Aktuelles
Wichtige Informationen für Sie zum Nachlesen
Kryokonservierung
Silent Witness – einen «stummen Zeugen» deponieren
Diese Option empfehlen wir allen, die wissen wollen, ob ihre körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen durch die Covid-19 Impfung ausgelöst worden sind oder mit dieser höchstwahrscheinlich in ursächlichem Zusammenhang stehen. Sofern ein Impfschaden nachweisbar ist, können Sie Schadensersatz geltend machen.
In der Grundlagenforschung ist es bereits gelungen im Blut den Nachweis anzutreten, ob die Komplikationen:
- durch eine natürliche Infektion entstanden ist
- ausschließlich durch die Impfung mit einem Covid-19 mRNA Impfstoff hervorgerufen ist
- eine Kombination aus natürlicher Covid-19-Infektion im Zusammenhang mit einer Covid-19- Impfung die Komplikationen ausgelöst hat.
WICHTIG: Ein Impfschaden muss immer am Einzelfall geklärt werden!
Ein Impfschaden liegt vor, wenn die Folgen der Impfung über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen.
Normale Begleiterscheinungen wie Ausschläge, Fieber oder Kopfschmerzen, die nach einer Impfung als vorübergehend eingestuft werden, also folgenlos bleiben, gehören also nicht dazu.
Die Versorgungsämter/Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländern beurteilen, ob eine gesundheitliche Schädigung, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten ist, auch tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde. Hier beispielhaft das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind vorübergehende Gesundheitsstörungen dabei nicht zu berücksichtigen.
Für den Versorgungsanspruch gegen den Staat spielt es keine Rolle, ob die aufgetretenen Beschwerden als mögliche Nebenwirkungen vorher bekannt waren. Betroffene verlieren den Anspruch auch dann nicht, wenn sie korrekt aufgeklärt wurden und in die Impfung eingewilligt haben (siehe u.a. §60 des IfSG).
Wichtig zu wissen: Nach dem Infektionsschutzgesetz haftet der Staat bei einem Impfschaden. Als potentiell Geschädigter müssen Sie die Impfung mit dem Eintrag in den Impfpass oder mit einer anderen Impfbescheinigung nachweisen.
Ende 2020 hat der Gesetzgeber für den Sonderfall Covid-19 im IfSG eine spezielle Regelung getroffen: Wer sich mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus impfen lassen hat oder noch impfen lässt, hat Anspruch auf Versorgung wegen gesundheitlicher Schäden durch die Impfung. Dabei ist – anders als bei anderen Impfungen – egal, ob es eine öffentliche Empfehlung der Landesbehörden gibt oder nicht.
Gewichtung der potentiellen Komplikationen:
Bei Punkt 1 muss man konstatieren, dass keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Warum auch immer, haben Sie eine überdimensionierte Reaktion mit gesundheitlichen Folgen durch die natürliche Infektion erlitten. Aber auch in diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, mit professioneller Hilfe, adäquater Diagnostik und Therapie, die Einschränkungen zu mildern, zu verbessern oder auch komplett zu beseitigen.
Bei Punkt 2 sind die Chancen auf eine Schadensersatzleistung (Anerkennung als Impfschaden) belegt.
Bei Punkt 3 wird mit Rechtsanwälten und Gutachtern zu belegen sein, ob die Impfung die gesundheitlichen Schädigungen triggernd, also verstärkend, begünstigt hat. Auch in diesem Fall kann nach Abwägung der Vor-und Nachteile ein Schadensersatz überlegt und geltend gemacht werden.
Unser Rat:tragen Sie alle Befunde und Krankheiten oder körperlich/geistigen Sondersituationen zusammen, die vor der Impfung ärztlicherseits erhoben worden sind und welche Beeinträchtigungen nach der Covid-19-Impfung zusätzlich aufgetreten sind.
Sollten Sie dazu Fragen oder Hilfestellung benötigen, bieten wir Ihnen individuelle online Beratungen an.
Fakt ist, je mehr handfeste Beweise vorliegen, um so stichhaltiger kann der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt argumentieren.
Unsere Empfehlung: Kryokonservierung von Blut
Wann immer die Untersuchungen zum Nachweis eines Impfschadens in die Routine eines Hochleistungslabors Einzug halten werden, spielt keine Rolle. Ihr Blut kann genau zu diesem Zeitpunkt aufgetaut und untersucht werden. Sie haben einen stillen Zeugen (Silent Witness) geschaffen.
Sie können sich um die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit kümmern, ohne den Beweis auf einen potentiellen Schadensersatz-Anspruch zu verwischen. Dazu lassen Sie sich Blut abnehmen. Das Blut wird durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff aufbewahrt.
In Absprache mit dem Labor MMD GmbH & KG in Magdeburg können wir Ihnen die Möglichkeit offerieren, Ihr Blut sachgerecht einfrieren zu lassen.
Die Spezifika der Blutentnahme und Übersendung bitte auf der Seite des MMD Magdeburg nachlesen – http://www.mmd-web.de/mediapool/69/693400/data/Auftragsformular_IX_-_Kryokonservierung.pdf
Formalitäten bitte auch direkt mit dem Labor MMD GmbH & KG Magdeburg, Frau Prof. König, vereinbaren.
Grundsätzliches:
- Benötigt werden 8 ml Vollblut – Heparinblut.
- Neben einer einmaligen Einlagerungs- und Aufbereitungsgebühr [Aufbereitung von peripheren Blutleukozyten (PBMC)] fallen für die Kryokonservierung 50,00€/6 Monate an.
- Die Laufzeit /Lagerung Ihres Blutes (Vertragsverlängerung um weitere 6 Monate) ist unbegrenzt, sofern Sie das wünschen.
Die gute Message: Frau Prof. König hat Biologie, Chemie und Medizin studiert, sich im Fach „Medizinische Mikrobiologie und Infektionsimmunologie“ habilitiert und gehört als externe Professorin dem Lehrstuhl der Medizinischen Fakultät an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg an.
Prof. Brigitte König ist neben der Durchführung von „Routine-Labor-Untersuchungen“ vorrangig auf molekulare Untersuchungen der zellulären Funktionsfähigkeit spezialisiert. Dadurch ist das Institut auf hochqualifizierte Test rund um Covid-19 und auch auf Tests zur Immunabwehr engagiert.
Ein Routenverfahren zur Differenzierung zwischen natürlicher und impfbedingtem Covid-19-Nachweis im Blut können wir daher auch aus diesem Labor erwarten.
Unsere große Bitte: Drucken Sie diesen Flyer aus und verteilen Sie diesen an Menschen, die nicht im Internet unterwegs sind, jedoch auch potentiell impfgeschädigt sein könnten.
Download Flyer: hier
Der Populismus im Bundestag ist “Einfach nur schäbig”
Interessenkonflikt: keiner. Ich halte Parteien für so überflüssig wie einen Kropf und gebe keiner Partei meine Stimme. Finanzierung: keine
Impfdebatte im Bundestag
Angstmache, verdrehte Fakten, falsche Zusammenhänge, falsche Horrorzahlen – die Bundestagsfraktionen von Union, SPD, Grünen, FDP und Linkspartei haben sich mit diesen vorgetragenen Statements erneut klar gegen die AfD positioniert, hier speziell gegen die AfD-Einschätzung der aktuellen Corona-Politik. Grund für diese Kontroverse: die AfD will eine Aussetzung der Corona-Impfung aufgrund bekanntgewordener Nebenwirkungsrate erreichen.
https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-impfdebatte-afd- 101.html
Warum, so fragt man sich als ungläubig beobachtender Bürger dieser hitzig-emotionalen Bundestagsdebatte, wird nicht sachlich, rational über schwerwiegende Nebenwirkungen, die in der Literatur bereits zu Hauf beschrieben werden, im Bundestag debattiert? Bekanntermaßen ist jede Impfung, so auch die Corona-Impfung, kein Selbstzweck, keine dem Bürger aufzunötigende Maßnahme, sondern soll nachweislich! eine Schadensminimierung erwirken, die das C19-Virus seit Ausrufen der Pandemie im Frühjahr 2020 angerichtet haben soll.
Lassen sich die angeblich “Falschen Horrorzahlen” nachvollziehen?
Nichts leichter als das:
- Quelle CDC:
Nur aufgrund dieses Satzes: Der Anteil der Teilnehmer >18 Jahre, die mindestens 1 schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis meldeten, betrug 0,6% in der Impfstoffgruppe und 0,5% in der Placebogruppe, hätte es zwingend zu einer sachlichen Diskussion im Bundestag kommen müssen.
Die Zahlen sind von der amerikanischen Behörde CDC das letzte Mal am 21. Juni 2022 aktualisiert worden. Jede Partei wäre angesichts dieser Zahlen aufgefordert gewesen, einen Antrag auf Überdenken/Überprüfung der Coronavorgaben/Impfstrategien im Bundestag einzureichen.
- Quelle:Europe’s journal on infectious disease surveillance, epidemiology, prevention and control
Die Tabelle 2 der Arbeit (Immediate side effects of Comirnaty COVID-19 vaccine: A nationwide survey of vaccinated people in Israel, December 2020 to March 2021) belegt, dass eine oder mehrere systemische Nebenwirkungen nach Impfung in einer Größenordnung von 35%-64% bei den Befragten erfasst werden konnte – Israel Dez.20 bis März 2021 – auch das hätte damals schon zu einer Diskussion führen müssen. Warum haben die sich als demokratisch deklarierten Parteien nicht gehandelt, muss sich jeder fragen?
- Quelle: Prof. Dr. Werner Bergholz, Mitglied des Sachverständigenausschusses nach §5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (siehe; siehe) besser Mitglied der Expertenkommission zur Evaluation der Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland.
Übersterblichkeit unklar? Für Prof. Bergholz ist das aufgrund seiner Zahlen, Daten, Fakten, kurz ZDF, sonnenklar. Es ist die Impfung (Beweis hier). Da ich desgleichen in Lahnstein im September 2022 Referent war, konnte ich Herrn Bergholz noch einmal ausführlich dazu befragen. Die von ihm mehrfach rauf und runter gerechneten, verglichenen Zahlen lassen keine andere Deutung zu: Diese Impfung verursacht eine Übersterblichkeit und zusätzlich einen Rückgang der Lebendgeburtenrate. Einen ausführlicheren Artikel, auch zur Herstellung des Impfstoffes findet man hier. Bergholz fordert:
“Die Covid-19 Impfungen müssen sofort beendet werden!” – bei 30:50 des Vortrages
Und, hört man auf einen Sachverständigen? Offensichtlich nicht, denn allein diese Aussage, nicht erst im September 2022 in Lahnstein verkündet, hätte die Bundestagsabgeordneten zu einer rationalen Diskussion anhand der dargestellten Fakten bringen müssen.
- Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit ambulanten Daten von 2021
Die Abgeordneten aller Parteien werfen der AfD am 16.12.2022! vor, dass sie die KBV-Daten, die auf Anfrage des MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 erhalten haben, völlig falsch gedeutet haben und falsche Horrorzahlen verbreiten würden. Aber diese Zahlen vom 16.Juni 2022 codiert herausgegeben, sprechen für sich, da braucht man keine Deutung – 2021: 2.487.526 Meldung wegen Impfnebenwirkungen. Die Kodierung erfolgte nach den hier angegebenen Nummer.
- U12.9 Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID‐19‐Impfstoffen, nicht näher bezeichnet (gültig seit 1. April 2021)
- Y59.9 Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen
- T88.0 Infektion nach Impfung (inkl. Sepsis)
- T88.1 Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert(inkl. Hautausschlag nach Impfung)
Für alle diese Kodierung gilt, dass daraus der Schweregrad der Beeinträchtigungen nicht ablesbar ist. So schreibt selbst der Bund (hier):
“U12.9: Nicht belegte Schlüsselnummer: Bei Ihnen ist nach der Impfung eine Wirkung eingetreten, die nicht beabsichtigt war. Dazu gehören Beschwerden wie Schmerzen und Rötung an der Impfstelle. Man kann Fieber, Ausschlag oder Durchfall bekommen. Man kann auch sehr müde sein oder Gliederschmerzen haben. Die Lymphknoten können dick werden. Diese Beschwerden zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff beschäftigt und dauern meistens nur wenige Tage. In seltenen Fällen kann auch eine schwerere nicht beabsichtigte Wirkung auftreten. Es kann zum Beispiel zu Lähmungen im Gesicht kommen. Auch eine Entzündung am Herzen kann auftreten. Es kann auch sein, dass Blut verklumpt und dann die Blutgefäße verstopfen kann. Wenn das Blut verklumpt, dann werden bestimmte Stoffe und Zellen verbraucht. Diese Stoffe und Zellen verschließen normalerweise blutende Wunden. Man kann dann stärker bluten als sonst. Bei einer Impfung kann man allergisch reagieren. Bei einer Allergie reagiert das Abwehrsystem zu stark auf einen fremden Stoff, wie zum Beispiel einen Bestandteil eines Impfstoffs.”
