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Und, der Agenda 2030 ein Stück näher sein!

You’ll Own nothing. And you’ll be happy

8 Predictions For The World In 2030 18 Predictions for the World in 2030″ für das Szenario des WEF. Diese Vorhersagen basieren auf dem Input von Mitgliedern des WEF „Global Future Council”. Vom WEF am 18. November 2020 auf Facebook veröffentlicht (https://www.facebook.com/watch/?v=10153920524981479).

Die dänische Theologin und Abgeordnete Ida Auken hat den Ablauf am 11.11.2016  in einem Statement auf dem WEF 2016 zusammenfassend skizziert (Quelle).

Die Grünen”, Ein Mann – Ein Wort, würden gern helfen, dieses Rund-um-Glücklich-Gleichheitspaket der Überwachung zu schnüren. Natürlich nur im Namen der Zufriedenheit der Menschen und nicht, um die Menschen in Deutschland noch schneller der Enteignung und damit der Agenda 2030 näher zu bringen. Die Beweise belegen, uns soll der nächste Bär aufgebunden werden!

Kurze Info, was alles unter Sozialabgaben 2025 erfasst wird:

  • Rentenversicherung:  18,6%
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6%
  • Krankenversicherung: 14,6%
  • Pflegeversicherung: 3,6% 

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/240713/beitraege/
Wenn man nicht unter die vielen Ausnahmeregelungen fällt, wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder X-Kinder-/ Alleinstehend-Geld, dann zahlt der normal arbeitende Bürger durchschnittlich knapp 40% von seinem Bruttoverdienst an den Staat, damit dieser daraus Rücklagen für Unwägbarkeiten in der Zukunft bildet. Es gibt sogar einen Steuerzahlergedenktag 2023, der anzeigt, wie lange man für das  Wohlergehen des Gemeinwohls arbeiten muss, bevor man in die eigene Tasche zahlt. 2023 lag der Bundesdurchschnitt der Steuerbelastung bei stolzen 52,4% (BdSt-2023). 

Aber die extrem hohen Steuereinnahmen scheinen nicht zu reichen. Vieles ist marode und nach der Wahl sollen erhebliche Einschnitte auf die Bevölkerung zukommen.
Da auch seit Jahren die agierenden Politiker nicht befähigt sind, das marode Sozialsystem zu retten, propagiert die Co-Vorsitzende der Grünen die Forderung von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck, auch Kapitalerträge für Sozialausgaben endlich verstärkt einzubeziehen.

Kapitalerträge für Sozialausgaben? 

Um  an das Herz der Menschen zu rühren, erklären „Die Grünen“, am Beispiel einer alleinerziehenden Mutter in Teilzeit, dass diese arme Frau mehr für die Krankenversicherung zahlen müsse, als jemand der mit Aktien Millionen verdient. Habeck thematisiert das als „soziale Kälte der Reichen” und „unsoziales Verhalten”.

Das ist schlichte Lüge, oder wie man sagt, der Versuch, uns einen Bären aufzubinden.

Kapitalerträge werden seit 1920 versteuert!

Seit 2009 sind Kapitalerträge nur bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Verheiratete oder 2.000 Euro pro Jahr für Verpartnerte steuerfrei. 
Haben Bürger aus Kapitalerträgen mehr, als diesen minimalen Freibetrag erhalten, wird der Ertrag mit 25 Prozent versteuert. 
Nennt sich Kapitalertragsteuer oder auch Abgeltungssteuer. Dazu kommt noch Soli-Zuschlag von 5,5% und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diesen Betrag führt die Bank, ohne zusätzlich Erlaubnis des Kontoinhabers einzuholen, direkt an das Finanzamt ab.

Die Kapitalertragsteuer gehört zur Einkommensteuer und wird im Einkommensteuergesetz (EStG) § 44 geregelt. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung der anfallenden Steuern.

