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Warum?

Man kann grübeln wie mal will, aber es fällt einem nicht ein einziger, triftiger Grund ein, warum ein Mensch auf der Abrechnungsliste eines Arztes als Impfverweigerer mit einem Code erfasst werden soll. Das genau genau soll jedoch intensiviert werden. 
Die Erfassung von Impfverweigerern, die irgendjemand als „Personen mit potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten“ eingestuft hat, soll mit einer speziellen Nummer vorangetrieben werden.

Kleine Einleitung für Laien

Die Erfassung von Krankheiten werden kodiert. 
Dies geschieht aus zahlreichen Gründen.

  1. Die finanzielle Vergütung der medizinischen Leistung in Relation zur vorliegenden, bestätigten oder postulierten Erkrankung (Verdacht auf) zu erfassen.
  2. Den Vergleich des diagnostischen und therapeutischen Aufwands mit anderen medizinischen Einrichtungen herzustellen, um eine Kostenwillkür zu unterbinden oder aufzudecken.
  3. Die Häufigkeit von Krankheiten epidemiologisch zu erfassen, zu gewichten und gegebenenfalls national wie international daraus diagnostisch oder therapeutische Handlungsempfehlungen herleiten zu können.

Kurz und knapp gesagt, seit die statistische Erfassung von Krankheiten oder Tod ins Leben gerufen wurden, ging es immer nur um Krankheiten oder Tod. 
Der behandelnde Arzt oder eine medizinische Einrichtung notierte die entsprechende Ziffer, die in der vereinheitlichten Internationalen Klassifikation für Diagnosen (ICD = „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”) dafür zutreffend war. 
Bis 1948 war die Gesundheitssektion des 1920 ausgerufenen Völkerbundes der Herausgeber.
Mit der 6. Version, 1948, bemächtigte sich die WHO der Ausgabe und hat, neben der Statistik von Krankheiten, die zum Tode führen, auch Krankheiten, Verletzungen und psychische Störungen erfasst, die nicht zum Tod führen.
1983 begannen die Überarbeitungen für die noch immer gültige ICD-10, die 1992 abgeschlossen worden sind. Dennoch gibt es länderspezifische Anpassungen und speziell die USA arbeiten mit eigenständigen modifizierten Codierungen.

In Deutschland ist die Verschlüsselung rechtsverbindlich im SGB V § 295 (1) und § 301 geregelt.
Global ist aktuell die ICD-10 verbindlich anzuwenden. 
Im Januar 2022 wurde die ICD-11 von der WHO verabschiedet, die innerhalb von 5 Jahren auf die deutsche Spezifika adaptiert werden soll, um dann die Nachfolge der aktuell gültigen ICD-10 anzutreten (https://www.who.int/news/item/14-02-2023-icd-11-2023-release-is-here)
Auf dem Chart ist als Beispiel der Abrechnungsschein für Prof. Dr. Karli Labersülz dargestellt. Karli Labersülz hat einen Diabetes mellitus Typ-1 (T1DM), ohne Komplikationen und ohne eine Entgleisung seines Stoffwechsels. Dennoch fällt Labersülz durch den T1DM als einer chronischen Erkrankung grundsätzlich in der Beurteilung, einer „Risikogruppe“ anzugehören, wie auch die Adipositas (E66.01) bei der grünen Dame, die uns in Ernährungsfragen beraten will. 
Hier geht es nicht um „Fat-Shaming“ – diesem seit 2007 neumodischen Begriff, dass die Seele des Übergewichtigen nicht malträtiert werden darf, indem man Fakten anspricht. 
Nein, es geht um die Erkenntnisse, dass Übergewicht | Fettsucht zu einer Reihe von Krankheiten führt, die zu einer massiven Einschränkung der Gesundheit führen können, wie auch die Abbildung belegt.