Obwohl der KBV wie allen Ärzten bekannt ist, dass die Kodierungen keinen Schweregrad der Nebenwirkungen belegen, erklärt in einen Statement ihrer Pressestelle die KBV:
“Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) distanziert sich aufs Schärfste von den Aussagen und Interpretationen des gesundheitspolitischen Sprechers der AfD -Bundestagsfraktion, Martin Sichert, die dieser in einer am Donnerstag, 23. Juni 2022, veröffentlichten Pressemitteilung unter der Überschrift „Extrem hohe Zahl von Impfnebenwirkungen ist beängstigend“ aufgestellt hatte. Dabei berief er sich auf Zahlen und Daten der KBV. Ein Ergebnis dabei: Im vertragsärztlichen Bereich gab es 2021 rund 2,5 Millionen Patienten mit Impfnebenwirkungen. Diese auf den ersten Blick vielleicht hoch anmutende Zahl ist aber keineswegs unerwartet und dramatisch, wie es in der Mitteilung der AfD dargestellt wurde. Im Gegenteil! Zu den codierten Impfnebenwirkungen gehören vor allem auch die für alle Impfungen typischen Begleiterscheinungen wie Rötungen an der Impfstelle oder leichte lokale Schmerzen an der Einstichstelle. Sie bilden den mit Abstand größten Anteil der registrierten Unverträglichkeiten und Komplikationen. In den Zulassungsstudien der verschiedenen Impfstoffe traten bei bis zu 92% der Teilnehmenden beispielsweise Schmerzen an der Injektionsstelle auf. Außerdem kann die Behauptung in der Pressemitteilung der AfD, alle 2,5 Millionen Patienten seien wegen der Nebenwirkungen zum Arzt gegangen, aus den Zahlen nicht abgeleitet werden. Patientinnen und Patienten werden auch wegen anderer Beschwerden wie z.B. einer chronischen Grunderkrankung zum Arzt gegangen sein und dabei die Impfnebenwirkung erwähnt haben, was der Arzt wiederum dann codiert hat.”
Beschämend ist ein sehr mildes Wort für die Relativierung ungeklärter Schweregrade von Covid-19-Impfschädigungen, die sich hinter einer Sammel-Kodierung verbergen.
Spätestens seit dem Contergan-Skandal ist es fahrlässig, Unverträglichkeiten und Komplikationen aus Zulassungsstudien als sakrosankt hinzunehmen und darauf zu verweisen, dass dort kaum Komplikationen, außer milden Begleiterscheinungen nachweisbar waren. Beim Contergan-Skandal sind noch 60 Jahre, nachdem das Medikament vom Markt genommen wurde, neue, erschreckende Details aufgedeckt worden. Zudem ist ein offenes Geheimnis, dass Pharmakonzerne weder in ihren Zulassungsstudien korrekte Angaben machen, noch in der Aggressivität, dem Pushen eines Pharmakons in den Markt, zimperlich vorgehen.
Bekanntermaßen wurde Contergan durch die Herstellerfirma Grünenthal “als harmloses Schlaf- und Beruhigungsmittel beworben, vor allem für Schwangere, aber auch für Kinder. Im Volksmund wurde es auch als „Kinosaft“ bezeichnet, der selbst kleinen Kindern verabreicht werden könne, wenn die Eltern ausgehen wollen (Werbung). So wurde In der Caritas-Lungenheilanstalt „Maria Grünewald“ in Wittlich in Rheinland-Pfalz der Einfluss von Contergan an über 300 tuberkulosekranken Kindern getestet. Den zwei bis vierzehn Jahre alten Kindern wurden teilweise gezielt Überdosen verabreicht. Die Ergebnisse der entsprechenden Studie wurden Ende des Jahres 1960 veröffentlicht (siehe hier). Der Hersteller Grünenthal teilte der recherchierende Sendung „Report Mainz“ 2020 mit, dass Medikamentenstudien an Kindern zur damaligen Zeit nicht unüblich gewesen seien.
Zur Erinnerung: erst nach dem Auftreten massiver Missbildungen ist Contergan 1961 vom Markt genommen worden. 2020 bezeichnet Lauterbach, noch SPD-Gesundheitsexperte, die Medikamentenstudien mit Contergan im Interview mit „Report Mainz“ als Menschenversuche. Lauterbach wörtlich:
„Die Studie hätte so niemals durchgeführt und publiziert werden dürfen. Man ist quasi volles Risiko gegangen, wie man es sonst nur in Tierversuchen wagen kann.“
Nicht einmal Tiere darf man um des Profites willen quälen, Herr Lauterbach. Aber das nur nebenbei.
Mit diesem mehr als 60 Jahre alten Wissen ausgestattet, ist es komplett egal, ob nur “milde” Side Effekte nach der Impfung erfasst worden sind (Rötung an der Einstichstelle, Fieber, Schmerzen im Bereich der Injektionsstelle) oder schwere Nebenwirkungen.
Der Bezug der KBV zu den Zulassungsstudien ist daher unverantwortlich. Jeder weiß, der die Zulassungsstudien und deren Resultate gewürdigt hat, das es möglicherweise nicht mit der notwendigen Sorgfalt zugegangen ist und viele ungeklärte Fragezeichen, um es vorsichtig zu formulieren, nachweisbar sind. So berichtet bereits am 02.11.2021 das British Medical Journal über Informationen einer Whistleblowerin, wonach es in der pivotalen Phase-3-Prüfung des COVID-19-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer in Texas zu Fehlern und möglicherweise auch zur Fälschung von Daten gekommen sein soll (siehe hier).
Stimmt nicht, tönt das Paul-Ehrlich-Instituts (PEI vom 2.11.2021). Wirklich nicht? Aufschlussreich ist ein Vortrag von David O. Fischer (Pseudonym) im September 2022 in Lahnstein. Fischer weist nach, dass diese Impfstoffe unter normalen Bedingungen nicht hätten zugelassen werden dürfen. So belegt der Referent (siehe hier):
„Mit BNT162b2 [Pfizer/BioNTech] wurden keine Studien zur Sicherheitspharmakologie durchgeführt. Der Antragsteller [Pfizer/BioNTech] verweist darauf, dass sie gemäß der WHO-Leitlinien (WHO, 2005) nicht als notwendig erachtet werden. Darüber hinaus wurden in den Toxikologiestudien mit wiederholter Verabreichung keine Befunde zu lebenswichtigen Organfunktionen erfasst. Entsprechend wird das Fehlen sicherheitspharmakologischer Studien vom CHMP* gebilligt.”
Die Summe allein dieser Meldungen bedarf der korrekten medizinischen Aufklärung und keiner politischen Schlammschlacht, wer Demokrat oder wer das nicht sei.
- Quelle: der Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
Noch am 24. März 2022 erklärt Lauterbach im Bundestag (hier):
„Der einzige zuverlässige Weg aus der Pandemie heraus ist die allgemeine Impfpflicht.“
Lauterbach vertritt vehement die steile These – alle Bürger müssen geimpft werden. Dies, obwohl bereits zu diesem Punkt klar belegt worden ist, dass die sogenannten Durchbruchinfektionen bei Geimpften 13,06 höher sind als bei Ungeimpften. Die israelische, retrospektive Beobachtungsstudie ist bereits im August 2021 als Preprint (MedRxiv- hier) erschienen (dann im April 2022 in Clinical Infectious Diseases – hier). Dort findet man als Ergebnis:
Die natürlich erworbene Immunität bietet einen stärkeren Schutz vor Infektionen und symptomatischen Erkrankungen, die durch die Delta-Variante von SARS-CoV-2 verursacht werden, im Vergleich zur BNT162b2-Impfstoff-verdämpften Immunität mit 2 Dosen. SARS-CoV-2-naive Geimpfte hatten auch ein größeres Risiko für COVID-19-bezogene Krankenhausaufenthalte im Vergleich zu zuvor infizierten (im Preprint).
Nun mag das dem vielbeschäftigten Gesundheitsminister von Deutschland nicht bekannt sein. Dies zumal er ja in Havard und nicht in Oxford eingeschrieben war und er somit keine Flüsterpropaganda aus Oxford, dem Magazin, wo die israelischen Ergebnisse veröffentlicht worden sind, beziehen konnte. Aber der Preprint hätte dem Ministerium schon geläufig sein können.
Egal auch, denn es geht hier nicht um die Fachkompetenz eines Lauterbach, sondern um den gesunden Menschenverstand der Bundestagsabgeordneten, die Bürger vor Unwillen und die Verfassung zu bewahren. Auch Lauterbach weiß, dass es um den Bürger gehen sollte. Wörtlich formuliert der Gesundheitsminister, um die generelle Impfpflicht in die Köpfe der Beschlussfassenden von Gesetzen zu hämmern:
“Die zweite Ebene der Kosten, die hier erwähnt werden muss, die auch immer wieder zu kurz kommt, betrifft diejenigen, die die geistigen, die seelischen Kosten tragen. Das betrifft diejenigen, deren Hochzeit abgesagt wurde, deren Feier abgesagt wurde, deren Geburtstag nicht gefeiert werden konnte, auch nicht, wenn es der letzte Geburtstag gewesen ist. Menschen haben ihren letzten Geburtstag nicht mehr feiern können. Bildungschancen sind verloren gegangen. Auch den Kindern, die Opfer gebracht haben, die ihre Freunde nicht besuchen konnten, und den älteren Menschen, die in den letzten Lebensjahren ihre Angehörigen nicht mehr sehen konnten, schulden wir, dass wir diese Pandemie beenden. Und es gibt einen Weg, diese Pandemie zu beenden.”
Und dann das aus dem in allen Gesundheitsfragen berufensten Munde, vom Minister Lauterbach ein Paukenschlag, der alle verwirren müsste:
“Die Impfung schützt nicht mehr vor Ansteckung” (hier)
Das ZDF kommentiert diese Aussage am 24.11.2022: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist für ein Ende der Impfpflicht in der Pflege. Seine Begründung: “Die Impfung schützt nicht mehr vor Ansteckung”.
Spätestens hier hätten alle Abgeordneten hellhörig werden müssen. Hüh – Hott. Was denn nun? Nicht einmal mehr die “einrichtungsbezogene Impfpflicht” macht Sinn. Moment mal, was steht am Portal zum Eintritt in den Bundestag “DEM DEUTSCHEN VOLKE”. Die AfD hat eine Anfrage bei der KBV gemacht! Nichts leichter als das, zumal sich alle anderen Parteien als demokratisch bezeichnen, wäre die logische Schlussfolgerung, alle Parteien machen ihre eigenen Anfragen.
Zum Beispiel bei Prof. Dr. Bergholz, einem Mitglied des Sachverständigenausschusses nach §5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz und setzen ihre vom Volk bezahlten Zuarbeiter an, eine umfangreiche Literaturrecherche zu erstellen, um sich selbst ein Bild von der Situation machen zu können.
Nur mal so: Für seine Mitarbeiter (Angestellten, die der Bürger bezahlt), steht jedem Bundestagsmitglied pro Monat eine Pauschale von derzeit 19.913 Euro zur Verfügung (weiterführende Info).
Unbenommen davon kann sicher auch jeder Abgeordnete mal auf eigenen Kosten das selbständige Denken und Recherchieren erlernen, denn die Abgeordnetenentschädigung (Diät) beträgt 10.323,29 €/Monat (§ 11 Abs. 1 Abgeordnetengesetz – AbgG, Stand 1. Juli 2022).
Die Vorgehensweise heißt folglich: solange nicht klar ist, was die Impfung nun eigentlich bewirkt, ist die Impfung, welcher Couleur auch immer, dem Bürger nicht aufzudrängen oder zu empfehlen, denn:
Jede Impfung ist eine Nutzen Risiko Abwägung
Die Frage lautet folglich, was passiert ohne Impfung. Dies beantworten Auswertung aus zahlreichen evidenten, peer-reviewed Artikeln, die auf der Abbildung dargestellt sind. Die Tabelle zur IFR ist aus der Arbeit des COVID-19 Forecasting Team, das von Gates mitgesponsert wurde, erschienen im Lancet, sowie Arbeiten aus Stanford von Axfors & Ioannidis Dez. 2021.
Fazit: Schäbig ist nicht die Anfrage der AfD, sondern die Vernachlässigung des Wohls der Bürger, dem die Abgeordneten verpflichtet sind.
Niemand der Abgeordneten kann behaupten, dass er nach zwei Jahren “Pandemie” so wenig im Stoff stehe, dass er diese hier plakativ aufgeführten Belege von schweren Nebenwirkungen oder gar die Einschätzung eines Sachverständigen der Regierung oder des Drehwurmcharakters des Gesundheitsministers nicht kennen würde. Das wäre nicht nur erschreckend, sondern fatal, wenn dem so wäre.
Das Ziel ist nicht, Impfen um des Impfen willen, sondern Gesundheitsfürsorge für den Souverän zu etablieren.
Vorsicht bei Impfungen in den Apotheken?
Die “Covid-19-Pandemie” macht es möglich – Artfremde dürfen medizinische Eingriffe durchführen
Im Dezember 2021 wurde im §20b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Änderung im bisherigen Prozedere des Impfen vorgenommen. Apotheker wurden ermächtigt, impfen zu dürfen. Bereits 2020 hatte die Regierung bei Grippeschutzimpfung Modellvorhaben gesetzlich verankert (siehe §132j SGB V), die 2021 in einzelnen Bundesländern gestartet wurden, so von der AOK in Baden-Württemberg in einzelnen Regionen (hier).
