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Sie fühlen sich rund um die Covid-19 Impfung belogen und betrogen!?

Wichtig zu wissen

Diese Klage wegen Körperverletzung ist nicht mit einer Schadensersatzklage aufgrund von Impfschäden zu verwechseln. Wir empfehlen diese Klage einzureichen, da aktuell nahezu alle Urteile belegen, dass eine Schadensersatzklage auf Impfschäden ins Leere läuft, da die Beweiskette sich als extrem schwierig gestaltet. Da freuen sich schon Mandant und Anwalt, dass wenigstens Teilerfolge erzielt werden können, indem der Beklagte (hier Astra-Zeneca) verpflichtet wird, umfassende Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ zu erteilen (siehe Merkur.de: 8.4.2024).

Diese Klage ist angezeigt, wenn keine umfassende Aufklärung erfolgt ist, die nach gültiger Rechtslage jedoch als zwingende Voraussetzung  für einen Eingriff in Ihren Körper zu erfolgen hat.
Über die zwingende Notwendigkeit der Aufklärung wurde und wird wiederholend berichtet und ist auch Gegenstand juristischer Fachartikel wie beispielgebend von Gebauer / Prof.Gierhake “Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien” in: NJW 31/2023, S. 2231 ff.
Der Impfende haftet, wenn er:

  • nicht in gebotener Sorgfalt die umfängliche Aufklärung durchführt,
  • dem potenziellen Impfling keine angemessenen Bedenkzeit ermöglicht, die Konsequenzen des Eingriffs im Für und Wider abzuwägen,
  • der zu Impfende nachweislich nicht die Zustimmung zur Körperverletzung mit Einbringen eines Pharmakons in seinen Körper erteilt hat,
  • als Impfender lediglich behauptet, dass er die Einwilligung stillschweigend vorausgesetzt, aber nicht beweisen kann, dass er eine umfassende Aufklärung durchgeführt hat.

Die Basis für die Haftung des Impfenden ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Titel I “Würde des Menschen”, Artikel 3 – Recht auf Unversehrtheit – Jeder Mensch hat das Recht auf Respekt  für seine körperliche und geistige Unversehrtheit. Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten

b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,

c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen, 

d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.

Daher ist es angezeigt, dass Sie sich erneut die Frage stellen sollten: “Hätten Sie sich impfen lassen, wenn ich über alle Vorteile, aber auch bekannten Risiken, Nebenwirkungen und Unwägbarkeiten oder Unklarheiten vor der C19-Impfung aufgeklärt worden wären?”

Vielleicht fällt dem Einen oder Anderen die Antwort leichter, wenn nicht der Hausarzt als alleiniger Schuldiger angeklagt wird, sondern die eigentlichen Verursacher der unzureichenden Aufklärung. Das sind die Impfärzte in den Impfzentren wie hier, den Bordellen wie hier, Vergnügungsparks wie hier, Discos wie hier, Impfbussen wie hier sowie als Hauptverursacher, der Impfstoffhersteller.
Die Impfstoffhersteller sind gesetzlich verpflichtet alle relevanten und nicht relevanten Erhebungen und Eigenschaften des Pharmakons mitzuteilen. Sie sind damit letztendlich, ob im Komplott mit administrativen Stellen oder nicht, dafür verantwortlich, eine korrekte Aufklärung über die Vor-und Nachteile des Covid19-Impfstoffes nachlesbar zu offerieren.
In nahezu allen Köpfen ist jedoch verankert, dass die Sonderregelungen, die die Impfstoffhersteller mit der EU abgeschlossen haben, dazu führen, dass im Falle einer “schwerwiegenden Nebenwirkung” die Mitgliedstaaten (der Steuerzahler = der Geimpfte = der Geschädigte) einen Teil des finanziellen Risikos übernommen haben, die üblicherweise die Impfstoffhersteller tragen. Das sei dem durch die WHO ausgerufenen “Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Bedeutung (PHEIC)” geschuldet. Um die Menschheit vor dem Untergang zu retten, wurde folglich der Impfhersteller für alles was er zum Zeitpunkt der bedingten Zulassung nicht wußte (unvorhersehbare Schäden), die jedoch Nebenwirkungen entfalten können, freigestellt.