Fettsucht steigt dramatisch weltweit an. Spitzenreiter sind die USA mit einer Adipositasrate von rund 34 Prozent und geschätzten jährlichen Folgekosten von rund 150 bis 200 Milliarden US-Dollar. Die weltweite Fettleibigkeit hat sich seit 1975 fast verdreifacht. Im Jahr 2016 waren mehr als 1,9 Milliarden Erwachsene, 18 Jahre und älter, übergewichtig. Davon waren über 650 Millionen fettleibig. 39% der Erwachsenen im Alter von 18 Jahren und älter waren 2016 übergewichtig und 13% waren fettleibig. Der größte Teil der Weltbevölkerung lebt in Ländern, in denen Übergewicht und Fettleibigkeit mehr Menschen töten als Untergewicht. 39 Millionen Kinder unter 5 Jahren waren im Jahr 2020 übergewichtig oder fettleibig. Über 340 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 19 Jahren waren 2016 übergewichtig oder fettleibig. https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/obesity-and-overweight

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die Adipositas ist von der WHO als Krankheit aufgenommen worden. Das war im Jahr 2000. Die Fettleibigkeit wird nicht als Fat-Shaming oder Fat-Proudness oder wie es neumodisch so schön heißt Body-Positivity codiert, auch wenn es zunehmend en vogue wird, alles und jeden manipulieren zu wollen.

Fakt ist: alle bisherigen „maschinenlesbaren Kodex” dienten nicht nur der Verschlüsselung für die Abrechnung, sondern auch der Statistik, wobei es grundsätzlich und ausschließlich um die Erfassung von Krankheiten bzw. Todesfälle ging.
An diesen Zwecken der statistischen Auswertung orientieren sich Bildung, Bezeichnung und Umfang der einzelnen Klassen. Allerdings hat die statistische Standardisierung, so die Kritiker, auch den Nachteil, dass der Patient nicht nur für seine Versicherung „gläsern“ ist, sondern auch für viele andere, die sich der Auswertung bemächtigen können oder denen die Analyse der Daten übertragen wird.
Das ist unter anderem mit Hilfe der Künstlichen Intelligenz möglich, die seit Jahren zunehmend genutzt wird, um die Auswertung der Daten zu erleichtern, diagnostische und therapeutische Empfehlungen zu geben, Anpassungen der Vergütungen zu empfehlen, aber auch Organisationsstrukturen für alle Bereiche des Gesundheitsmanagements vorzuschlagen.

Datenmissbrauch – ein alter Hut

Die Fremdnutzung der eigentlich unter Schweigepflicht stehenden persönlichen Daten ist seit Jahren gang und gebe. Betont wird allerdings, dass durch die Anonymisierung die Rückverfolgung zu dem Behandelnden oder dem Behandelten angeblich nicht möglich sei. 
Das ist eine Mär!
Kassendaten werden von der Industrie seit Jahren gekauft. Angeblich verschlüsselt. Aber man muss schon mit dem Klammeraffen gepudert sein, um nicht herauszufinden, wenn auf einem Rezept „ein bestimmtes Medikament“ in „einer bestimmten PLZ“  ausgestellt  wurde, wer der rezeptierende Arzt ist.  
Nicht vergessen, die Pharmabranche ist kein altruistischer Gesangsverein, sondern ein knallharter Rechner, Rechercheur und Akquisiteur. Derartige Skandale werden immer wieder medienwirksam skandiert. Hier Beispiele von 2012 Verdacht auf illegalen Handel mit Rezeptdaten“, 2013 „Wie Patientendaten an Pharmariesen verkauft werden“ wie Rezeptdaten durch Rechenzentren der Apotheken an Pharma-Lobbyisten weitergegeben werden.

Kartell der Hehler – Von Hilmar Schmundt 12.02.2012, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 7/2012

Aber, solange der behandelnde Arzt sein Gelöbnis der Schweigepflicht nicht direkt gegenüber Dritten gebrochen hat, dümpelt dieser Missbrauch von persönlichen Gesundheitsdaten seit Jahrzehnten relativ unbeachtet im Untergrund.