Im §132j SGB V heißt es u.a. zum “Impfen in Apotheken”:
(1) Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände haben mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene, wenn diese sie dazu auffordern, Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote abzuschließen”
(2) Vor Abschluss eines Vertrages nach Absatz 1 sind zu den jeweiligen Vertragsinhalten Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts einzuholen; die Stellungnahmen sind zu berücksichtigen.
(4) Im Rahmen der Modellvorhaben dürfen Apothekerinnen und Apotheker Grippeschutzimpfungen bei Personen durchführen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Reserven schaffen für den Notfall
Ausweichoptionen für den Katastrophenfall in petto zu haben, Vorsorge treffen, kann nie schaden, wie jedermann angesichts des Chaos der letzten zwei Jahren nur allzu gut weiß.
Dieses Vorgehen ist unter dem Blickwinkel, dass eine Impfung zwingend bei jedem Bürger sofort, ohne Zeitaufschub, absolut notwendig ist, um schlimme Komplikationen, Überlastungen von Krankenhäuser oder gar den Tod zu verhindern, folglich sinnvoll.
Unter diesem Gesichtspunkt kann es auch gut sein durch “Nicht-Mediziner-Reserve Bataillone”, bei wiederholender “Schnellausbildungen”, eine medizinische Handlung vorzunehmen zu lassen. Aber unter dem Gesichtspunkt, eine Impfquote zu verbessern, wie bei den Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung gesetzlich nachlesbar, das ist schon ein sehr fragwürdiges Unterfangen. Dies gilt, zumal weder eine personelle ärztliche Notlage vorliegt, noch die Impfungen (ob Grippeschutz oder Covid-19-Impfungen) wegen einer nachweislichen Katastrophensituation erforderlich sind und schon gar keine Katastrophe verhindern können. Dies gilt als bewiesen. Konsensus in der Wissenschaft ist, dass die Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung hoch unbefriedigend ist (CDC; Cochrane Review) und die “Covid-19-mRNA-Impfung” nachgewiesenermaßen mehr Problemfelder offeriert, denn wirklich nützlich ist.
Fakt ist: Apotheker und Krankenkassen sollten daher keine Helfershelfer der Pharmaindustrie sein, sondern sich ihrer originalen Kernkompetenz widmen. Das ist die Überprüfung und Aufklärung des Kunden/Patienten über Interaktionen von Medikamenten, speziell bei multimedizinischen Rezeptierungen.
Trotz dieses Wissens wird die Ausnahmeregelung, Covid-19 Impfungen von Apothekern durchführen zu lassen, jetzt bis Ende 2023 verlängert. Nein: Corona-Impfungen in Apotheken werden sogar verstetigt, wie die Pharmazeutische Zeitung zu berichten weiß (PZ 3.12.2022):
Die Ampel-Koalition will die Coronavirus-Impfungen in Apotheken in die Regelversorgung überführen. Das sieht ein Änderungsantrag zum Gesetz für eine Gaspreisbremse vor, der der PZ vorliegt. Die bald auslaufende Impfverordnung soll zudem durch eine Übergangsregelung ersetzt werden – die laufende Impfkampagne kann also weitergehen.
Durch die Änderungen werden zusätzlich zu Ärztinnen und Ärzten Apothekerinnen und Apotheker dauerhaft auch zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt, soweit sie erfolgreich ärztlich geschult sind und sie für eine öffentliche Apotheke Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen. Die Berechtigung umfasst die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Damit wird ein weiterer, niedrigschwelliger Zugang für die Bevölkerung zu dieser Schutzimpfung dauerhaft ermöglicht.
Versteckspiel wider dem Bürger
Um die Impfregelversorgung bei medizinisch, diagnostisch/therapeutischen Laien in diesem Jahr (2022) noch gesetzlich auf den Weg zu bringen, soll das Gesetz “Apotheker Impfen” in Verhandlungen über eine “Gaspreisbremse” eingebettet werden. Eigentlich ist das ganze Ermächtigungsverfahren nicht nur unnötig, sondern auch wider dem Bürger, denn:
- Apotheker sind nicht ausgebildet, Indikationen oder Kontraindikationen von medizinischen Eingriffen beurteilen zu können
- Apotheker haben keinen Eid geschworen, den zu Impfenden nicht zu schaden.
- Apotheker können, da sie für die diagnostische und therapeutische Erhebung und Gewichtung von Krankheiten nicht ausgebildet sind, keine fachliche Kompetenz aufweisen, folglich auch nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Post-Vac-Syndrom auftritt. Das ist ein perfider Deal. Dafür, so die Message, haftet der Staat. Aber der Staat hat kein Geld, denn Geld bekommt er nur via Steuern über den Bürger. Folglich wird der Bürger doppelt geschädigt. Durch die staatliche Anordnung, dass ein Laie mit Schmalspurausbildung impfen darf, erhöht sich die Gefahr, Kontraindikationen zu übersehen. Und, sofern dann unglücklicherweise Komplikationen auftreten, bezahlt der Bürger das bei Schadensersatzansprüchen auch noch via seiner Steuerabgaben. Wie gesagt: PERFIDE.
- Der Zugang zu Medikamenten mit Kontraindikationen und Nebenwirkungen ist keine Verordnung von Smarties und bedarf keines “niedrigschwelligen Zuganges”, sondern einer korrekten Gewichtung von individuellem Nutzen und Risiko, wie es eigentlich auch im Zulassungsbereich für Impfstoffe verankert ist (siehe).
In 12 Stunden vom diagnostisch-therapeutischen Laien zum Impfexperten
Natürlich ist die “Expertenausbildung” streng deutsch bürokratisch vorgegeben – über fünf (5) Fortbildungseinheiten nach einem verbindlichen Muster-Schulungs-Curriculum ablaufend.
Sechs (6) Stunden Selbststudium, vier (4) Stunden ärztlich vorgetragene Fortbildung (Präsenz-Seminar) und zwei (2) Stunden für einen 1. Hilfe Kurs, falls bei der Impfung ein plötzliches, bedrohliches Ereignis bei dem Impfling eintritt. Der krönende Abschluss der Zertifizierung ist eine Multiple Choice Befragung. Der Apotheker soll erkennen, wann es besser ist, einen Impfinteressenten zum Arzt zu schicken. Ziele Schulungs-Curriculums (siehe):
- Apotheker sollen entscheiden können, welche Personen sie impfen können und welchen der Gang zum Arzt anzuraten ist,
- Apotheker klären die Personen über die Impfung auf und holen deren Einwilligung ein,
- Apotheker führen intramuskuläre Impfungen durch und können dokumentieren,
- Apotheker können bei akuten Impfreaktionen Notfallmaßnahmen einleiten.
Klar – ohne Moos nix los: die Apotheker sollen natürlich wie die Ärzte für die “Impfung” vergütet werden – 28,00 € in der Woche und am Wochenende 38,00 €. Diese schicke Regelung hat noch der Banker Spahn eingeführt, streng nach dem Motto “impfe Dich mit einem Corona Vaccine finanziell gesund”. Denn, für alle Unwissenden, bei einer regulären Impfung (von Masern bis Keuchhusten und Tetanus, Diphtherie) wird um die 4,66 € bis maximal 20 € vergütet (Beispiel1; Beispiel 2).
Fassen wir noch einmal zusammen: in nur 12 Stunden wird ein medizinischer Laie, dessen Kernkompetenz die Zusammensetzungen von Medikamenten und damit die Beurteilung von potentiellen Interaktionen bei einer Polypragmasie ist, per order di mufti zum Profi stilisiert. Zur Info: unter Polypragmasie wird die unkoordinierte Einnahme von mindestens sechs Medikamenten ohne Beachtung des exponentiellen Risikos von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen verstanden.
Dank politischer Interessen werden diese artfremden Personen, die ohnehin zunehmend zu Ausgebenden von Fertigarzeneimitteln Over The Counter mutiert worden sind, also in der Regel keine Medikationen mehr selbst herstellen, zum Impfprofi ausgebildet und auf die Menschen losgelassen.
Warum? Nicht was jedermann annehmen könnte, um die Negativauswirkungen von Katastrophen/gesicherten medizinischen Pandemien minimieren zu wollen. NEIN! Darum geht es nicht, sondern um einen “niedrigschwelligen Zugang” zu Impfungen für jedermann zu ermöglichen.
Dieses Vorgehen allein reicht der Regierung jedoch nicht. Zahnärzte können auch impfen (Mai 2022), Impfmobile reisen durch die Gegend. All das wurde nicht etwa 2020 oder 2021 initiiert als die Laien in der Regierungsverantwortung noch am Lernen waren (Banker Spahn ist das Metapher dafür). Oh nein, wir schreiben den 30. September 2022 und die Regierung aktualisiert noch einmal die Impfverordnung.
Bis zum Dezember 2022 hat diese Regierung mit ihrem Gesundheitsministerium offensichtlich nichts dazu gelernt. Dabei gibt es wundervoll recherchierte Berichte, wie diesen hier von Ralf Wurzbacher “Äpfel und Birnen!? Die Impfstoffüberwachung läuft beim Paul-Ehrlich-Institut total Banane” (NachDenkSeiten vom 17. Oktober 2022), der belegt, das Paul-Ehrlich-Institut die Komplikationen frei nach Schnauze gewichtet, wie der Berliner sagen würde. Wurzbacher schreibt: “Zum Beispiel gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zahl derer, die im Jahr 2021 nach einer Impfung aufgrund von Nebenwirkungen einen Arzt aufgesucht haben, mit 2,5 Millionen an” (ebenda).
Kurz gesagt, die Regierung und das Ministerium für Gesundheit negieren die sich häufenden Meldungen der Menschen, die an einem Post-Vac-Syndrom leiden, denn noch immer findet man auf der Regierungs-Seite “Zusammen gegen Corona.de“:
Wie alle Arzneimittel können auch Impfungen mit unangenehmen Reaktionen verbunden sein. Impfreaktionen sind allerdings nicht ungewöhnlich und klingen meist schnell wieder ab. Schwere Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder Impfschäden kommen nur sehr selten vor. Was Sie im Falle eines Verdachts auf Nebenwirkungen tun können, erfahren Sie hier.
Unsere Empfehlung:
Jeder sollte selbstbestimmt agieren, daher geben Sie acht auf sich. Das gilt für den potentiellen Impfling wie auch für den Impfenden. Nebenwirkungen, ja sogar schwerste Komplikationen bis zum Tod werden zunehmend berichtet.
Nun kann man sagen, viele sind auch trotz 4-5facher Gabe dieser Covid-19 mRNA-Injektion putz munter und ohne Komplikationen. Ja, das ist korrekt. Wie bewiesen worden ist, sind ca 7% der Chargen für die Komplikationen verantwortlich. Nur welche Charge Ihnen jetzt unter die Haut gejubelt werden soll, weiß nur der Hersteller und der gibt seine Geheimnisse nicht preis? So verwundert es schon, dass der Retter der Welt durch Impfungen für jeden Erdenbürger, Bill Gates, sich geweigert hat, die Patente freizugeben als viele Länder darum gebeten haben (hier, hier, hier). Das hat nicht nur Geschmäckle, sondern das ist weit davon entfernt, Menschen, nein Sie persönlich, der sich impfen lassen will, weil es propagiert wird, der Angst vor einem impffreien Leben hat, von den Impffetischisten gerettet zu werden.
Kürzer gesagt, passen Sie selbst auf sich auf. Nutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand oder neudeutsch Common Sense. Schwören Sie nicht auf die humanitären Unwahrheiten von Bill Gates oder Karl Lauterbach (SPD), denn dieser Gesundheitsminister konstatiert jetzt sogar öffentlich:
“Die Impfung schützt nicht mehr vor Ansteckung” (24.11.2022- ZDF)
Kurz gesagt, dieses “Covid-mRNA-Gebräu” schützt nicht. “Durchbruchsinfektionen” en masse, auch Todesfälle – trotz Impfung, Komplikationen sowohl bei Risikogruppen als auch Gesunden – trotz Impfung, so dass Karl Lauterbach im Sommer 2022 einräumen muss, “dass die Corona-Impfung schwere Nebenwirkungen haben kann.” Das erkennt jeder, der mit offenen Augen durch den Alltag geht, was Lauterbach erst abgerungen werden muss, weil es nicht mehr zu verheimlichen geht. Das ist keine Fürsorge, die dem Bürger mit empathischen Worten vorgegaukelt wird.
Warum sich dann impfen lassen und dann noch von Schnell-Kurs-Laien, wenn diese Impfung nicht einmal vor Ansteckung schützt und hoch wahrscheinlich nicht einmal risikoarm. Vor Ansteckung schützen und risikoarm sein, ist eigentlich der Sinn und Zweck einer Impfung – Immunität schaffen = Individualschutz erzielen. Sie lassen sich nicht impfen, damit Bill Gates oder Karl Lauterbach keine Masern bekommt, sondern damit Sie höchst persönlich keine Masern als Krankheit erleben müssen.
Folglich: denken Sie zweimal und denken Sie vor allem selbst, bevor Sie auf gutgemachte Propaganda reinfallen!
Covid-19-Impfstoff Ungereimtheiten – amerikanisches Roulette?