  • 4.000 €  Kapitalertrag vor Steuern. Davon muss der Bürger 750. € Abgeltungssteuer + 41,25 € Soli-Zuschlag zahlen und gegebenenfalls noch zusätzlich Kirchensteuer
  • 1 Million Kapitalertrag vor Steuern. Die stolze Abgeltungssteuer beträgt 249.750,00 €, Soli-Zuschlag 13.736,25 € plus ggf. Kirchensteuer.

 Wer seine Beträge ausrechnen will, kann das hier machen.

Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli

1991 eingeführt, um einmalige Zusatzausgaben, die die Regierung nicht kalkulierten oder voraussehen konnte, finanzieren zu können. Seit 1995 ist der Soli ein unbefristeter Zuschlag auf die zu zahlende Einkommensteuer. Begründung: dauerhaften Lasten für die Wiedervereinigung Deutschlands. Was nicht stimmt. Seit 2020 werden keine Ausgaben über den Solidarpakt Ost mehr geleistet, wohl aber nach Beliebigkeit, nicht nachvollziehbar, ausgegeben (https://www.steuerzahler.de/solidaritaetszuschlag/?L=0)

]2019 erzielte der Bund 19,6 Milliarden Euro, kann diese einsetzen wie es ihm beliebt. In der Zeit von 2020 bis 2023 wurden 54 Milliarden Soli eingenommen.
2021 ist zwar die Freigrenze, bis zu der kein Soli gezahlt werden muss, angehoben worden, wie die Tabelle belegt. Wer über diese jährliche Freigrenze Einkommensteuer entrichten muss, muss auch Soli zahlen. 
Um das Verwirrspiel komplett zu machen, gibt es sogenannte Milderungszonen, dass heißt, eine Staffelung des Soli-Beitrages bis zum vollen Umfang von 5,5%. Sogenannte Spitzenverdiener, bei denen das zu versteuernde Einkommen über 106.000 € für Singles (212.000 € für Paare) liegt, zahlen vollen Soli-Beitrag. Eine GmbH oder AG zahlt 15% Körperschaftsteuer und darauf auch den vollen Soli-Beitrag (siehe).

Freigrenze Soli 2022 2023 2024 2025 2026
Single 16.956 € 17.543 € 18.130 € 19.950 € 20.350 €
Paare 33.912 € 35.086 € 36.260 € 39.900 € 40.700 €
Quelle: Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes, Steuerfortentwicklungsgesetz (Stand: 9. Januar 2025) – Quelle

 

Von den Reichen

2023 geht man davon aus, dass es in Deutschland 2,82 Millionen Millionäre gibt. 
2021 wie auch 2023 wurden in Deutschland 915,8 Milliarden Euro an Steuern eingenommen, 2021 waren es 10 Milliarden = 1,2% als Kapitalerwerbsteuer (Quelle 2023) und 2023 knapp 8,5 Milliarden (Quelle).

Kann sich doch sehen lassen, was der Staat an Steuern durch „Kapitalerträge” einnimmt. Aber offensichtlich wissen die Politiker diese Steuern nicht richtig einzusetzen. Sonst wäre man doch nicht in der Misere, dass an allen Ecken und Enden das Geld fehlt.

Geht es wirklich nur um Aktien der Superreichen? 
Bekanntermaßen zählt jede Form der Verzinsung, Kapitalanlage als Kapitalertrag, wenn ein festgelegter Betrag überschritten ist. 
Es ist also schlicht gaga seitens der Grünen, zu behaupten, es treffe nur Reiche, die sie mehr schröpfen wollen.
Denn, um nur diese  Kaste noch stärker zur Kasse zu bitten, müssten alle Menschen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, um nachzuweisen, dass sie von dem neuen Vorstoß der Schröpfung verschont bleiben. Ohne Zweifel, daran arbeitet man, mit dem 