Das ändert sich jedoch seit den letzten Jahren dramatisch. Unter dem Mäntelchen der sogenannten „Anonymisierung“ wird zunehmend gestattet, dass sich viele an diesen persönlichen Gesundheits-Daten laben können.
So werden selbst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konkrete Beispiele für eine Fremdnutzung von ICD-Daten vorgegeben. In der „Allgemeine Technische Dokumentation für die Spezifikationen der Strukturabfragen Stand Februar 2023“ heißt es:

„Datenannahmestellen (DAS) sind neben dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (LVKK/EK) sowie die Landesaufsichtsbehörden (LAB). Die Datenannahmestelle (DAS) für die regelhaften Exportdaten der jeweiligen Strukturabfrage ist das IQTIG. Zudem nimmt das IQTIG, im Auftrag des G-BA die Rolle einer Auswertungsstelle ein.“

Auch die Pharmabranche ist erfolgreich in diesem Metier unterwegs und bietet Tools an, um die Daten des Verschreibungsverhaltens  der Ärzte zu erfassen und damit gezielt ihre Werbemaßnahmen oder Besuche der Pharmavertreter bei den Medizinern zu tackten.

Keine Frage, man kann natürlich behaupten und in der neuartigen Sophistik des Verdrehen argumentieren, gläsern sind die Menschen ohnehin schon. Dies belegt beispielsweise die Auswertung „BKK Gesundheitsreport 2012 – Gesundheit fördern – Krankheit versorgen mit Krankheit Leben“. Das Gedöns von der ärztlichen Schweigepflicht sei nur etwas für Leichtgläubige. Darin ist sicher eine Menge Wahrheit verborgen. Jetzt jedoch scheint ein Wendepunkt erreicht zu sein. Die Entscheidungen, wer – wann – welche diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nutzen möchte, werden nicht mehr von der Entscheidung des Betroffenen, nach umfassender Aufklärung durch den Behandelnden, diktiert, sondern durch fremde Dritte vorgeben.

Die neue Dimension des „Gläsernen Patienten“

Mit der 10. Revision, der ICD-10, erreicht der „gläserne Status“ des Bürgers allerdings eine neue Dimension. 
Zunehmend nimmt eine Kategorie an Fahrt auf, die nicht nur die Schweigepflicht zwischen Arzt und Patient in Frage stellt, sondern den Patienten wie auch den Arzt zum Spielball dritter Interessen werden lässt. 
2003 ist von der WHO der Ziffernblock Z20 – Z90 implementiert worden (BfARM, ICD-10-WHO Version 2019), der Personen „mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten“ codiert.

Der ICD Code Z28

Unter dem Code Z28 wird erfasst, ob Derjenige sich impfen lassen hat oder nicht und, vor allem aus welchem Grund der Impfkandidat die diktierte Vorgabe abgelehnt. Das ist ein absolutes Novum.  Es wird nicht codiert, ob die Person anderweitige, schützende Maßnahmen durchgeführt hat oder eine Immunität gegen „potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten“ aufweist. Es geht ausschließlich um die Erfassung des Diktierten und katalogisieren des Gehorsam des einzelnen Bürgers.

Codierung ICD-10-GM: Nicht durchgeführte Impfung [Immunisierung]
Z28.0 Impfung [Immunisierung] nicht durchgeführt wegen Kontraindikation
Z28.1 Impfung [Immunisierung] nicht durchgeführt aus Glaubensgründen des Patienten oder wegen Gruppendruck auf den Patienten
Z28.2 Impfung [Immunisierung] nicht durchgeführt aus anderen oder nicht näher bezeichneten Gründen des Patienten
Z28.8 Impfung [Immunisierung] nicht durchgeführt aus anderen Gründen
Z28.9 Impfung [Immunisierung] nicht durchgeführt aus nicht näher bezeichnetem Grund