Das russische Roulette, eine amerikanische Erfindung
Wir sprechen von diesem potenziell tödlichen Glücksspiel, bei dem die Trommel des Revolvers nur mit einer Patrone bestückt ist und so gedreht wird, dass die Position der Patrone den Mitspielern unbekannt ist. Aber, der Begriff “russisches Roulette” ist dennoch keine Gepflogenheit der Russen! Dieser Begriff ist von einem Amerikaner, Georges Surdez, in einer Kurzgeschichte 1937 kreiert worden, um dieses todbringende Spiel russischen Soldaten im 1. Weltkrieg in die Schuhe zu schieben (siehe). Offensichtlich ein alter Hut, immer mit dem Finger auf einen Anderen zu zeigen und von den eigenen Schweinereien abzulenken. Dazu heißt es in den Kommentaren von The Straight Dope, 1999:
“Keiner der russischen Geschichtsexperten, die wir kontaktierten, wusste mit Sicherheit, dass die Russen russisches Roulette spielten. Aber sie haben es nicht ausgeschlossen. In dem Buch A Hero of Our Time von Michail Lermontov (1840, übersetzt von Vladimir Nabokov 1958). Nach einem Kartenabend debattieren mehrere gelangweilte Offiziere, ob das Schicksal vorherbestimmt ist. Ein spielsüchtiger serbischer Leutnant wettet, dass es so ist. Er nimmt eine Single-Shot-Pistole von der Wand, richtet sie auf seinen Kopf und drückt den Abzug. Klicken Sie. Der Leutnant zeigt dann die Waffe aus dem Weg und drückt wieder ab. Blammo! Er steckt seine Gewinne ein, während die anderen starren. Später am Abend wird er von einem betrunkenen Kosaken zu Tode gehackt. Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Buches wurde Lermontov in einem Duell von einem anderen zaristischen Offizier getötet.
Heutzutage versteht man russisches Roulette im Allgemeinen als ein besonders düsteres Hühnerspiel (particularly grim game of chicken), bei dem man einen Revolver mit einer einzigen Kugel lädt, den Zylinder dreht, die Waffe an den Kopf setzt und den Abzug drückt. Jeder, der es durchmacht, ist entweder tot oder verrückt..”
Hiermit sind wir bei des Pudels Kern: Die amerikanische Wortschöpfung “russisches Roulette” steht sinnbildlich für “Spiel mit dem Feuer” bzw. für “ungerechte Zufälligkeiten”. Was liegt daher näher, als die mRNA Covid-19 Impfung unter die Lupe zunehmen, zumal die Aussagen über Wirkung, Schutz, Komplikationen derart divergieren, dass nichts mehr nachvollziehbar erscheint. Anders ausgedrückt, trotz aller Härte und Schärfe in einer normal geführten wissenschaftlich kontroversen Diskussion, suchen diese konträren Auffassungen, diese Verwirrspiel ihresgleichen.
Federführend bei der mRNA-C19-Vaccination sind zwei amerikanische Unternehmen, Pfizer bzw. Moderna. Hier soll Pfizer unter die Lupe genommen werden, da bekanntermaßen durch eine Kooperation mit dem deutschen Unternehmen BioNTech, Sitz in 55131 Mainz, An der Goldgrube 12, die Ergebnisse von größerem Interesse für Europa sind. Obendrein hat laut Statista, Stand 27. Mai 2022, Pfizer&BioNTech 132.650.414 Impfungen versus Moderna mit 30.560.540 Impfungen unter das Volk gebracht. Also mehr als die 4fache Menge an Impfungen.
Prof. Dr. Werner Bergholz
Prof. Werner Bergholz, den ich die Ehre hatte in Lahnstein als Referenten zu hören, sagt in seinem Vortrag, dass 90% der schweren Verdachtsfälle (in den USA klinisch berichtete Nebenwirkungen nach Impfungen) auf 7,5% der produzierten Chargen von mRNA Impfstoffen zurückgehen würden. Als Quellen benennt Bergholz das CDC (https://wonder.cdc.gov/controller/datarequest/D8 -The Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS), Stand 6.8.202. Die dort aufgelisteten Erfassungen von gemeldeten Impfnebenwirkungen stehen im krassen Gegensatz zu den sogenannten “konventionellen” Impfstoffen. Bei diesen Impfstoffen sind 90% der schweren Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen auf 81% der Chargen zurückzuführen. Der Vergleich wurde von Bergholz rückwirkend bis 2015 vorgenommen (Grundlagen hier). Die Fragestellungen und die nach Überprüfung der Ergebnisse gezogene Schlussfolgerung von Prof. Bergholz, Mitglied des Sachverständigenausschusses Corona der Bundesregierung nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (hier), lautet wissenschaftlich-rational folglich:
- Hängt die Anzahl der Nebenwirkungen von den Produktionslosen ab???
- Weitere Schlussfolgerung: Der Herstellprozess produziert eine hohe Anzahl von SCHLECHTCHARGEN
- Wir befinden uns in einer IMPFLOTTERIE!
Damit sind wir schon beim Amerikanischen Roulette. Hat der Eine Glück und bekommt weniger Komplikationen als ein Anderer nach der Covid-19 Impfung? Einfach nur, weil eine bestimmte Charge “schlechtere” Produktionsmerkmale aufweist! Zu Deutsch, Pfusch ist. Oder handelt es sich um eine Mixtur, die von Laien zusammengemischt wird? Die andere Variante, die sich zwangsläufig ins Gedankengut eines jeden Forschers schleichen muss, heißt: wird hier vorsätzlich gezielt hin- und wieder “gepantscht”und nicht nach dem Standard Good Manufacturing Practice (GMP), dem Minimalstandard gesicherter, reproduzierbarer Qualität in den Produktionsabläufen vorgegangen? Diesen Fragen gilt es nachgehen. Das gebietet die wissenschaftliche Sorgfaltspflicht und der Eid “Zuerst nicht schaden”.
Denn niemand sollte vergessen: das Leben eines Jeden ist einmalig und kann nicht dazu dienen, Spinnern mit Sendungsbewusstsein und Dollarzeichen in den Augen als Punching Ball zu dienen. Die Impfung kann auch nicht dazu dienen, der Agenda 2030, speziell dem Punkt 3 “Gesundheit und Wohlergehen” (Alle Menschen sollen vor übertragbaren Krankheiten, wie Aids oder Tuberkulose und vor nicht übertragbaren Krankheiten, wie Krebs oder Diabetes geschützt werden) in mehr als makaberer Form zum Erfolg verhelfen. Denn, die Gier der Politiker, zwingend alle ohne Ausnahme impfen zu wollen, wie es Bill Gates als Chiphersteller gern möchte, ist auf’s Höchste befremdlich und medizinisch nicht zu erklären.
Alles nur ein Meinung von Verschwörungstheoretikern?
Unbenommen davon, soll nicht verschwiegen werden, dass bereits vor Monaten diese Behauptung, 5% der Chargen machen 90% der berichteten Nebenwirkungen, als haltlos von “Faktenscheckern” der Agency France Presse (AFP) dementiert worden ist – hier. Die AFP bezieht sich darauf, dass die CDC von diesen Korrelationen keine Kenntnis habe und Chargen Nummern zu potentiellen Impfnebenwirkungen nicht ausgewertet worden seien. Die CDC lehne es sogar ab, dass es einen Zusammenhang geben könnte, da die hinterlegten Chargennummern keinen Zusammenhang erkennbar machen. Gleiches gelte auch für Deutschland. die AFP bemüht sich das Paul-Ehrlich-Institut zu zitieren, das natürlich bestätigt, dass es keinen Zusammenhang geben würde.
Ich könnte es mir ja einfacher machen und darauf verweisen, dass die AFP vom globalen Impffetischisten Bill Gates (Bill & Melinda Gates Foundation) gesponsert wird, um nur gezielte Informationen der afrikanischen Öffentlichkeit zukommen zu lassen (hier). Médipart rügt bereits 2018 diese Abhängigkeit und 2021 wird dieses “wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe” erneut von Veronique Beautrement aufgegriffen. So schreibt Beautrement:
“Eine weitere Enthüllung des Médiapart-Journalisten Laurent Mauduit ist die zunehmende Bedeutung der Hilfen der Internetgiganten Google und Facebook sowie der Bill- und Melinda Gates-Stiftung an die nationale Presse. Unter den Zeitungen, die finanziert wurden: Valeurs Actuelles, Le Monde, Libération, Le Figaro, Les Échos, Les Inrocks, Paris-Match…Die Agence France Presse, France Télévisions, BFM–TV, 20 Minutes und andere sind auch Partner von Facebook für die Einrichtung eines Systems zur Bekämpfung von „Fake News“, das die Gefahr einer „redaktionellen Polizei“ birgt.”
Darum lohnt es sich schon ein wenig in die Tiefe zu gehen, zumal der Berater des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung 2022, Prof. Werner Bergholz, mehrfach darlegt, hier gibt es nicht nur Korrelationen, sondern auch Kausalitäten zwischen den Chargen und den Nebenwirkungen. Prof. Bergholz stellt, analysiert und beantwortet daher folgenden Fragen zur Impfung :
- Ist die Impfung nötig? ⇒ NEIN – Case FatalityRate ≈ 0,15%, Tendenz fallend
- Ist die Impfung wirksam? ⇒ NEIN –je mehr Impfung desto mehr Infektionen und Verstorbene
- Wie ist das Nutzen –Risiko Verhältnis? ⇒ KATASTROPHAL –kein Nutzen aber hohes Risiko!!!
Starten wir daher mit den Produktionsschritten und wer eigentlich in welchen Ländern was macht.
Produktionschritte und Produktionsstandorte
Kurzer historische Abriss: Pfizer definiert es so: die Schlüsselrolle für die Entwicklung eines erfolgreichen Covid-19 Impfstoffes liegt im US-Bundesstaat Missouri. Konkreter, in Chesterfield. Hier wird 2017 der Grundstein für Forschungs- und Entwicklungs- (F&E) und Prozessentwicklungsanlage bei 875 W Chesterfield Parkway gelegt. 2019 wird der 236-Millionen-Dollar-Campus eröffnet. Am 25. Mai 2021 schreibt dazu das St. Louis Business Journal treffend “perfektes Timing für die Eröffnung“. Nur zur Erinnerung: Das Johns Hopkins Center for Health Security veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsforum (WEF) und der Bill and Melinda Gates Foundation am 18. Oktober 2019 in New York die Veranstaltung 201, eine hochrangige Pandemie-Tischübung (siehe). 2019 wird das Pfizer mRNA-Impfstoffherstellungs-Headquarter eröffnete. Ja wahrlich, Zufälle gibt es auf dieser Welt, die immer wieder verwundern. Denn bereits im November 2020 wird aus Chesterfield berichtet:
- Pfizer wird weltweit bis zu 50 Millionen Covid-Impf-Dosen fertigstellen
- Pfizer gedenkt bi 2021 bis zu 1,3 Milliarden Dosen herzustellen
- noch im 2020 wird Pfizer eine Notfallzulassung bei der FDA beantragen, da die “Early data” zeigen, dass der an Gesunden getestete Impfstoff 90% Effektivität aufweise. Dazu ist bereits im Dezember 2020 im New England Journal of Medicine die Daten einer multinationalen, placebokontrollierten, beobachtungsblinden, zulassungsrelevanten Wirksamkeitsstudie mit 43.548 Teilnehmer veröffentlicht (siehe). Die Autorenn schreiben, dass von den 43.448 Rekrutierten 21.720 BNT162b2 / den Impfstoff) und 21.728 Placebo erhielten
- Pfizer berichtet, dass bereits im Juni 2020 mit den ersten Studien begonnen worden ist (siehe). Also zwei Monate ( März 2020) nach Ausrufen der Pandemie durch die WHO.
Dem CEO von Pfizer, Dr. Bourla muss eine präzise Vorahnung bescheinigt werden, dass die Welt zwingend diesen mRNA Impfstoff benötigt, um ein Virus zu beherrschen, dass von seriösen Wissenschaftlern seit Jahrzehnten wissenschaftlich als harmlos beurteilt wird. Ein Virus, das nur bei Immungeschädigten oder Immungeschwächten, zu dienen auch Ältere gehören, zu schweren oder gar tödlichen Krankheitsverläufen führt (John Ziebuhr- Coronaviren,© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016). Das nur nebenbei.
In Chesterfield (USA) befindet sich der Hauptstandort der Rohstoffproduktion für den Impfstoff. Ausschließlich hier, in den USA, wird die “Plasmid-DNA” hergestellt, die als Vorlage für die Herstellung des mRNA-Impfstoffs dient. Die New York Times hat die Ehre die Anlage zu besichtigen und verfasst am 28. April 2021 dazu einen ausführlichen Artikel (hier, hier). Fakt ist, ausschließlich in den USA werden die Qualitätstest durchgeführt, die letztendlich als Blaupause an die weiterverarbeitenden globalen Stellen übergeben werden. Bemerkenswert ist auch, dass die European Medicine Association (EMA) in ihrem Bewertungsbericht EMA/707383/2020 (Procedure No. EMEA/H/C/005735/0000) schreibt, dass nicht alle Prozessschritte, Prozessinputs und Prozesskontrollen mit deren Prozessparametern aufgelistet sind, sondern nur “wichtigsten Prozessparameter im Dossier” beschrieben werden sollen. Das ist ein Unding, erklärt aber auch, warum durch die behördlich sanktionierte Verschleierungstaktik viele Fragen ob der belegten Nebenwirkungen (siehe pathologische Beweise) der propagandistisch- nötigend-oktroyierten Covid-19 Impfung als wissenschaftliche Hypothesen im Raum stehen bleiben.