Nächster Bär, den die Grünen dem Bürger aufbinden wollen

Es ist eine weitere schlichte Lüge, dass der Erhaltende von Kapitalerträgen nicht in die Sozialsysteme einzahlt.
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht!
Seit 2009 besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Die Details sind in § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. 
Die Pflicht zur Versicherung gilt unabhängig vom Geldbeutel, für „Reiche” wie „Nicht-Reiche”.
Bekanntermaßen gibt es in Deutschland zwei verschiedene Versicherungssysteme, die gesetzliche (GKV) und die private (PKV) Versicherungsmöglichkeit.
Möglicherweise ist nicht allen bekannt, dass die privaten Versicherungen (PKV) kein Solidarsystem darstellen. Der Versicherte schließt eine Individualversicherung ab, die nicht nach dem Einkommen berechnet wird, sondern nach der gebotenen Leistung. Beamte haben dabei bekanntermaßen Vorzugsstellungen. 
Das heißt, der Dienstherr (Bund, Länder, Gemeinde) erstattet dem Beamten einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe. Diese Beihilfe ist durchaus üppig und kann zwischen 50% für den Beamten, 70% für seinen Partner und 80% für die Kinder betragen. Das gilt auch für die Bundestagsabgeordneten. So findet man:

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.
Der Rest der Versicherten hat im Privatsektor nicht das Vergnügen, aus Steuergeldern Krankenkassenzuschüsse zu erhalten. (Quelle, abgerufen 19.01.2025).

Die Administratoren des Solidarsystems GKV können sicher anordnen, dass eine Person mit mehr Geld im Portemonnaie, mehr Beitrag zahlen muss, um den weniger Betuchten auch die Möglichkeit zu eröffnen, die Standardmedizin und vielleicht auch ein wenig mehr erhalten zu können.  Aber auch das ist seit Jahrzehnten gesetzlich festgelegt und wird praktiziert. 
Die GKV-Beitragssätze sind ein fester Prozentsatz. Folglich müssen mehr Verdienende auch mehr zahlen. Dies, obwohl jedem klar sein muss, dass die Schwere einer Krankheit nicht vom Geldbeutel des Erkrankten abhängig ist. Hier greift also bereits, dass besser Betuchte für weniger Betuchte, auch für Drückeberger vor Arbeit (Sozialhilfeempfänger jedweder Couleur) tiefer in die Tasche greifen.

Breakpoint für die GKV: 6.150 €/Monat regelmäßig über ein Jahr

Sofern jedoch jemand ein Jahr regelmäßig mehr als 6.150 Euro pro Monat verdient und selbständig ist, wird man in der GKV als freiwillig versichert eingestuft und zahlt 14,6%, komplett, allein, Ausnahme Beamte. 
Die Berechnung des Beitrages erfolgt auf der Basis des aktuellsten Einkommensteuerbescheids. Den muss derjenige bei der GKV einreichen. Als Einnahmen gelten der Gewinn aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie weitere Einnahmen, die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind, zum Beispiel auch Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.
Vergleich Einkünfte/Monat (Krankenkassen_Beitragsrechner):

  • 2.000 € Krankenversicherung 170,50 €
  • 6.150 € – Krankenversicherung  für Arbeitnehmer : 469,94 €
  • 6.150 € – Krankenversicherung  für Selbstständige: 906,81 €
  • 12.000 € – Krankenversicherung für Selbstständige: 906,81 €

Zum Januar 2025 ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöht worden. Bis zu diesem Verdienst werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung erhoben. Viele Krankenkassen erheben zudem einen Zusatzbetrag – für 2025 ist dieser vom Bundesgesundheitsministerium mit 2,5% festgelegt worden.

Verständlich, dass Reiche oder Besserverdienende daher kein Interesse haben, in einer überteuerten und schlecht organisierten Solidargemeinschaft (GKV) versichert zu sein. Lange Wartezeiten, Diktat der Arztwahl, Hausarzt als Pilotstelle, Mehrbettzimmer und ähnliche Einschränkungen, denen der Patient unterliegt. 

Eine private Versicherung ist nicht billig, aber der Versicherte genießt,  im  Gegensatz zur GKV, einen deutlichen Servicevorteil – verkürzte Wartezeiten, freie Arztwahl, relativ unbegrenzte Auswahl bezüglich der Diagnostik- und Therapie-Möglichkeiten, Einbettzimmer und ähnliche Annehmlichkeiten. 