 

Codierung ICD-10-CM (Clinical Modification der ICD-10 der WHO für die Diagnosecodes in den USA):medizinische Klassifizierung, die von der WHO unter dem Bereich – Faktoren, die den Gesundheitszustand und den Kontakt mit Gesundheitsdiensten beeinflussen, aufgeführt ist (Update 30. September 2022ICD-10-CM Official Guidelines for Coding and Reporting)
Z28.311 Mindestens 1 Dosis eines COVID-19-Mehrfachimpfstoffs verabreicht, jedoch nicht alle Dosen erhalten, die erforderlich sind, um die zum Zeitpunkt der Impfung geltende Definition der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) für “vollständig geimpft” zu erfüllen
Z28.310 Ungeimpft gegen Covid-19
Z71.85 Impfsicherheitsberatung für die Beratung des Patienten oder der Pflegekraft in Bezug auf die Sicherheit eines Impfstoffs. Dieser Code sollte nicht für die Bereitstellung allgemeiner Informationen über Risiken und mögliche Nebenwirkungen bei routinemäßigen Begegnungen zur Verabreichung von Impfstoffen verwendet werden

 

Dieser ICD-Code Z28 dümpelte über Jahre dahin, wie die Auswertungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 2022 belegen (https://multipolar-magazin.de/artikel/kbv-daten-risikosignale).

Der US Code Z71.85, Impfsicherheitsberatung, ist in Deutschland nicht Standard. Stattdessen werden Gebührenordnungspositionen (GOP) für ein Ärztliches Impfgespräch verwendet. Sofern keine Impfung erfolgte, lautet die GOP für ein ärztliches Impfgespräch im Jahr 2023 “GOP 88322″. Der GOP ist kein fester Preis zugeordnet, sondern wird über Punkte dargestellt, deren Wert in Euro von Quartal zu Quartal und von Region zu Region schwankt und nach Belieben der Vorgebenden angepasst wird. Dieses ärztliche Impfgespräch wird aktuell mit 10 Euro vergütet. Es liegt auf der Hand, dass die Vergütung, je nach Diktat durch die Regierungsstellen flexibel angepasst werden kann. So zeigt sich, dass die Covid-19-Impfungen deutlich besser bezahlt werden als alle freiwilligen anderen Impfungen. Ausführlicher dazu: Abrechnung ambulante Leistungen erklärt. Seit Ausrufen der Covid-19-Pandemie 2020, will die WHO jedoch zunehmend stringent erfassen lassen, warum sich wer, aus welchen Gründen, trotz Empfehlung, nicht impfen lassen will. 

Gemeinsame Standards für eine verbundene Welt

Das ist ein Slogan der WHO „ICD-11: Common Standard for a CONNECTED world“.  
Hört sich richtig toll an: alle Länder arbeiten nach gleichen Standards, benutzen die gleichen Module der Kodierung, um einheitliche Auswertungen zu ermöglichen, die die gleichen Standards für das Gesundheitsmanagement diktiert. Natürlich alles nur zum Wohle des Bürgers. Das Prinzip veranschaulicht die Abbildung.

So regelt das Bundesministeriums für Gesundheit die Coronavirus-Impfverordnung zum Wohle des Bürger nicht nur die Höhe der Vergütung, sondern auch die Abrechnung. Sämtliche COVID-19-Schutzimpfungen rechnen Ärztinnen und Ärzte danach mit entsprechenden Pseudoziffern über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab. Diese Angaben (hier zu den Impfungen)  werden an das Robert Koch-Institut (RKI) zur Analyse des Impfgeschehens weitergegeben. Dann geht der Staffellauf über Regierungsbehörden und Pharmaindustrie letztendlich zur WHO mit ihrem wohlwollenden Diktator Bill Gates, der der WHO mit seinen Gesinnungsgenossen vorgibt, wo es lang gehen soll. Man erinnere sich – Gates diktiert, dass die Welt in sechs Monaten durchzuimpfen ist (siehe), gibt aber als knallharter Geschäftsmann die Impfpatente nicht frei (siehe), damit die durch ein Killervirus “aussterbende Menschheit” gerettet werden kann. Folglich muss man leider konstatieren: bei der WHO geht es mitnichten um Gesundheit!