1. Produktionsschritt
Entnahme einer DNA-Portion (sogenannte Plasmide) aus der Master Cell Bank. Jedes Plasmid, ein DNA-Ring, enthält das Coronavirus Spike Protein Gen und damit die genetische Anweisung, in einer menschlichen Zelle das Corona-Spike-Protein aufzubauen. Die Plasmide werden bei mindestens -150°C (–238°F) in einer Durchstechflasche aufbewahrt. Nach dem Auftauen werden die Plasmide mit einer modifizierten Charge eines E. coli Bakteriums zusammengebracht. Kurz gesagt, der DNA-Ring mit dem Coronavirus Spike Protein Gen wird in das E.coli Bakterium eingeschleust. Eine Durchstechflasche kann bis zu 50 Millionen Impfdosen ergeben, behauptet die New York Times und die New York Times International in ihrem Artikel “Wie Pfizer seinen Covid-19-Impfstoff herstellt“.
Bakterium E. coli-Liebling der Zellforscher
Zur Info: Escherichia coli (E.coli) als “Modellorganismus” zum Anzüchten von fremden Genen oder Eiweißen zu nutzen ist uralt. Das Bakterium ist millionenfach verfügbar, lebt in unserem Darm, teilt sich durchschnittlich alle 20 Minuten, ist nicht pathogen und hat ein überschaubares Genom von nur 4,6 Millionen Basenpaaren, nicht einmal ein Siebenhundertstel der Zahl beim Menschen. Daher wird es seit den 1950 Jahren als “Haustier” der Mikrobiologen genutzt. In den 1990 Jahren gelang durch das Einschleusen von künstlich hergestelltem Designer-Insulin erstmalig die Herstellung von kurzwirkenden Insulinen (siehe). So wurde 1996 Humalog® (Lispro) von der amerikanischen Firma Ely Lilly auf den Markt gebracht. Daher ist es nichts Besonderes, wenn Pfizer sich diesen “Modellorganismus” schnappt und den DNA-Plasmidring dort einschleust. Der in Bezug auf Diabetes mehr Information möchte, kann im Buch “Das Insulin Dilemma” stöbern, zumal Diabetes nicht nur eine Risikogruppe für Covid-19 darstellen soll, sondern die wirklich häufigste, nichtübertragbare Seuche der Welt darstellt.
2. Produktionsschritt
Damit die Bakterien zur Vermehrung angeregt werden, wird der Behälter mit den modifizierten E. coli + DNA-Plasmid-Ring in einer sterilen und warmen Umgebung in einem Kolben aus bernsteinfarbenem Wachstumsmedium bewegt. Dieses Wachstumsmedium sind Polysccharidketten
3. Produktionsschritt
Nach Abschluss des Wachstumsprozesses werden die Bakterien in einen sogenannten Fermenter umgefüllt, der um die 300 Liter einer Nährstoffbrühe (Polysaccharide) enthält. Diese Bakterienbrühe verbleibt vier Tage im Fermenter, so dass Billionen von Kopie (Replikationen) entstehen können.
4. Produktionsschritt
Mittels Chemikalien (häufig Galaktosidase) werden die Bakterien “aufgebrochen” und die Plasmide aus der sie umgebenen Hülle herausgelöst.
5. Produktionsschritt
Testung der Plasmide auf Reinheit und Vergleichserhebungen zu früheren Proben, dass die Coronavirus-Gensequenz sich nicht geändert hat.
6. Produktionsschritt
Zusetzen von Protein-Mischungen (Enzym-Mischungen). Diese Enzyme zerschneiden den Plasmidring, so dass ein gerader Strang des Coronavirus-Gen gewonnen werden kann. Dieser als Linearisierung bezeichnete chemische Prozess dauert zwei Tage.
7. Produktionsschritt
Filterprozess, um alle restlichen Bakterien sowie Plasmidfragmente zu entfernen. Die gereinigte DNA wird in 1-Liter-Flaschen abgefüllt. Jede 1 Liter-Flasche produziert um die 1,5 Millionen Impfstoffdosen! Erneute DNA-Sequenztestung. Also auch wieder eine Qualitätskontrolle.
Wichtig zu wissen: die Produktionsschritte 1- 7 werden ausschließlich in den USA in der Anlage Chesterfield durchgeführt. Chesterfield ist die Plasmidquelle, also der Grundstock für die Herstellung des mRNA-Imstoffes. Hier startet das zu klärende “Spiel mit dem Feuer” bzw. für “ungerechte Zufälligkeiten”.
8. Produktionsschritt
Versenden der Flaschen an die nächsten Produktionsstellen. bis zu 48 Flaschen werden in einen Behälter mit Trockeneis bei bei -20 Grad Celsius (-4 Grad Fahrenheit) gefroren zu halten Die Container werden verschlossen halten, so dass Manipulationen von außen ausgeschlossen sind. Kurz gesagt, wenn in den Chargen “Ungereimtheiten” bis zum 8. Produktionsschritt auftreten, dann werden die ausschließlich von Pfizer initiiert.
“Was wir tun, ist so wichtig, weil wir im Grunde alles kontrollieren, was versendet wird. Jedes Fläschchen, das an jede Person geht, geht zuerst durch uns” – Sahar Gholami – siehe NYT (https://www.nytimes.com/interactive/2021/health/pfizer-coronavirus-vaccine.html)
Die Verteilerstationen zur Weiterverarbeitung für Produktionsschritt 9 und 10 sind: die Pfizer-Forschungs- und Produktionsstätte in Andover, Massachusetts (USA) sowie die BioNTech-Anlage in Mainz (Deutschland).
9. Produktionsschritt
Jeweils 5 der DNA-Flaschen werden aufgetaut und mit dem künstlich hergestellten Baustein der Boten-RNA gemischt. Dieser Vorgang der Transkription (Umschreibung in mRNA) erfolgt durch zugesetzte Enzyme. Diese neue Mischung wird in einen nächsten Tank umgefüllt, um erneut unerwünschte Reste von DNA, Verunreinigungen oder Enzymrückständen zu beseitigen.
Wichtig zu wissen: Jede Charge liefert bis zu 7,5 Millionen Impfstoffdosen.
10. Produktionsschritt
Erneute Testung der gefilterten mRNA, um die Reinheit zu prüfen und zu kontrollieren, ob der verankerte genetische Code den Zielvorgaben von Pfizer entspricht. Im Ergebnis werden 10 Beutel Coronavirus-mRNA abgefüllt. Jeder Beutel fasst 16 Liter und stellt den Rohstoff für etwa 750.000 Dosen des Impfstoffs.
11. Produktionsschritt
Weiterversendung der bei -20 Grad Celsius (-4 Grad Fahrenheit) eingefrorenen Beutel, um zu fertigem Impfstoff verarbeitet zu werden und in Durchstechflaschen verpackt zu werden.
Die Verteilerstationen zur Weiterverarbeitung für Produktionsschritt 12 und 13 sind: die Pfizer-Forschungs- und Produktionsstätte in in Kalamazoo, Michigan (USA) sowie von der BioNTech-Anlage in Mainz (Deutschland) an Puurs (Belgien)
12. Produktionsschritt
Die mRNA wird aufgetaut und zur Vorbereitung der Herstellung des Impfstoffs mit Wasser vermischt. Und wieder Qualitätskontrollen
“…die eingebaute Qualität ist die gleiche, die wir für jeden Impfstoff tun würden.“– Meg Rüsch (VIZEPRÄSIDENT FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG NYT (https://www.nytimes.com/interactive/2021/health/pfizer-coronavirus-vaccine.html)
13. Produktionsschritt
In einem separatem Prozess werden die öligen Lipide mit Ethanol vermischt. Das Ethanol wird später wieder extrahiert. Das von Pfizer deklarierte Lipidgemisch = Lipidnanopartikel (LNP) besteht aus (siehe weiterführend):
- ALC-0315: ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat))
- ALC-0159: 2-((Polyethylenglykol)-2000)-N,N-ditetradecylacetamid
- DSPC (Colfoscerilstearat): 1,2-Distearoyl-sn-glycero-3 phosphocholin
- .Cholesterol
14. Produktionsschritt
Per Pumpen wird feindosiert die mRNA-Lösung mit der Lipidlösung vermischt. Patrick McEvoy, SENIOR DIRECTOR OF OPERATIONS UND ENGINEERING bezeichnet diesen Arbeitsgang
“Hier passiert die Magie” (https://www.nytimes.com/interactive/2021/health/pfizer-coronavirus-vaccine.html)
Es entstehen Lipid-Nanopartikel. Die mRNA wird von diesen Lipid-Nanopartikeln mehrfach umhüllt. Zusätzlich wird das Ethanol aus dem Gemisch durch Filtern extrahiert.
15. Produktionsschritt
Wärmesterilisation der Durchstechflaschen, sowie Kontrolle auf Qualitätsmangel (Risse, Rückstände) und Vakuumkontrolle auf Undurchlässigkeit
16. Produktionsschritt
Maschinelles Abfüllen der Durchstechflaschen mit 0,45 Milliliter einer konzentrierten. Nach Verdünnung können aus jeder Durchstechflasche bis zu 6 Impfungen durchgeführt werden. Die Durchstechflaschen werden mit Deckeln und einer Folie versiegelt.
17 Produktionsschritt
Corminaty Box
Verpacken und kühlen der Fläschchen für die Langzeitlagerung -70 Grad Celsius (-94 Grad Fahrenheit) – erforderlich. Die Mindestbestellmenge beträgt ein Tablett mit 195 Durchstechflaschen. Eine Box
fasst bis zu fünf Tabletts. Die Versendung erfolgt über die Lagerstätten von Pfizer&BioNTech
Kurze Zwischenbilanz
Die grundlegenden Produktionsschritte werden ausschließlich in den USA durchgeführt. Produktionsstätten außerhalb der USA sind nur Umfüll-oder Abpackstationen. Eine der größten davon ist im Rijksweg 12, 2870 Puurs-Sint-Amands, Belgien angesiedelt (siehe hier, hier, hier) Ständig wird betont, dass es kontinuierliche Qualitätskontrollen gibt, Unachtsamkeit, Schlampereien oder unbeabsichtigter Pfusch damit ausgeschlossen sind! Für den Standort Mainz (BioNTech) werden sogar, neben der internen Konzernkontrolle, zusätzlich zwei “unabhängige Labore” angegeben, die die Qualität des Endprodukts analysieren (siehe Biontech Homepage): das Qualitätskontrolllabor von BioNTech in Idar-Oberstein und das offizielle von der Regierung bestallte medizinische Chargenlabor [Paul-Ehrlich-Institut in Deutschland (PEI)]. Es ist zwar nicht so recht nachvollziehbar, was an einem BioNTech-Labor unabhängig sein soll, aber lassen wir das einmal außen vor. Das PEI ist per Gesetz verpflichtet, Qualitätskontrollen durchzuführen, wie uns das Portal “Frag den Staat” mitteilt. Gemäß §32 des Arzneimittelgesetztes ist das Paul Ehrlich Institut verantwortlich eine Chargenprüfung bei Impfstoffen durchzuführen. Will man hingegen prüfen, wie viele Chargennummern vom PEI auf Unbedenklichkeit geprüft worden sind, dann wird man nicht fündig. Stattdessen finden man eine höchst wundersame Erklärung des PEI, warum der normale Bürger zu den Chargenprüfungen keine Informationen findet (hier):
“Informationen zu Chargen von Corminaty, welche das Paul Ehrlich-Institut zum Inverkehrbringen freigegeben hat, werden mit Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach § 3 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht herausgegeben. Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehört unter anderem die Unversehrtheit der Rechtsordnung. Zu den geschützten Rechtsvorschriften gehören insbesondere auch die Vorschriften des Strafrechts. Spätestens mit der Neufassung der Strafvorschriften zum Ausstellen/Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§§ 277-279 StGB) im Rahmen der Pandemie, ist die Fälschung von Impfzertifikaten strafrechtlich relevant und tangiert somit (potentiell) die Unversehrtheit der Rechtsordnung. Chargennummern und Informationen zu Chargen wie die Haltbarkeit wurden und werden benutzt, um gefälschte Impfzertifikate zu erstellen. In Konsequenz wurde der öffentliche Zugang der AMIce-Datenbank, in der die Chargenfreigaben dokumentiert sind, geschlossen. Zur Verhinderung krimineller Aktivitäten wurde entschieden, Informationen zu freigegebenen Chargen wie Chargennummern und Haltbarkeitsdaten nicht herauszugeben. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und ggfs. veränderten Bedingungen angepasst.”