Das System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)


Wie die Abbildung zeigt, ist das gesetzliche Krankenkassensystem extrem verschachtelt, unübersichtlich und steckt voll von bürokratischer Überbordung und Fallstricken administrativer Ebenen, so dass keine Kostentransparenz gegeben ist.  Das bestätigt auch das Gesundheitsministerium:

„Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 neu gestaltet. Der reguläre Bundeszuschuss  an Steuermitteln beträgt 14,5 Milliarden Euro. 2020 und 2021 wurden weitere Milliarden an Steuermitteln aufgrund der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie an die GKV geleistet. 

Die Beiträge werden von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen, wie die Steuermittel, in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus alters-, geschlechts-, risiko- und regional adjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten somit mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Für besonders teure Versicherungsfälle existiert seit 2021 ein ergänzender Risikopool, aus dem 80 Prozent der Ausgaben oberhalb eines festgelegten Schwellenwerts direkt beglichen werden” (Quelle).

Für ambulante Leistungserbringer zahlen die gesetzlichen Krankenkassen an die Kassenärztliche Vereinigung eine Pauschale pro Kopf. 2022 sind rund 46 Milliarden Euro für die gesamte ambulante Betreuung in Deutschland ausgegeben worden. Es ergibt sich von selbst, dass auch durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ein erheblicher Verwaltungsaufwand besteht.

Verwaltungskosten  für die GKV, so hoch, wie noch nie!

2023 wurden 304,49 Milliarden € bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingenommen. Ein Defizit wird mit 1,89 Milliarden ausgewiesen. 
Die Netto-Verwaltungskosten liegen bei 12,63 Milliarden (GKV:Personal-und Verwaltungskosten). Damit sind diese im Vergleich zu 2012 um 2,96 Milliarden gestiegen (siehe). 

Das ist mehr als nur beindruckend erschreckend. Es ist in höchstem Maße unzureichend.

Lage der Krankenhäuser so schlecht, wie noch nie

Insolvenzen in einer nie dagewesenen Größenordnung. Prüfungen des Medizinischen Dienstes verursachen einen enormen Verwaltungsaufwand, binden Personal – nutzlose Verschwendung, gigantischer bürokratischer Aufwand.
Krankenhäuser rechnen seit 2004 nach sogenannten Fallpauschalen ab, die in geradezu perverser Gewichtung durch spezielle Abteilungen das Maximum an Kosten herausholen sollen, da eine Gewichtung der Krankheiten eingeführt worden ist. Aktuell werden 1.296 gedeckelte Fallpauschalen im  Krankenhaus ausgewiesen. Nennt sich Diagnosis Related Groups (DRG). Gegen jeden Sachverstand und unendlich viel profunder Kritik hat dennoch die SPD (Schröder/Schmidt) die DRG-Abrechnung, auch ICD-Code-Akrobatik genannt, eingeführt.  Das nannte sich dann Gesundheitsmodernisierungsgesetz.
Die CDU geführte Regierung (Merkel/Rösler/Spahn) hat das System weiter ausgebaut. Mit Corona wurden hübsche Namen für die maroden Strukturen erfunden, wie Gesundheitszukunftsgesetz  (KHZG) unter Spahn, um den Corona-Schwindel zu übertünchen. Die Krankenhäuser haben für Corona-Verdachtsdiagnosen Prämien bekommen und Milliarden, um Förderung von Notfallkapazitäten plus digitale Infrastruktur anzufordern.
Unter der Ampel (SPD Scholz/ Lauterbach) ging der „Pandemie-Krankenhaus-Spuk”, „Polizei- Rettungsdienst-Spuk” weiter.