Der Schein muss gewahrt bleiben

Das Begehren der WHO hat jedoch noch einen kleinen Schönheitsmakel. Um dem Ganzen den Strich der Seriosität zu verpassen, soll das Einverständnis des Bürgers vorliegen müssen, damit seine Daten per elektronischer Patientenakte an all die Stellen übermittelt werden können, die der Staat als zwingend notwendig erachtet.
Auch das ist wunderbar gelöst worden. Ab 2024 ist automatisch jeder GKV Versicherte damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gestreut werden können, sofern er nicht Widerspruch dagegen einlegt. Clever angelegt, da es  als Opt-out-Verfahren deklariert ist. Das bedeutet, jeder muss der Verwendung seiner Daten widersprechen (ePA-elektronische Patientenakte), ansonsten ist der Teilnehmer.

WAS NUN? YOUR CHOICE!

Noch gilt der Grundsatz des Erwägungsgrundes 26 Satz 3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): 
„Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden,…“
Aber, bekanntermaßen ist der Mensch ob seiner Gier und dem Bestreben die Macht  zu zentralisieren, derart ausgebufft, dass die Möglichkeiten des Missbrauches riesig sind.
Schon der nicht nur beim WEF beliebte Dr. Yuval Harari erklärt „Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Zukunft:“

Dennoch nie vergessen! Jeder Einzelne muss seine Entscheidung treffen, was er zu tun gedenkt. Er kann sich sicher beraten lassen, aber die Entscheidung, das „Ja“, „nein“ oder „ich brauche Bedenkzeit“, kommt ausschließlich von dem 
Daher hier einige Optionen, wie sich jeder Einzelne wehren oder entscheiden kann,  ohne die Vollständigkeit an Handlungsmöglichkeiten zu garantieren:

  • Abwarten und Tee trinken! 

Man nimmt einfach in Kauf, wann welcher Druck aufgebaut wird, um dann zu entscheiden, ob man die angeordnete Maßnahme der Regierung über sich „freiwillig“ ergehen lässt. Beispiele aus der Corona-Pandemie mit all ihren Optionen sind hinlänglich bekannt: über den Arbeitgeber, das Gesundheitsamt, die Stimmungsmache durch die Öffentlich Rechtlichen Medien, der Zwist im Familien- und Freundeskreis oder die verlockende Bratwurst, die begehrenswerter erscheint als das potentielle Übel durch die oktroyierte medizinische Maßnahme. 

  • Opt-out-Verfahren 

Der Verwendung persönlicher Daten durch Dritte widersprechen. Einen Vordruck finden Sie hier (Mustervorlage_Widerspruch_ePA). 