Dennoch wir haben uns auf die Suche gemacht, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Der Freifahrtschein für die Pharmaindustrie. Never, nicht nach Contergan. Schon gar nicht nach den permanenten, vollmundigen Erklärungen, dass trotz aller Schnelligkeit die Impfstoffe entwickeln zu wollen und auch entwickeln zu können, die Sicherheit  nicht auf der Strecke geblieben sein konnte. Schließlich wollte man doch retten und nicht zerstören, so die permanente Suggestion der Öffentlich Rechtlichen Medien und der Politiker mit den administrativen Anhangsgebilden RKI, STIKO, ETHIK-Rat; PEI). Auf denn,  im Vertrauen auf  das korrekte Handeln  und die sachgerechten Empfehlungen unserer gewählten Autoritäten sowie der suggerierten Angst vor einem qualvollen Tod oder nicht ausreichender Versorgungsplätze im Krankenhaus, haben sich Millionen Menschen impfen lassen.

Und wir haben es schwarz auf weiß, sowohl bei den Amerikanern als auch in der EU gefunden:

der Impfstoffhersteller haftet, wenn die Schäden vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Nichteinhaltung der in der EU geltenden guten Herstellungspraxis (GMP) oder durch bewusste Täuschung nach § 8 AMG verursacht werden.

Aber ob der vielen negativen Berichte, haben wir Recherchen durchgeführt und gefragt, was wusste der Impfstoffhersteller vor der Bedingten Zulassung. Wir sind in einem derart überwältigendem Ausmaß fündig geworden, dass es unfassbar erscheint.
Wir danken der EU-Administration, in ihrem fortwährenden Verwirrspiel, uns dennoch die richtige Fährte eröffnet zu haben, da man auch dort gern eine saubere Weste präsentiert, um sich selbst Hintertürchen als „Qualitätsstandard-Achtende-Vereinigung“ offenzuhalten.

Die Musterklagen, von der eine Klage mit Hilfe moderner Technik auf Sie abgestimmt ist, richtet sich gegen die Körperverletzung. Bei dem Impfstoffhersteller wegen vorsätzlicher Täuschung, speziell ob der Täuschung mittels formal und inhaltlich unrichtiger Angaben zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Impfenden.

Was hat ein Geimpfter davon, dass die Klage wegen Körperverletzung eingereicht wird?
  1. Keine Verjährung potentieller Impfschäden.
  2. Geltendmachung künftiger Schadensereignisse, da die Schadensentwicklung durch die Körperverletzung mit Einbringen eines Pharmakons unklaren risk-benefit-impact noch nicht abgeschlossen vorhersehbar.
  3. Der Kläger kann sich mit seinem Arzt verbünden, wenn dieser desgleichen ein Missbrauchter aufgrund unzureichender und falscher Aufklärung durch den Impfhersteller ist.
  4.  Die fertige Klageschrift kann beim Amtsgericht ohne Anwalt. eingereicht werden – preiswerter.
  5. Anwalt kann jederzeit zusätzlich eingeschaltet werden.
  6. Beweise für Impfschaden sammeln – Kryokonservierung von Blut, Asservaten – vergleichende Untersuchung möglich – auf Veränderung der Stammzellen (CD34), “Killer”-Monozyten, SV40 Nachweis, Nachweis von DNA Bruchstücke aus dem Impfstoff mittels Insertionsmutagenen, Nachweis Spike-Gen-Sequenzen und was demnächst noch alles in der Routine und vor allem preiswert möglich wird.