Kein Geld, aber mit Steuergeldern feiern, Patienten vernachlässigen

Trotz fehlender Betten und mangelndem, überlastetem Personal wird in ganz Deutschland die Jerusalema Dance Challenge offeriert (Beispiele hier oder hier). Zur Aufmunterung der Bürger, wie es heißt, werden bundesweit aufwendige Videos gedreht. Nicht nur der Konzern Warner Musik fordert dafür seine Tentiemen:

Beispiel Uniklinikum Tübingen – „Jerusalema Dance Challenge – hier 2021 https://www.youtube.com/watch?v=4nib2hoZmRA

„Wir lieben die Tatsache, dass die Fans hinter ›Jerusalema‹ stehen. Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern” (Quelle).

Die Lizenzgebühr war nicht die einzige Geldausgabe. Wie schreibt das Uniklinikum Tübingen:

Das ganze Uniklinikum tanzt im Tal und auf dem Berg – Weit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medizinischer Fakultät und Universitätsklinikum, aus Laboren und Kliniken, aus Schulen und Stationen, aus OP-Sälen und der Logistik, aus Ambulanzen und der Verwaltung waren begeistert dabei und tanzten für das Video zur Jerusalema Dance Challenge. 

„Bereits im Spätsommer 2020 haben wir das erste Mal darüber nachgedacht, ob das Uniklinikum an der Jerusalema Dance Challenge teilnehmen sollte.” Im Februar 2021 startete die Organisation. „Das ging alles rasend schnell. Wir hatten nur drei Wochen von der Entscheidung bis zur Aufzeichnung der Drohnen-Videos am 25. Februar für das Outdoor-Event vor den Kasinos Berg und Tal und der die beiden Klinikareale verbindenden Menschenkette“, so die Leiterin der Stabsstelle Kommunikation und Medien am Uniklinikum. Hervorheben möchte sie auch die schnelle und unbürokratische Abstimmung für die Musiklizenzierung mit Warner Music und anderen.  Am 25. Februar, dem Jahrestag der ersten Corona-Patienten am Tübinger Uniklinikum, verband eine 1,5 Kilometer lange tanzende Menschenkette die Gelände der Kliniken Berg und Tal (hier).

Das ist pure Groteske, inszeniert für den Normalbürger. Das ist vergleichbar mit dem Sängerwettstreit selbsternannter europäischer High Society vor der schwitzenden Arbeiterklasse im glühenden Heizkeller des Luxusdampfers aus dem Film „Das Schiff der Träume”von Frederico Fellini, der um 1914 spielt.

Das „Wolkenkuckucksheim” des Habeck oder der nächste bürokratischer Aufbläh-Akt, das marode System zu halten

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG –  ist zum 01. Januar 2025 durchgedrückt worden. Bis 2029 soll es vollständig durchgesetzt werden. Vorhaltevergütung heißt das Zauberwort. Vor 2004 hatte man dafür das Wort Bettenpauschale. 
Wie meint Habeck so niedlich: „Ein Mensch – ein Wort”. Man muss nur erfinderisch die Worte jonglieren.

Ein weiteres Verschlimmverbesserungs-Gesetz

Zweieinhalb Jahre wurde darüber beraten, um die Versorgungsqualität im Krankenhaus zu verbessern sowie die Vergütungsstrukturen neu zu reformieren. Die Grünen sind flott dabei, wie Janosch-Dahmen (ordentliches Mitglied Gesundheitsausschuss des Bundestages) oder wie Prof. Armin Grau (Rede Bundestag vom 17.10.2024). Natürlich stimmt man dafür, obwohl die Finanzierung und auch der medizinische Outcome nicht gesichert ist (hier) – die Auswirkungsanalyse ist nicht wirklich gesichert, da man nicht einmal die Arztzahlen der Krankenhäuser kennen würde.