  • Schriftliche Bestätigung: keine Weitergabe von persönlichen Daten vom Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse, Versicherung einholen, dass die persönlichen Daten an keinen Dritten weitergegeben werden bzw. die Anonymisierung so gestaltet sind, dass die persönlichen Daten nicht rückverfolgt werden können. Dazu gibt es unterschiedliche Methoden wie 
  • Das gesetzliche Verbot einer Re-Identifikation von „im erweiterten Sinne personenbezogenen Daten“ vom Gesetzgeber zu erzwingen (siehe: Anonymisierte Daten brauchen keinen Datenschutz – wirklich nicht?_2022). Diese Übersichtsarbeit belegt allerdings, dass alle vorgestellten Optionen der Überwachung durch Gremien, Aufsichtsbehörden oder die Pflicht zur Offenlegung letztendlich nicht ausreichend greifen. Das gilt aktuell für:
    • Pseudonymisierung: die personenbezogenen Daten werden mit einem Pseudonym oder Code versehen, sodass sie nicht direkt einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch den Einsatz von Pseudonymen bleibt die Möglichkeit einer späteren Identifizierung jedoch bestehen, wenn der Schlüssel zur Zuordnung gespeichert wird. 
    • Datenmaskierung: Verändern oder Entfernen bestimmter Datenfelder wie zum Beispiel Namen, Adressen oder Kontaktdaten, die entfernt oder durch fiktive Daten ersetzt werden 
    • Differential Privacy: ein mathematisches Konzept, das in die Datenanalyse integriert wird. Gezielt Rauschsignale oder Zufälligkeiten in die Daten eingefügen, um die Rückverfolgbarkeit von einzelnen Personen zu erschweren.
    • Tokenisierung: personenbezogene Daten werden durch eindeutige Tokens ersetzt. Diese Tokens haben keine direkte Verbindung zu den ursprünglichen Daten und können nicht ohne den Schlüssel wiederhergestellt werden.
    • Geräuschunterdrückung oder Datenverfremdung: hinzufügen von zufälligem Rauschen zu numerischen Daten. Schwierig ist ein Gleichgewicht zu finden, um die Anonymität der Daten zu gewährleisten, aber gleichzeitig die Nützlichkeit der Daten für Analysezwecke beizubehalten. 
  •  Den (die) Behandler schriftlich verpflichten, keine Nummer zu codieren. 

Das sind alles die ICD-Codes, die darauf hinweisen, dass eine diagnostische oder therapeutische Intervention vom Patienten abgelehnt werden. Was der Behandelnde dann tatsächlich macht, bleibt verschlossen, zumal sowohl in den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als auch den Krankenhäusern zunehmend Kodier-Abteilungen versuchen das Maximum an Geld aus dem System herauszuholen. Das ist der Nachteil des “verdeckten” Abrechnungssystem. Verlangen Sie daher, wenn möglich – analog zum Privatpatienten –  immer eine Kopie der Abrechnung (die vorgenommene Kodierung am Tag der Konsultation), auf der in der Regel die ICD-Nummern dokumentiert sind. Im Zweifelsfall muss der Ausdruck (Copy-Gebühr) bezahlt werden.

  • In keinem Fall über die Gründe der Ablehnung reden. 

Evtl. dann eher so allgemeine Floskeln sagen wie „persönliche Umstände“ oder „ Ich denke darüber nach und sage Bescheid“

Fazit

Machen Sie sich darauf gefasst, dass alle Ihre Daten gesammelt, resort- und fachübergreifend gebündelt werden sollen und an KI Erfassungen zur Auswertung weitergereicht werden.
Ob oder wann und unter welchen Umständen diese Daten dazu dienen, Handlungen  zu diktieren, zu erpressen oder auch diagnostische wie therapeutische Maßnahmen zu empfehlen/zu verweigern, ist aktuell nicht  punktgenau abschätzbar. 
Die Vorgehensweise, in der mehr als drei Jahre anhaltenden Corona-Politik, zeigt jedoch, dass tiefe, destruktive Einschnitte in die verbriefte Individualsphäre Standard werden sollen. 
Natürlich bedient man sich nicht des von Georg Orwell geprägten Slogan „Big Brother is watching you“, der omnipräsenten Überwachung und Kontrolle über die Bürger. Nein! Man vermittelt stets das Wohlergeben, was mit paternalistischen Worthülsen, aber auch ausreichendem Drohszenarium untermauert wird.

Ein „gläserner Patient“ sollte man nur sein, wenn zu 100% garantiert ist, dass mit den Daten kein Missbrauch betrieben wird. Das ist aktuell nicht gegeben. 

Bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Gesundheitsdaten, einschließlich ICD-Daten, kann es jedoch vorkommen, dass personenbezogene Daten analysiert werden, um beispielsweise individuelle Behandlungsempfehlungen oder Vorhersagen zu geben. KI-Modelle werden aktuell mit umfangreichen Daten über Diagnosen, Symptome, Behandlungen und anderen relevanten Faktoren trainiert, um Muster und Zusammenhänge zu identifizieren, die bei der Behandlung von Patienten hilfreich sein können. 
So teilt mir ChatGPT am 4. Juni 20223 bei unserer Konversation zu dem Thema mit:

„Die Aufnahme des Codes Z.28 bedeutet nicht spezifisch, dass die WHO Menschen zur Impfung drängt. Es geht vielmehr darum, eine Möglichkeit zur Erfassung und Dokumentation von Immunisierungen zu bieten, um eine umfassende Gesundheitsversorgung und Überwachung zu gewährleisten. Die Erfassung des Code Z28.1, Impfunfähigkeit aus religiösen Gründen in der ICD-10 dient nicht dazu, diese Entscheidungen zu bewerten oder zu beeinflussen, sondern sie zu dokumentieren und statistisch zu erfassen. Die Erfassung von Impfunfähigkeit aus religiösen Gründen hat verschiedene Gründe:

  1. Überwachung und Forschung: Die Erfassung von Informationen über die Gründe, warum Menschen sich nicht impfen lassen, kann für die Überwachung von Impfraten, die Bewertung von Impfprogrammen und die Durchführung von Forschungsstudien relevant sein.
  2. Medizinische Dokumentation: Die Erfassung der Impfunfähigkeit aus religiösen Gründen kann Teil der medizinischen Dokumentation sein, um eine umfassende Aufzeichnung der individuellen medizinischen Geschichte und Entscheidungen zu gewährleisten.

Die Erfassung solcher Informationen erfolgt aus statistischen oder medizinischen Gründen und dient dazu, ein umfassendes Verständnis von Impfungen und Gesundheitszuständen zu ermöglichen.“

Just in diesem Augenblick hat die WHO verkündet (5.6.2023 – New release “The European Commission and WHO launch landmark digital health initiative to strengthen global health security”), in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, das digitale Gesundheitszertifikat auf der Basis der COVID-19-Zertifizierung final zu erarbeiten, um letztendlich ein “Digitalisierung des Internationalen Impf- oder Prophylaxezertifikat” global zu etablieren. Und weiter heißt es in der WHO Erklärung vom heutigen Tag:

“Auf der Grundlage der globalen Gesundheitsstrategie der EU und der globalen Strategie der WHO für digitale Gesundheit folgt die Initiative dem Abkommen vom 30. November 2022 zwischen Kommissar Kyriakides und Dr. Tedros zur Verbesserung der strategischen Zusammenarbeit in globalen Gesundheitsfragen. Dies stärkt ein robustes multilaterales System mit der WHO im Kern, das von einer starken EU angetrieben wird.”

Zum Abschluss noch die zentrale, populistische Schlange Kaa, sorry die salbungsvollen Worte des WHO Generaldirektor, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus:

“Auf der Grundlage des sehr erfolgreichen digitalen Zertifizierungsnetzwerks der EU zielt die WHO darauf ab, allen WHO-Mitgliedstaaten Zugang zu einem Open-Source-Digital-Gesundheitstool zu bieten, das auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Innovation, Transparenz sowie des Datenschutzes und der Privatsphäre basiert. Neue digitale Gesundheitsprodukte in der Entwicklung zielen darauf ab, Menschen überall dabei zu helfen, qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen schnell und effektiver zu erhalten.”

Wer an diese Märchen glaubt, läuft auf sehr dünnem Eis. Derjenige, der diesem Schmus, diesem Welt-Hirn-Opus (WHO) gegen jeden Sachverstand vertraut, mag durchaus glücklich werden, wird jedoch garantiert zur betreuten, manipulierten Person stilisiert. 


Wir müssen handeln, denn Andere werden es nicht für uns richten!

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