Aber man wird zur Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) AMIce – öffentlicher Teil / Modul Chargenprüfung – verwiesen. Dort findet man (abgerufen 18. Oktober 2022 – BfArM): “Das Modul Chargeninformation steht für die Öffentlichkeit vorübergehend nicht zur Verfügung.” Das PEI zieht sich zusätzlich darauf zurück, dass “das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (European Directorate for the Quality of Medicines, EDQM), das die Chargenprüfung im OMCL (Official Medicines Control Laboratory) – Netzwerk organisiert, Leitlinien für die Chargenprüfung von COVID-19-Impfstoffen veröffentlicht.” Hier, finde ich auch nichts. Ich ermüde, immer wieder dieser verschleiernden Bürokratie hinterherzulaufen, um Klarheit zu bekommen, ob das Gebräu “Pfizer&Biontech” Chargen produziert, die überdimensioniert Nebenwirkungen, ja sogar Tod verursachen oder wie Prof. Bergholz nachweisen kann, die statistische Rate der Lebendgeburten 2022 erstmals nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa und global einbrechen lässt (Vortrag von Prof. Bergholz).
Unfähigkeit, Machtgebaren oder Vorsatz?
Vervollständigen wir die ungewöhnlichen, um nicht zu sagen widersprüchlichen Kuriositäten. Statt einen offenen Zuganges zu den Chargen-Nummern zu gewährleisten, um die durch den Hersteller, die Regierungsverantwortlichen behauptete Unbedenklichkeit zu überprüfen, bietet BioNTech dem Staat Chargenprüfungen in Impfausweisen an (hier). Das ist den Bock zum Gärtner machen. So will man angeblich “Kriminelle”, also Bürger überführen, die aus Angst vor existenziellen Nötigungen, zu Verzweiflungsakten greifen. Das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Es beweist allerdings Eines: der Impfstoff-Hersteller Pfizer&BioNTech hat Einiges zu verschleiern, unter den Tisch kehren zu müssen und wird dabei sogar von den staatlichen Stellen gedeckt. Denn, wenn die Impfung den Sinn macht, der täglich aus allen verfügbaren staatlichen Medien auf die Menschen, dem Gebaren der Schlange Kaa aus dem Dschungelbuch gleichend, nur Nebenwirkungen wie alle Impfungen in der Vor-mRNA-Ära aufweisen würde, dann versucht man doch den Kunden/Patienten zu gewinnen und nicht zu kriminalisieren, zu entmündigen oder zu bevormunden.
Fakten, die dafür sprechen, dass die zugrunde gelegten Daten und Berechnungen von Prof. Bergholz schlüssig sind (Sachverständigen Anhörung im Landtag Thüringen vom 13.10.2022 ist unter Downloads als pdf abrufbar; hier der Link zur Veranstaltung in Lahnstein im Dr. Bruker-Haus):
- Laut persönlicher, glaubhafter Mitteilung sind bisher nur 700 Chargen vom PEI einer Kontrolle unterzogen worden. Jede Charge kann laut Pfizer bis 7,5 Millionen Impfungen liefern. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Chargennummer. Laut Prof. Bergholz, können bis zu 1,4 Millionen Impfdosen eine identische Chargennummer enthalten, aber es können auch weniger oder mehr sein. Nichts davon wird offengelegt.
- Zum Zeitpunkt Oktober 2022 sind lt. Angaben der Bundesregierung (Impfdashboard Stand 18. Oktober 2022) 186.800.000 Impfdosen verabreicht worden.
- Für die USA gilt anhand der VAERS Daten und der Abstimmung zu den veröffentlichten Chargen-Nummern, dass 90% der gemeldeten Nebenwirkungen auf 7,5% belegter Chargen-Nummern zurückgehen. Überträgt man das ohne jede Wertung auf Deutschland, bedeutet dass, mehr als 14 Millionen Menschen, die die Grundimmunisierung (2 Impfungen) oder sogar schon eine 1. bzw. 2. Boosterimpfung erhalten haben, klagen über Nebenwirkungen.
Zusätzlich zeigt sich:
- Die Sterblichkeit ist um so höher, je höher die allgemeine Impfrate, sogar entgegen dem Alters-“Malus“ von Sachsen, Thüringen und Sachsen Anhalt.
- Je mehr geboostert wird, desto höher die Inzidenz „Impfparadoxon“.
- Mikroskopische und analytische Untersuchungen zeigen gesundheitsschädliche Bestandteile, wie z.B. Nano-Lipid Partikel, Fremdkörper, metallische Verunreinigungen. Für Moderna (Spikevax®) wurde in Japan der Beweis angetreten (hier). Eine Working Group for Covid Vaccine Analysis in Germany (6.7.2022) fand in allen Impfstoffen zahlreiche, vom Hersteller nicht deklarierte, metallische Inhaltsstoffe.
- Die Präsidentin der international entwickelten Märke von Pfizer, Janine Small, bestätigt bei der EU-Anhörung, dass mRNA-Impfstoff nie auf Verhinderung der COVID-Übertragung getestet worden sind (hier, komplette Video der EU-Sitzung). Die DEU abgeordneten, wie Rob Roos sind entsetzt (hier).
- Trotz Impfung weisen viele der Risikogruppen eine erhöhte Sterblichkeit auf. Unter dem Titel “Tod an Covid-19 trotz 3. Boosterimpfung” sind in einer englischen Erhebung 19.473.570 Personen zwischen 18 und 100 Jahren ausgewertet worden. Es wird belegt, dass ein hohes Alter, onkologische Erkrankungen, schwere, kombinierte Immundefekte, neurodegenerative Erkrankungen, pulmonale Hypertonie oder Demenz ein 3-fach höheres Risiko trotz der zu versterben Auch bei Pflegeheimbewohnern und Menschen aus sozioökonomisch schlechter gestellten Gegenden war das Risiko zur versterben ebenfalls deutlich erhöht (JAMA, 8. September 2022).
Fazit:
Prof. Bergholz nennt seinen Vortrag “Belastbare Zahlen, Daten Fakten – ZDF – zur Covid-19-Impfkampagne“. Nach allen Erkenntnissen, nicht zuletzt den zahlreichen Meldungen über erschreckende Nebenwirkungen, die selbst in den deutschen Main Stream Medien zunehmend kommuniziert werden, muss man davon ausgehen, dass diese belastbaren “Bergholz Daten” nur die Spitze eines erschreckenden Eisberges sind. Prof. Bergholz fordert aufgrund dieser Zahlen, dass die Impfung sofort zu stoppen ist. Auch wir als Team der Evidenz der Vernunft können uns dem nur ein erneutes Mal anschließen. Daher verweisen auf das Team um Prof. Dr. Arne Burkhard. Lassen Sie abklären, ob es sich um einen Impfschaden handeln könnte. Dazu steht Ihnen folgende Kontakt Mail zur Verfügung: epipatho@protonmail.com. Wir werden Details in einem gesonderten Artikel veröffentlichen.
Vorab schlau machen ist immer gut: sofern Sie Ihre Chargen-Nummer kennen (siehe Impfbuch oder App) kann unter dieser URL feststellen: https://knollfrank.github.io/HowBadIsMyBatch/batchCodeTable.html, ob er eine Charge erhalten hat, die sich durch eine hohe Komplikationsrate auszeichnet. Geben Sie dazu Ihre Chargen-Nummer (Batch code) ein.Die Basis der dargestellten Daten bildet die Datenquelle des Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) der amerikanische Behörde CDC, einem nationales Frühwarnsystem zur Aufdeckung möglicher Sicherheitsprobleme bei in den USA zugelassenen Impfstoffen. VAERS wird gemeinsam von den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und der U.S. Food and Drug Administration (FDA) verwaltet und ist ein nationales Frühwarnsystem zur Aufdeckung möglicher Sicherheitsprobleme bei in den USA zugelassenen Impfstoffen: https://vaers.hhs.gov/data/datasets.html
DIE Pille gegen SARS-CoV-2?
Paxlovid®, der neue Pfizer Shooting Star bei Politikern
Da ist sie, die bedingt zugelassene Mehrfach-Tablette gegen Covid-19. Die Zulassung wurde im Januar 2022 erteilt. Die Staatschef’s schwärmen. Joe Biden hat es genommen, Anthony Fauci, auch der deutsche Kanzler Olaf Scholz griff freudig zur Pillen-Therapie und völlig entzückt von Paxlovid© ist der Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Lauterbach hat es dann auch gleich überall empfohlen. Er will es sogar zu einem essentiellen Instrument in der Corona-Pandemiebekämpfung machen (Tagesschau, August 2022). Sofern sich, trotz Impfungen!, eine neue Infektion mit Symptomen bemerkbar macht und dazu noch ein positiver PCR vorliegt, dann rein damit in den Körper. Lauterbach hat ja, da er das Geld nicht mit zur Arbeit bringen muss, sondern aus dem Vollen schöpfen kann, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen, bei Pfizer vorsorglich im letzten Jahr schon einmal 1 Million Packungen der “Wunderpillen” eingekauft (siehe ZDF- August 2022).
Wundersame Preisgestaltung
Lauterbach schweigt sich aus, obwohl er von offiziellen Seite um Preisauskunft angefragt worden ist (Bundestag -Drucksache 20/3456 vom 20.9.2022). Aber aber, wer will, findet Transparenz und, die ist wahrlich wundersam. Sowohl der Kassenpatient als auch der Privatversicherte müssen NICHTS für diesen Stern am Himmel der Covid-Bekämpfung bezahlen. Eine spezielle Abrechnungsnummer wurde dafür sogar vergeben. Für Apotheken ist die Kostenträgerkennung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) IK 103609999. Einmal monatlich rechnen die Apotheken mit dem BAS ab. Die Gesamtvergütung beträgt 59,50 € (brutto) pro Packung für die Apotheke und den Großhandel. Zusätzlich wird noch eine Botendienstpauschale von 6,72 € vergütet.
Ärzte bestellen über Apotheken mit identischer Kostenträgererkennung IK 103609999. Für ihren Aufwand (schneller kurzer Weg für Patienten – Lauterbach Diktion) erhalten die Ärzte natürlich auch einen Obolus: 15,00 € pro abgegebener Packung über die Pseudoabrechnungsnummer (88125). Mit der nächsten Quartalabrechnung wird bei GKV Patienten die Vergütung ausgezahlt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung findet das auch ausgesprochen schick, kritisiert jedoch,
“dass die Vergütung von 15,00 Euro nur für Abgaben bis Ende September (2022) gezahlt wird. Die Allgemeinverfügung, die den Direktbezug von Paxlovid® regelt, gilt bis 25. November. Die KBV hatte sich mit Blick auf den Herbst und Winter dafür ausgesprochen, das Verfahren zur Abgabe des Arzneimittels bis Ende März 2023 beizubehalten.” (KBV 19.8.2022)
Lauterbach hat somit im Wert von über 80 Millionen Euro, einfach mal so, Paxlovid® eingekauft. Nix Genaues weiß man nicht, heißt eine Redewendung, aber wir haben ja bekanntermaßen Euros bis zum Abwinken. Wenn man sich die anderen Verschwendungen mal so ansieht, die mittlerweile schon die Milliardengrenze gesprengt haben, wie Mundschutz – 800 Millionen sollen verbrannt werden, Schnellteste, Impfdosen – ca. 4,6 Millionen verfallen und Advertising – allein 2021 soll für die Impfkampagne um die 60 Millionen ausgegeben worden sein (hier). Alles Dinge, die die Regierung beauftragt und letztendlich der Bürger erwirtschaften und bezahlen muss. Denn, bekanntermaßen hat der Staat kein Geld, sondern verteilt die Steuereinnahmen nur um. Doch zurück.
Paxlovid®: für wen geeignet?
“Die Abgabe oder Verschreibung ist Entscheidung der Ärztin oder des Arztes nach patientenindividueller Abwägung. Die Therapie kann bei entsprechender klinischer Symptomatik auf Grundlage eines positiven Schnelltestes initiiert werden, die Bestätigung durch PCR-Test wird empfohlen”, nachzulesen bei der Bundesärztlichen Kassenvereinigung.
Über 5 Tage soll diese zweifach-Komponenten Pille eingenommen werden. Danach sei dann alles gut, so die überschwängliche Botschaft des Herstellers Pfizer an die Bürger des jeweiligen Landes – Laut Selbstauskunft von Pfizer reduzierte die Einnahme des Medikaments das Risiko eines Todesfalles um 89% (siehe). Selbst das von der Regierung Anfang 2000 gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das dem gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die wissenschaftlich begründeten Steilvorlagen zur Entscheidung vorlegen soll, sieht:
“für Erwachsene mit COVID-19, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen von Nirmatrelvir/ Ritonavir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Therapie nach ärztlicher Maßgabe….Für die Nebenwirkungen liegen keine verwertbaren Daten vor. Jedoch werden auf Basis der verfügbaren Informationen keine negativen Effekte in einem Ausmaß vermutet, welche einen Zusatznutzen infrage stellen könnten” (hier, 29.9.2022)
Zusätzlich muss man sich fragen, warum werden Menschen überhaupt noch geimpft? Das IQWiG, die STIKO und alle der Regierung nahestehenden Institute empfehlen das Mittel auch ohne Impfung einzunehmen. Konkret heißt es:
“Entscheidungskriterien für die Anwendung von Paxlovid® sind der Fachgruppe COVRIIN zufolge das Vorliegen eines Risikofaktors für einen schweren COVID-19 Verlauf – insbesondere bei älteren Patientinnen und Patienten, ungeimpften/unvollständig geimpften sowie bei Patientinnen und Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit für Impfversagen analog der STIKO-Impfempfehlungen.” (hier)
Verschleiern, verwirren und den Bürger für dumm verkaufen, ist offensichtlich der neue Zeitgeist der Regierungen
Die Argumentation, die Impfung habe nur Vorteile, schaffe Immunität, weise nur geringfügige Nebenwirkungen auf, hat sich wissenschaftliche als haltlose Einschätzung erwiesen. Das steht jetzt sogar in der neuen Empfehlung für Paxlovid® “Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit für Impfversagen“, sollen Paxlovid® einnehmen.Treffender und klarer ausgedrückt: es sind Lügen, mit denen der Bürger zu Handlungen aufgefordert wird, die angeblich seiner Gesundheit und damit der Gesundheit des Volkes dienen sollen – „Impfen ist erste Bürgerpflicht“ – so der Grüne Ministerpräsident Kretschmann Juli 2021.