Nicht einmal 10 Jahre hat es gedauert, um nachzuweisen, dieses politisch von der SPD vorgegebene System der Abrechnungsakrobatik  mittels DRG’s ist untauglich. Jetzt gibt es massive Kritik seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen an diesem neuen Gesetz. 
Beispielgebend dazu die Barmer Ersatzkasse:

„Das Reformgesetz wird zu erheblichen Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung führen und Versicherte und Arbeitgeber stark belasten. Ein weiteres Ansteigen der Krankenversicherungsbeitragssätze wird auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in die Höhe treiben. Der Wirtschaftsstandort Deutschland verliert dadurch an Attraktivität.
Es ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Zahlen zu möglichen Effizienzgewinnen durch das Gesetz berechnet und hergeleitet wurden. Infolge der im Gesetz geplanten Maßnahmen ist in den kommenden Jahren nicht mit Minderausgaben zu rechnen” (Barmer zum KHVVG, vom 20.12.2024).

Laut Ver.di  ist das neue Krankenhausgesetz eine „Verschlimmbesserung”.  
Diese lustige Wortschöpfung ist von Georg Christoph Lichtenberg, für einen Verbesserungsversuch, der die Dinge nur verschlimmert.
Bereits 2023 schreiben nahezu 80% der Krankenhäuser negative Jahresergebnisse.  2024 werden über 70% der Krankenhäuser noch weiter abrutschen. 

„Das sind die schlechtesten Werte seit Einführung des Krankenhaus-Barometers im Jahr 2000. Die Lage der Krankenhäuser in Deutschland ist dramatisch, und die Kliniklandschaft verändert sich in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit und Intensität”, so die Krankenhausgesellschaft am 27.12.2023.

Daher überrascht es auch nicht, wenn Ver.di und die GKV Vertreter bei dem „Schlimmverbesserungs-Gesetz” davon reden, in das Horn der Grünen blasend, dass es nicht sozial sei, die Kosten für dieses neue politische, unausgegorene Husarenstück auf dem Rücken der gesetzlich Versicherten auszutragen und die Privatversicherten außen vor bleiben. Das sei „weder sachgerecht noch sozial”.

Das ist die bittere Realität der Politik der Ampel, zu denen bekanntermaßen die Grünen mit ihrem Vizekanzler/Wirtschaftsminister Robert Habeck gehören. Dazu kommt noch, dass Institute wie die IGES dafür bezahlt werden, mit düsteren Zukunftsprognosen zu orakeln und aufzuzeigen, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auf knapp 50% steigen könnte. 
Da bietet sich doch eine enorme Summe an, die die Grünen meinen, anzapfen zu können. Die privaten Haushalte verfügen über 558,1 Milliarden Euro Sparguthaben (3/2024), die brach herumliegen. Schon Merz (CDU) hat Begehrlichkeiten entwickelt, wie jeder nachlesen kann.
Wen wundert es, wenn Habeck und die Grünen krampfhaft schauen, wo und wen sie noch schröpfen können, um die schon jetzt unklaren Deckungslücken und finanziellen Unwägbarkeiten zu schließen. 
Man muss nur dem Bürger einen Bären aufbinden, da das Motto heißt: glaubt uns, die Anderen, die Vorgänger sind die Schuldigen. Wir wollen nur das Beste für alle, zumal sich für den Kleinsparer nichts ändern soll. „Ziel ist, dass kein Kleinsparer einen Unterschied bemerkt.” 
Wirklich?
Schon 50.000 € Spareinlagen und ein Jahr Festanlage, so als Notfall-Spargroschen, bringt mehr als 1.000 € Zinsen ein und wird mittels Abgeltungssteuer bereits versteuert. 
Aber die Grünen versuchen zu orakeln, dass „Es um ein durchdachtes Konzept mit hohen Freibeträgen für Sparerinnen und Sparer gehen würde.” Aber im Wahlprogramm der Grünen_Zusammenwachsen 2025  wird davon geredet, die Gerechtigkeitslücken im Steuersystem zu schließen. Die Grünen schreiben dazu „vor allem die Immobilienbesteuerung wie Share Deals  zu ändern. GbRs, zumeist mittelständige Unternehmen, müssen sich ab 2024 durch das neu geschaffene „Personengesellschaftsrechtsmodernisierungs-gesetz“ in das Handelsregister eintragen, werden dadurch „durch die Hintertür” meldepflichtig, sofern sie Aktiengesellschaftsanteile, Immobilien oder andere in öffentlichen Registern (z.B. Marken- oder Patentrechte) eingetragene Rechte erwerben. Damit will man an den Mittelständler, das Herz der deutschen Wirtschaft, schröpfen und nicht wie betont, die „Kleinen“ verschonen. Zusätzlich  soll, wie auch immer, das Auseinanderklaffen der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften minimiert werden. Das bedeutet nicht etwa, Steuern für Arbeit runter, sondern für Kapitaleinkünfte rauf.