Wenn Sie zu der Erkenntnis kommen “ich hätte mich nicht impfen lassen, wenn ich gewusst hätte…”, dann ist unsere Empfehlung, nehmen Sie teil, denn:

Es gibt einen Weg, ohne Anwalt
  • eine Anzeige wegen Körperverletzung und Schadenersatz zu stellen.
  • über eine Feststellungsklage die ab 2024 bestehende Verjährungsfrist aufzuheben.
  • gezielt den Impfenden zu verklagen.
  • gezielt die verantwortliche Person zu verklagen, die dem Impfenden die Desinformation bzw. unvollständige Aufklärung zur Einwilligung in die Impfung vorgeschrieben hat. • die Klage/Anzeige an der richtigen Stelle anzuzeigen.
  • den Nachweis zu führen, dass der Arbeitgeber die Fürsorge- und Vorsorgepflicht bei Nötigung zur Impfung verletzt hat.
  • zeit zu gewinnen Beweise zu sammeln für einen Impfschaden, der geltend gemacht werden sollte.

Unser Evi (ein reißender Dickhäuter) wird Ihnen hilfreich zur Seite stehen, damit Eingabe-Fehler vermieden werden.
Verknüpfungen zu gesicherten Fakten werden von erfahrenen Medizinern und Anwälten im Zusammenhang mit Ihren Angaben geprüft. Am Ende erhalten Sie einen fertigen Klageentwurf und bei Wunsch auch eine fundiert begründete Strafanzeige, die Sie persönlich einreichen können.

Sie müssen die Klage sorgfältig durchlesen, da es Ihrer Eigenverantwortung obliegt, ob Sie diese bei Gericht einreichen wollen. Wenn ja, dann einfach frankieren oder direkt zum Amtsgericht tragen (Adresse Ihres zuständigen Gerichtes ist auf dem Klagemuster eingetragen). Sprechen Sie mit Freunden oder Verwandten oder sofern Sie es für geboten halten, auch mit einem Anwalt Ihrer Wahl.

Wir bringen uns unentgeltlich in diese Aufgabe ein, aber wir können kein Geld zur Arbeit mitbringen. Daher ist die Teilnahme zur Erstellung Ihrer  Klageschrift kostenpflichtig und beträgt 45,00 €.

Hinweis: Die Persönliche ID ist die Bestellnummer, die Sie auf Ihrer Rechnung sehen.

Klicken Sie auf den Link: https://dashboard.evidenzdervernunft.solutions/#/kasa
Geben Sie dort Ihre Email und Bestellnummer ein.
Starten Sie mit der Eingabe Ihrer Daten. Viel Erfolg.

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: unter diesem Link finden Sie unsere Datenschutzrichtlinien https://evidenzdervernunft.solutions/datenschutzerklaerung/

Wir versichern, dass Ihre Daten ausschließlich zu dem Zweck verwandt werden, der hier angegeben ist. Das ist die Erstellung einer auf Sie, anhand Ihrer übermittelten Daten, zugeschnittene persönliche Klageschrift, die Sie nach eigenem Ermessen, auch ohne Anwalt, bei den zuständigen Gericht einreichen können.

Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle Daten grundsätzlich vor dem Zugriff von dritten Unbefugten nicht sicher sind. Wer das Handy der Bundeskanzlerin Merkel abhören konnte, kann auch die Seite der Evidenz der Vernunft hacken.

Im Bewusstsein dessen, dass kein lückenloser Schutz von Daten vor dem Zugriff durch Dritte möglich ist, obliegt Ihnen, uns Ihre Daten eigenverantwortlich zu übersenden.

Kleiner Reminder: alles was Sie uns schicken, gibt es an allen offiziellen und auch inoffiziellen Stellen bereits zur Einsicht. Dazu zählen nicht nur Ihre Personendaten, sondern auch Ihre Gesundheitsdaten, die Sie mit und ohne Genehmigung anderen überlassen haben (siehe elektronische Patientenakte- ePA). Sie versenden folglich keine Geheimnisse, sondern nur die Option mit diesen Daten, möglichst dank unserer Hilfe, zu Ihrem Recht kommen zu können.

Selbstverständlich werden Ihre Daten auf Antrag von Ihnen komplett gelöscht.

Ihre
Dr. Elke Austenat
und das gesamte, verschwiegene, aber engagierte Team der Evidenz der Vernunft