Nun eine neue Verwirrung: jetzt habe man das Mittel der Wahl, den Game Changer gefunden, der additionierend zur Impfung bei Risikogruppen und zu erwartenden “milden bis mittelschwerem” klinischen Krankheitsverlauf, nur Positives bringen würde? Die Mehrzahl der Paxlovid® Einnehmenden soll diese “Pillen-Therapie” durchführen, nachdem sie, trotz Impfung, erneut erkranken. Noch einmal: Paxlovid® minimiere die schweren Krankheitsverläufe und auch die Todesfälle bei Geimpften, so eine neue Studie aus Israel! Um 73% die Krankenhausaufenthalte und um 81% die Todesfälle bei mehrfach Geimpften (Clalit-Studie, Israel). WOW – möchte man da rufen. Aber das macht doch nach offizieller Propaganda schon die Impfung sowie die kontinuierlich angeratenen Auffrischungsimpfungen (hier, hier, hier, FactCheck.org, Bundesregierung)?
Die Schlussfolgerung aus dem Hickhack der Ergebnisse heißt: die offiziellen Erklärungen zu Risiken, Nebenwirkungen, Nutzen und Abgabe der Arznei sind weder schlüssig, noch medizinisch erklärbar. Daher lohnt es sich schon, Paxlovid® genauer unter die Lupe zu nehmen, wenn das IQWiG und der deutsche Gesundheitsminister ein Medikament anpreist, dessen Nebenwirkungen von diesem wissenschaftlichen Institut nicht geprüft worden sind. Zusätzlich ist es mehr als befremdlich, wenn auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu finden ist
“Die Arzneimittel werden übergangsweise mit einer englischen Verpackung und ohne Gebrauchsinformation (Paxlovid®) bzw. mit englischsprachiger Gebrauchsinformation (Lagevrio®) in Verkehr gebracht.” (siehe, BfArM). Bei Wunsch des Patienten, kann er sich diese Informationen vom Apotheker oder Arzt in deutsch ausdrucken lassen.”
Dann ersparen wir doch dem Arzt die Arbeit und gehen ein wenig in medias res. Kurz gesagt, kommen wir zur Sache.
Paxlovid®: Grundlagen und Nebenwirkungen
Paxlovid® ist ein sogenannter Proteasen-Hemmer (Proteasen-Inhibitor). Proteasen sind Enzyme, die Eiweiße (Proteine) spalten. Die Hauptkomponente im Paxlovid® ist das Nirmatrelvir, das die Bildung eines lebensnotwendigen Eiweißes des Virus hemmt (Hemmung der 3CL-Protease von SARS-CoV-2 (3-Chymotrypsin Like Protease, 3CLpro, auch bekannt als Mpro). Dadurch verliert das Virus seine Fähigkeit, sich in der Zelle zu vermehren. Nirmatrelvir wurde in den sogenannten EPIC-HR-Sudien (Evaluation of Protease Inhibition for COVID-19) von Pfizer getestet und die Ergebnisse im November 2021 veröffentlicht (siehe). Die zweite Komponente im Paxlovid®, ist das Ritonavir. Dieses verlangsamt den Abbau des Nirmatrelvir in der Leber, so dass Nirmatrelvir länger im Körper zirkulieren kann und damit angeblich weitere Viren in ihrer Replikation behindern soll. Ritonavir verlängert folglich die natürlich der Abbauzeit (Halbwertszeit) des Nirmatrelvir. Diese Hemmung der natürlichen Abbauzeit erfolgt in der Leber über die Hemmung des sogenannten Cytrochrom P450 / CYP3A4). Damit werden unüberschaubare Wechselwirkungen sowohl mit anderen einzunehmenden Medikamenten (Verstoffwechselung von mehr als 40% aller Arzneimittel), aber auch die Verstoffwechselung der endogenen Steroide massiv verändert. Ritonavir gehört zu den als starke deklarierten Hemmern. Ritonavir wird in der in der Therapie von HIV-Infektionen und Aids angewendet (hier ; Hinweise bei HIV Anwendung- Mayo Clinic).
Sofern das Ritonavir in der HIV / AIDS Behandlung eingesetzt wird, sind die Nebenwirkungen beträchtlich. Dazu zählen:
Sehr häufige Nebenwirkungen (≥ 1/10):
- Dysgeusie, orale und periphere Parästhesien, Kopfschmerzen, Schwindel, periphere Neuropathie
- Pharyngitis, Schmerzen im Mund-Rachen-Bereich, Husten
- Bauchschmerzen (Ober- und Unterbauch), Übelkeit, Durchfall (einschließlich schweren Durchfalls mit Störungen des Elektrolythaushalts), Erbrechen, Dyspepsie
- Juckreiz, Exanthem (einschließlich erythematösen und makulopapulösen Exanthems)
- Arthralgie und Rückenschmerzen
- Erschöpfungssyndrom, einschließlich Asthenie, Erröten (Flush), Hitzegefühl
Häufig auftretende Nebenwirkungen (≥1/100 – <1/10):
- Leukozyten erniedrigt, Hämoglobin erniedrigt, Neutrophile erniedrigt, Eosinophile erhöht, Thrombozyten erniedrigt
- Überempfindlichkeit, einschließlich Urtikaria und Gesichtsödem
- Hypercholesterinämie, Hypertriglyzeridämie, Gicht, Ödeme, periphere Ödeme, Dehydratation (meist im Zusammenhang mit gastrointestinalen Symptomen)
- Schlaflosigkeit, Angstzustände, Verwirrung, Aufmerksamkeitsstörung, Synkope, Krampfanfall
- Verschwommenes Sehen
- Hypertonie, Hypotonie, einschließlich orthostatische Hypotonie, Kälte der Körperperipherie
- Appetitlosigkeit, Blähungen, Geschwürbildung im Mund, gastrointestinale Blutung, gastrointestinale Refluxerkrankung, Pankreatitis
- Hepatitis (einschließlich erhöhte GOT, GPT und GGT), Bilirubin im Blut erhöht (einschließlich Ikterus)
- Akne
- Myositis, Rhabdomyolyse, Myalgie, Myopathie, erhöhte CPK
- Vermehrte Miktion, Nierenfunktionsstörung (z.B. Oligurie, Kreatinin erhöht)
- Menorrhagie
- Fieber, Gewichtsverlust
- Amylase erhöht, freies und Gesamt-Thyroxin erniedrigt
Kontraindikationen
Auch bei der Anwendung sind viele Probleme zu beachten und setzen voraus, dass der behandelnde Arzt Erfahrung in der Behandlung mit HIV-Infektionen hat. Die Kontraindikationen sind nicht ohne (siehe die Fachinformation des bfarm). Hier sollen nur einige zu erwartende Probleme aufgelistet werden Die Fachinformation ist unter Download verfügbar (hier).
- Ritonavir hat negativen Einfluss auf die Wirkung oraler Kontrazeptiva. Deshalb sollte während der Behandlung eine alternative, sichere und effektive Empfängnisverhütung angewandt werden.
- Es gibt keine Studien zu den Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit
- Vorsicht bei der Anwendung von Ritonavir in der Schwangerschaft. Ritonavir hat negativen Einfluss auf die Wirkung oraler Kontrazeptiva. Deshalb sollte während der Behandlung eine alternative, sichere und effektive Empfängnisverhütung angewandt werden. Studien zeigen, dass Ritonavir auf die Muttermilch übergeht – Gefahrenpotential für Säugling unklar.
- Kontraindikationen, um nur einige zu nennen sind: entgleiste Lebererkrankung, Einnahmen von Fettsenkern wie Statine, Antihistaminika, Gichtmittel (Colchicin), Sedativa wie Diazepame, Johanniskraut, bestimmte Antibiotika wie Erythromycin, das Asthma- und COPD-Mittel wie Salmeterol, bei Sauerstoffgabe. kardinalen Medikamenten, Blutverdünnern
Es reicht! Viele weitere Nebenwirkungen sind bekannt, desgleichen Wechselwirkungen und vor allem Unklarheiten. Kein Wunder, dass das Bfarm schreibt “Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung”., zumal zu finden ist “Es wurden keine nicht-klinischen Sicherheitsstudien mit PF-07321332 in Kombination mit Ritonavir durchgeführt…Es wurden keine Karzinogenitätsstudien mit PF-07321332 durchgeführt…Langzeit- Karzinogenitätsstudien mit Ritonavir an Mäusen und Ratten ergaben ein für diese Spezien spezifisches tumorerzeugendes Potenzial, das jedoch für den Menschen als nicht relevant angesehen wird” (hier, 6.9.2022).
Kein Wunder, dass Apotheker davor warnen, dem Aufruf von Lauterbach zu folgen, dieses Medikament direkt in der Arztpraxis abzugeben. Bereits kurz nach der Notfallzulassung erschienen dazu Artikel (Pharmazeutische Zeitung vom 31.1.2022). Aber Lauterbach ist nicht nur resistent Wissen zu erwerben, sondern setzt stur einen Kurs durch, der Menschen vorsätzlich gefährden kann. Andere Jünger der Covid-Impf-Pfizer-Lieberhaber-Campagne versuchen über merkwürdige wissenschaftliche Erklärungen zu beweisen, dass die aufgetretenen “Durchbruchsinfektionen”, auch als “Rebound-Effect” deklariert, nach Einnahme von Paxlovid sogar toll sein, da diese das Immunsystem noch einmal natürlich stärken würden (Medscape – Oktober 2022). Die CDCAnweisung aus dem Mai 2022 hatte ja bereits darauf hingewiesen, dass auch unter Paxlovid ein erneuter Ausbruch der Covid-Influenza nachweisbar ist:
“Ein kurzzeitiges Wiederauftreten der Symptome kann Teil des natürlichen Verlaufs einer SARS-CoV-2-Infektion (das Virus, das COVID-19 verursacht) bei einigen Personen sein, unabhängig von der Behandlung mit Paxlovid und unabhängig vom Impfstatus. Begrenzte Informationen, die derzeit aus Fallberichten vorliegen, deuten darauf hin, dass mit Paxlovid behandelte Personen, bei denen ein COVID-19-Rebound auftrat, einen leichten Krankheitsverlauf hatten; es gibt keine Berichte über schwere Erkrankungen. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass eine zusätzliche Behandlung mit Paxlovid oder anderen Anti-SARS-CoV-2-Therapien in Fällen erforderlich ist, in denen ein COVID-19-Rebound vermutet wird.” – CDC, Mystery of Rebounds who take Paxlovid.
Weiterer Warnhinweis
- Das Virus ist befähigt, sich gegen diesen diesen Proteasen-Inhibitor zu wehren. Es mutiert schlicht und ergreifend schneller. In Laborstudien konnten diese Mutationen bestätigt werden.David Ho, Virologe an der Columbia University, der vor etwa 3 Jahrzehnten zu den ersten gehörte, der Arzneimittelresistenzmutationen bei HIV dokumentiert hat, sagt schlicht: “Wenn man Druck auf das Virus ausübt, entweicht es” . Pfizer sagt natürlich das ist Unsinn, Paxlovid wirkt bei allen Mutationen wunderbar. Aber leider gibt es bereits Studien wie die von der KU Leuven in Belgien (hier) und was noch schlimmer ist, es konnte nachgewiesen werden, dass diese Proteasen-Mutationen, an der das Paxlovid ansetzen soll, schon vorher erfasst worden sind, bevor das Medikament am Markt zum Einsatz kam (hier).Die Liste der Mutationen des Virus gegen Proteasen-Hemmer wächst mit einer Schnelligkeit, die verrückt ist (66 Mutationen!). Und wieder dementiert Pfizer- bei “ihrem Mittel” sei das alles nicht der Fall. Aber Vorsicht, wer immer wieder lügt, beschwichtigt, verschleiert, hat nicht die Gesundheit des Einnehmendem im Visier. Mehr Info dazu in Science, letztes Update 13. Juli 2022.
Offizielle Empfehlung zur Einnahme von Paxlovid®
- Die Ausgabe von Paxlovid gehört in die Hand von Apothekern und/oder von erfahrenden Ärzten mit Medikamenten zur Behandlung von HIV und AIDS.
- Paxlovid ist gekennzeichnet durch eine hohe Rate an Nebenwirkungen, die es individuell abzuwägen gilt. Es besteht eine hohe Aufklärungspflicht
- Paxlovid ist kein OTC-Präparat (Over the Counter), das man sich mal so schnell einwirft wie ein Smartie, um als Covid-19-Risikopatient prophylaktisch zu handeln oder bei ersten Anzeichen der Erkrankung sich die Pillen zu verabreichen.