Deutschland weist innerhalb der OECD-Länder 2022 den zweithöchsten Steuersatz, nach Belgien, auf. Folglich kann es an unzureichenden Steuereinnahmen nicht mangeln. Dies ist auch dadurch belegt, dass Deutschland in Milliardenhöhe Unterstützungen in der gesamten Welt, nach Gutdünken des politischen Akteurs, durchführt.

Über die Private Krankenversicherung (PKV)

Schaut man sich dagegen die Organisationsstruktur der Privaten Krankenversicherung (PKV) an, zeigen sich ganz erhebliche Unterschiede zur GKV-Versorgung.

  1. Es fehlt die Überwachung und der Einfluss der bürokratischen Stellen des Staates. Es sind privatwirtschaftliche Unternehmen. 
  2. Es wird nach einem Kapitaldeckungsverfahren gearbeitet und ist damit von demographischen Entwicklungen weitestgehend unabhängig. Mit der Binsenweisheit, dass im Alter die Krankheiten häufiger und vor allem chronischer werden, wird mit Altersrückstellungen gearbeitet.  Diese Mittel werden verzinslich angelegt. So finanzieren alle Versicherten mit ihren Beitragsgeldern vom ersten Tag an auch diesen Vorsorge-Anteil mit – also oft schon seit Jahrzehnten. Aktuell weist der Verband der PKV eine Kapitaldeckung von über 340 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen auf, hingegen die GKV seit Jahrzehnten finanziell mehr als instabil ist.
  3. Es besteht ausschließlich ein direktes Verhältnis zwischen Arzt-Versicherten und Versicherer. Dies ist die Basis für jede, auch zukunftsträchtige Abrechnung (mehr hier)

Nicht verschwiegen werden sollte, dass der Wechsel in eine Private Versicherung sich ständig verändert. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze wurde  2025  erneut angehoben.

Angestellte müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Das geht aus dem Beschluss der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2025 hervor. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) erhöht worden.

pastedGraphic.pngNachteil der PKV, sie ermöglicht eine Abrechnungsakrobatik durch die Option unterschiedlicher Steigerungssätze für die erbrachten Leistungen abrechnen zu können. Diese Art der Abrechnung ermöglicht den Leistungserbringern (Medizinern wie Krankenhausträgern) überhöhte Abrechnungen für Leistung zu verlangen. Dies wird zunehmend durch die verfehlte Gesundheitspolitik im Bereich der GKV praktiziert.

Die katastrophalen Folgen der Corona-Politik sowohl im stationären als auch ambulanten Sektor  der GKV -Politik in ein weiterer Meilenstein. Die katastrophalen Folgen der Corona-Politik, sowohl im stationären als auch ambulanten Sektor der GKV-Politik, ist ein weiterer Meilenstein.

Privatversicherte werden zunehmend abgezockt

Das soll am Beispiel der ambulanten Versorgung verdeutlicht werden.
Eine sinnvolle medizinische Betreuung von GKV-Patienten ist nicht mehr rentabel. Zu viele bürokratische Aufwendungen, Begründungen für Behandlung, Arzneimittelregresse, Verordnungszwänge, Leitlinien, Budgetierungen, machen es zunehmend für viele Ärzte unattraktiv, als Kassenarzt tätig zu sein. Zunehmend stürzen sich die Ärzte auf Privatversicherte. 
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier dann eine übertriebene Diagnostik und Therapie offeriert wird, die auch im PKV-Bereich die Kosten extrem nach oben schnellen lassen.
Daher ist auch diese deutsche Form der privaten Krankenversicherung nicht mehr optimal, da bekanntermaßen die Beiträge erheblich gestiegen sind.

