienstleister auf die Daten Zugriff haben. Geregelt ist das im § 341 ff. SGB V
Die elektronische Patientenakte soll in der Hand der Patienten das zentrale Element einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden. Die ePA soll angeblich die Papierflut ersetzen, dennoch nicht die Primärdokumentation der Praxis bzw. des Krankenhauses aufheben.
Ein 3 Stufen-Plan ist angedacht.
ab Stufe 1 (1. Januar 2021)
- medizinische Informationen über den Versicherten für eine einrichtungs-, fach- und sektorübergreifende Nutzung, insbesondere
- Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen,
- der elektronische Medikationsplan,
- die elektronischen Notfalldaten,
- elektronische Arztbriefe,
- Gesundheitsdaten, die durch den Versicherten zur Verfügung gestellt werden
ab Stufe 2 (1. Januar 2022)
-
- das elektronische Zahn-Bonusheft,
- das elektronische Untersuchungsheft für Kinder,
- der elektronische Mutterpass und Daten, die sich aus der Versorgung mit Hebammenhilfe ergeben,
- die elektronische Impfdokumentation,
- Daten des Versicherten aus der elektronischen Gesundheitsakte bei seiner Krankenkasse (ab 1. März 2022),
- bei den Krankenkassen gespeicherte Daten über die in Anspruch genommenen Leistungen des Versicherten,
ab Stufe 3 (1. Januar 2023)
-
- Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) des Versicherten,
- Daten zur pflegerischen Versorgung des Versicherten,
- Verordnungsdaten und Dispensierinformationen elektronischer Verordnungen (eRezepte inkl. Arzneimittelhistorie),
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs),
- sonstige von den Leistungserbringern für den Versicherten bereitgestellte Daten, insbesondere aus strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Erkrankungen.
Unbenommen davon ist von Seiten der Regierung angestrebt: Im Jahr 2026 80 Prozent der Kommunikationsvorgänge im Gesundheits- und Pflegewesen papierlos durchführen zu lassen (siehe Bundesärztekammer) und auch das Movie der Erklärung zur ePA.
Wichtig: Um sich nicht daran zu beteiligen, sind Sie als Bürger gefordert, denn es ist ein opt-out-Verfahren.
Das heißt, wer keinen Widerspruch dagegen eingelegt, wird automatisch in diese elektronische Datei aufgenommen und sämtliche Daten gehen an alle hier aufgeführten Dienste. Dazu zählen insbesondere
- Private, wie öffentliche Forschung.
- Weiterleitung an Künstliche Intelligenz(KI) zur Fragestellung, welche Diagnostik und Therapie Ihnen zugestanden werden soll.
- Versorgungsforschung – wo an welche Einrichtungen, Diagnostik-. und Therapiemöglichkeiten etabliert werden sollen.
- Wie teuer Sie sind.
- Welche genetische Konstellation Sie haben, was wiederum für zukünftige Forschung und auch Therapie genutzt werden kann – siehe auch unseren Artikel siRNA.
Denn, das ist ganz besonders wichtig zu wissen, Ihr Arzt hat dann nur noch bedingt ein Mitspracherecht. Bereits jetzt werden Ärzte über eine Vielzahl staatlicher Vorgaben gedrängt. Das klassische Beispiel der aktuellen Zeit ist die Impfung gegen Corona.
Auch spannend, der Arzt wird für die Führung einer ePA zusätzlich vergütet.. So schreibt die Bundesärztekammer:
„So können Ärzte und Psychotherapeuten (auch rückwirkend) seit dem 1. Januar 2021 für das Ablegen medizinischer Daten in der ePA die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 01431 und 01647 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen. Die Zahlenakrobatik ist berauschend (siehe):
„Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27, zu den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25, den Gebührenordnungspositionen 01320, 01321 und 30700 und den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitrodiagnostische Leistungen) im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte“
Es versteht sich darüberhinaus, dass die Kosten für die Installation von den Krankenkassen übernommen werden sollen (siehe). Ihre Krankenkassen sollen keinen umfassenden Einblick in die ePA haben, aber zahlen- das ist Aberwitz.
Cave, oder zu deutsch, Vorsicht ist geboten.
Wir empfehlen allen, die nicht wollen, dass ihre Daten irgendwo landen, also missbraucht werden können, Widerspruch gegen die Aufnahme in die elektronische Patientendatei zu verfassen.#
Fazit:
Der Gedanke, einer Digitalisierung von persönlichen Gesundheitsdaten und Fakten ist per se gut. Jeder Schritt, Dinge in Ihrer Fülle und Komplexität zu vereinfachen, ist ein super Gedanke. Denn, nicht die Datensammlung ist das Problem, sondern der potentielle Missbrauch im Umschwung der Gesellschaft mit den Zielen, die ein Klaus Schwab oder, wie auf dem Bild dargestellt, die Profithaie formulieren.
Ein vernünftiges, respektvoll handelndes Gesundheitswesen macht in jedem Fall Sinn, wenn die Regierung sich ihren Bürgern als wohlwollende Handler verpflichtet fühlt. Das ist leider aktuell nicht gegeben.
Das ist erst gegeben, wenn eine direkte Demokratie und ein Gesundheitswesen installiert ist, dass dem Wohle der Bürger und nicht dem Wohle des Profites untergeordnet ist.
Darum – zweimal denken, ob Sie dabei sein wollen oder nicht und Ihre Daten zum potentiellen Missbrauch, auch durch die Regierung oder an Profithaie, freigeben wollen. Seien Sie kein Gegenstand, sondern ein selbstständig denkender und handelnder Mensch.