Fakt ist: 

  • Die Organisation der PKV ist effektiver, da transparenter für den Versicherten. Aber aufgrund der miserablen deutschen Gesundheitspolitik ufert die Organisationsstruktur der PKV aktuell desgleichen aus.

Die Regierenden möchten gern auch über die PKV die Befehlshoheit erzielen, daher wird ein permanenter Streit geschürt und auch die gesetzlichen Krankenkassen benutzt, gegen die PKV zu agieren.

Beide Versicherungsformen müssen neustrukturiert werden, sich an Erfolgsmodellen wie in den Niederlanden oder auch Schweden anlehnen.

  • Eine weitere Erhöhung der Kapitalsteuer löst nicht das Problem der Fehlkonstruktion der Versicherung, sondern lässt es nur noch größer werden. Es geht nicht nur um Millionäre, wie Habeck behauptet, denen er mehr in die Tasche greifen will. Es geht um Schröpfung der Bürger, um ein „weiter so”, die Verschwendung von Steuereinnahmen beizubehalten.
  • Der Gini-Index der Vermögensungleichheit belegt, dass nicht die Vermögensungleichheit für ein marodes Gesundheitssystem verantwortlich zeichnet, sondern eine dilettantische Steuerpolitik. Siehe  dazu im Vergleich Schweden, das die höchste Ungleichheit aufweist, da die reichsten 5 % 60,3 % des Vermögens besitzen, jedoch ein funktionierendes, billigeres Gesundheitswesen besteht und die Steuerlast insgesamt auch niedriger ist (ebenda). 
  • Die Beitragssätze steigen auch nicht wegen der wachsenden Kosten im Gesundheitssystem, sondern wegen den Unfähigkeit der politischen Akteure und einem ineffektiven bürokratisch überbordeten System:
  • deren Neigung zum Steuermissbrauch. 
  • Plünderung der Rentenkasse durch zweckentfremdeten Einsatz der Gelder (Teufel-Tabelle, hier). 
  • Unklare Verwendung des Soli-Beitrages, auch als Etikettenschwindel bezeichnet. Seit 2020 (1991 wurden für den 2. Golfkrieg 17 Milliarden ausgegeben!) ist unklar, wo die 300 Milliarden, die seit 1999 eingenommen wurden, verblieben sind.

Schlusswort des Plädoyers der dänischen Abgeordneten Ida Auken, Freitag, den 11. November 2016, veröffentlicht vom WEF:

Willkommen im Jahr 2030. Ich besitze nichts, habe keine Privatsphäre und das Leben war noch nie besser”:

„Hin und wieder ärgere ich mich darüber, dass ich keine wirkliche Privatsphäre habe. Nein, wo ich hingehen kann, ohne registriert zu werden. Ich weiß, dass irgendwo alles, was ich tue, denke und träume, aufgezeichnet wird. Ich hoffe nur, dass es niemand gegen mich verwenden wird.”

Fazit: 

  1. Die Grünen binden den Menschen, mit dem Slogan für mehr soziale Gleichberechtigung zu sorgen, einen Bären auf! 
  2. Besserverdienende werden seit Jahrzehnten stärker zur Kasse gebeten.
  3. Besserverdienende bedeutet auch, dass diese Menschen sich engagiert in die Gesellschaft einbringen.  
  4. Das über dem Bürger schwingende Damoklesschwert heißt, den Mittelstand durch weitere Erhöhungen der Kapitalertragsteuer in weitere finanzielle Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten zu manövrieren.
  5. Wirklich Reiche werden überlegen, ob sie Deutschland verlassen, wenn die Besteuerung noch weiter gehöht wird. 
  6. Die Grünen forcieren Neid und damit Hass zwischen den Menschen und keine effizientere Gestaltung der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Sozialsysteme.