- Vorsicht: Paxlovid befindet sich in einer Patentverletzungsklage gegen Pfizer. Das US-Unternehmen Enanta Pharmaceutical legt dar, dass Pfizer das US-Patent Nr. 11.358.953, welches erstmals von ihren Wissenschaftlern den Covid-19 Proteasen-Hemmer 2020 beschrieben hat, schlichtweg “geklaut” wurde (hier, hier). Wundert nicht bei der merkwürdigen Philosophie von Pfizer, den Mund aufzumachen und nicht immer die Wahrheit zu verkünden.
- Menschen mit einem niedrigen Risiko für schwere Covid-19 Erkrankungen haben nicht wirklich einen nachweisbaren Nutzen.
- Der größte Nutzen ist bisher bei Menschen mit dem höchsten Risiko schwerer Nebenwirkungen oder gar Tod beobachtet worden, unter Varianten, die aktuell durch andere SARS-CoV-2 Varianten verdrängt worden sind.
Fazit der Arzeneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – AkdÄ (Ausgabe Juni 2022).
“Für die Arzneimittel Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®) und Molnupiravir (Lagevrio®) ist der therapeutische Stellenwert nicht ausreichend geklärt, um einen unkritischen Einsatz bei allen zur Zielpopulation gehörenden Patienten zu rechtfertigen, zu der beispielsweise alle Patienten mit einem Alter ab 60 Jahren unabhängig von Begleiterkrankungen zählen. Die absoluten Werte der Risikoreduktion sind gering und die Nebenwirkungsprofile müssen besser definiert werden. Darüber hinaus ist die Wirksamkeit der Arzneimittel bei der zurzeit dominierenden Omikron (B.1.1.529)-Variante von SARS-CoV-2 vollkommen unklar, die sowieso grundsätzlich zu deutlich weniger schweren Krankheitsverläufen, einschließlich Hospitalisierung und Tod, führt als beispielsweise die Delta-Variante (RKI hier). Auch zum Nutzen der Arzneimittel in der Behandlung von COVID-19 bei geimpften Patienten ist derzeit nichts bekannt (hier). Weitere klinische Studien sollten insbesondere untersuchen, welche Subgruppen von Patienten von den Arzneimitteln profitieren. Die Fehler der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen, wie die Verschwendung von mehr als 18 Mrd. US-$ für Oseltamivir (Tamiflu®), einem ebenfalls antiviralen Medikament mit mehr als fraglicher klinischer Effizienz (hier).
An dieser Einschätzung hat sich nach aller Recherche auch im Oktober 2022 nichts Wesentliches geändert (AkdÄ- Oktober 2022). Vorsicht ist daher geboten! Lauterbach hat erneut seine Unfähigkeit bewiesen, verantwortungsvoll mit den Geldern der Bürger umzugehen bzw. sachgerechte Informationen als Gesundheitsminister zu verbreiten. Paxlovid ist nicht der propagierte Game-Changer die Macken und Unwirksamkeit, ja die Gefahren der mRNA-Impfung, gegen SARS-CoV-2 auszubügeln.
Nie vergessen:
Viren sind Evolutionsbeschleuniger. Die Mehrzahl der Viren wollen mit ihrem Wirt zusammen überleben, diesen nicht töten oder schwer erkranken lassen. Das ist der natürliche Rhythmus. Dieser natürliche Algorhytmus entspricht jedoch nicht der Gier der Profithaie und Pseudoweltverbesserer. Nicht dieses Virus ist unser Feind, sondern die Leute, die dieses Virus benutzen, um was auch immer durchsetzen zu wollen. Dabei geht es jedoch nicht darum, unsere Gesundheit zu verbessern oder unser Leben zu verlängern.
Standbein Immunität
Hü und Hott der Regierungs-Autoritäten-Scharlatanerie
Dieses Dilemma “wir haben keine Ahnung, darum empfehlen wir die wiederholende mRNA-Impfung, da die Impfung den besten Schutz… und, zur Kontrolle des Genesenenstatus bleiben wir konstant bei der Bestimmung mittels PCR”, ertönt auf allen Kanälen der Regierung oder der die Regierung beratenden Institutionen. Das spiegelt sich auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit wider (Stand 10.102022 – zusammen gegen Corona):
“Um die Stärke oder Dauer des Impfschutzes nachzuweisen, eignen sich Antikörpertests nicht. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, damit man von einem sicheren Schutz ausgehen kann. Daher eignet sich ein Antikörpertest auch nicht als verlässlicher Indikator, ob Sie eine Booster-Impfung erhalten sollten oder nicht. Auch sind für die Immunantwort nicht nur die Antikörper alleine verantwortlich. Werden Antikörpertests im Verlauf betrachtet, können diese aber Hinweise liefern, ob eine Impfung zu einer Aktivierung des Immunsystems geführt hat…Mittels Antikörpertest (serologische Diagnostik) kann eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen werden. Die spezifischen SARS-CoV-2-Antikörpernachweise, die in einem Labor erfolgen, welches akkreditiert ist und/oder nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung arbeitet, sind mittlerweile so zuverlässig, dass sie nunmehr prinzipiell geeignet sind, einen Zustand nach SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Antikörpertests gelten aus verschiedenen Gründen jedoch noch nicht als gesicherter Nachweis, um als Genesene oder Genesener zu gelten oder für ein Impfzertifikat als vollständig geimpfte Person.
Der Bürger scheint permanent im falschen Film
Der Bürger wüßte schon gern die verschiedenen Gründe, warum AK “noch nicht als gesicherter Nachweis gelten“, da da wird man nicht so richtig bei den Beratern der Regierung pfündig. Prof. Lauterbach vertritt die These, ab 1.000 BAU/ml könnte, hätte, würde man eventuell schon sicher sein können, aber wer weiß das schon. Prof. Wieler geht da etwas suffizienter vor und argumentiert, man habe keine wirklich verlässlichen daten.
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Das Ziel jeder Impfung ist Immunität, der individuelle Schutz vor der bestimmten Krankheit gegen die der Impfstoff gegeben wird. In unserem Fall Covid-19 oder SARS-VoV-2. Das ist überall nachlesbar, so auch:
RKI (hier, aktualisiert 2.3.2022): Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen.
Bundesverband für Gesundheit und Verbraucherschutz (hier, 2022): Um das Immunsystem dazu anzuregen, aktiv Antikörper gegen einen bestimmten Erreger zu bilden, führt man ihm bei der Impfung gezielt eine unschädliche Menge des abgetöteten oder abgeschwächten Erregers zu. Der Impfstoff löst keine ernsthafte Erkrankung aus, sorgt aber für eine Immunreaktion, so dass spezifische Antikörper und Gedächtniszellen produziert werden.
Bundesministerium für Gesundheit (hier, 25.Mai2022): Durch das Impfen lässt sich eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung erreichen: Je mehr Menschen durch eine Impfung immun sind, desto weniger kann sich das Virus ausbreiten und Schaden anrichten.Dabei spielen neben dem Verlauf der Pandemie etwa auch Untersuchungen hinsichtlich der Dauer des Immunschutzes sowie eventuell erforderliche Auffrischungsimpfungen eine wichtige Rolle.
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (hier, 17.2.2021): Bei einer Impfung bekommt man ein Medikament. Dieses Medikament nennt man Impf-Stoff. Das Ziel einer Impfung ist der Schutz gegen bestimmte Krankheiten. Durch die Impfung bilden sich im Körper Abwehr-Stoffe. Diese Stoffe können dann die Krankheit bekämpfen. Die Impfung wirkt? Dann bekomme ich die Krankheit wahrscheinlich nicht mehr.
WHO (hier): Impfstoffe reduzieren das Risiko, an einer Krankheit zu erkranken, indem sie mit den natürlichen Abwehrkräften Ihres Körpers zusammenarbeiten, um Schutz aufzubauen. Wenn Sie einen Impfstoff erhalten, reagiert Ihr Immunsystem (Vaccines reduce risks of getting a disease by working with your body’s natural defences to build protection. When you get a vaccine, your immune system responds.) und (hier): Die Betrachtung des Risikos allein reicht nicht aus; man muss immer sowohl die Risiken als auch den Nutzen berücksichtigen. Selbst eine schwerwiegende unerwünschte Wirkung bei einer Million Impfstoffdosen ist nicht zu rechtfertigen, wenn die Impfung keinen Nutzen bringt (Looking at risk alone is not enough; you must always look at both risks and benefits. Even one serious adverse effect in a million doses of vaccine cannot be justified if there is no benefit from the vaccination).
European Medicines Agency – iEMA (hier): Wie lange hält die Immunität nach der Impfung an? Es gibt Hinweise darauf, dass der Schutz vor Infektionen und insbesondere vor leichten Krankheiten etwa sechs Monate nach der Grundimmunisierung abnimmt. Da der Schutz vor schweren Krankheiten jedoch länger anhält, treten in der EU die meisten Fälle von schweren Krankheiten bei ungeimpften Menschen auf. Derzeit ist nicht bekannt, wie lange die Immunität (Schutz) gegen COVID-19 nach der Auffrischimpfung anhalten wird. Die Dauer der Immunität wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zum Beispiel sinkt die Immunität bei Männern, älteren Menschen und Menschen mit anderen gesundheitlichen Problemen schneller.
Nichts genaues weiß man nicht: Nach mehr als 2 Jahren Pandemie, nein Impfungen mit Grundrechtseinschränkungen, sind die Regierung mit ihren “hochqualifizierten, gut ausgerüsteten” Instituten nicht in der Lage zu sagen, was diese Impfung kann und wie hoch die messebaren Schutzmechanismen sein müssen, damit die Bevölkerung wieder zur Normalität zurückkehren kann. Das Ziel jeder Impfung, die Höhe der messbaren Abwehrkräfte, die schützen, sei eigentlich gar nicht klar. So geschehen auf der letzten Pressekonferenz am 9. September 2022 mit Gesundheitsminister Prof. Lauterbach und RKI-Chef Prof. Wieler, die sich gegenseitig widersprechen. Der Eine (Lauterbach) meint, dass 1000 BU/ml Antikörper erst einen Schutz bieten würden, der Andere (Wieler) verkündet, man weiß eigentlich, dass man nichts weiß.
Die eigentliche Messlatte ist und bleibt die Gesundheit
Die Gesundheit wird nicht mittels PCR bestimmt. Der PCR belegt lediglich das Eindringen des Virus mit allen bekannten Mutationsvarianten, jedoch keine körperlichen oder geistigen Symptome der Hilfsbedürftigkeit. Aus einem PCR ist auch nicht zu schließen, ob eine Krankheit entsteht! Das bedeutet veranschaulicht, wer top fit ist, kein Taschentuch braucht, um sich bei der anhaltenden tropfender Nase zu schnäuzen, kein Hustensaft benötigt, keine fiebersenkenden Mittel oder gar Paxlovid (liebt aktuell die Regierung) und nicht wegen Covid-19 stationär aufgenommen werden muss oder zu Hause bettlägerig ist, der ist GESUND. Aber das ist aktuell nicht mehr gefragt- der gesunde Menschenverstand – Common sense- ist abgeschaltet.
Wer zusätzlich dieser unwissenden Regierung mit den ahnungslosen medizinischen Beratern gern den Beweis der natürlichen oder auch per Impfung erworbenen Immunität übermitteln will oder diese für die Stärkung seines zweifelnden Selbstbewusstseins benötigt, kann die entsprechenden Laboruntersuchungen in einem akkreditierten/ zertifizierten Labor durchführen lassen. Das von uns hinterlegte Ablaufschema ist von wissenschaftlichen Fachleuten erarbeitet und den aktuellen Bedingungen der Bestimmungsmöglichkeiten anpasst. Zusätzlich findet man auf diesem Ablaufschema den Link zum MMD, um sich die Details direkt durchlesen zu können. Andere Labore mögen dafür andere Namen haben, fragen Sie dort einfach nach. Neutralisierende Antikörperbestimmungen versteht jedes Labor, das gilt auch für T-Zell-Bestimmungen oder Kreuzimmunitätserhebungen.
Ein Wort zur Sicherheit
Immer daran denken, niemand kann in die Zukunft schauen und niemand kann irgendjemand eine Garantie abgeben, dass sie in Zukunft nicht erkranken oder gesund bleiben. Diese Garantie gibt es auch nicht, wenn Ihr Nachbar geimpft ist. Darum, beurteilen Sie die Gegenwart wie vor 2020.
- Bei neutralisierenden Antikörpern > 100 BAU/ml können Sie davon ausgehen, dass Sie einen ausreichenden Antikörper-vermittelten Immunschutz gegenüber den getesteten SARS-CoV-2 Varianten haben.
- Bei neutralisierende Antikörpern < 100BAU/ml ist der Immunschutz nicht sicher zu beurteilen. Weiterführende Untersuchungen, ob andere Immunmechanismen nachweisbar sind können Sinn machen. Dazu gehört auch die Anzüchten von Gedächtnis-B-Zellen – eine IgG-Antikörper-Test (RBD)-Zellkultur. RBD heißt Receptor-Bindung-Domain, also der Ort, wo das Virus andockt, um in die Zelle zu gelangen. Sie erhalten ein quantitative Ergebnis, Sofern das Ergebnis > 8BAU/ml liegt, haben Sie zu diesem Zeitpunkt einen ausreichenden Antikörper-vermittelten Immunschutz durch Gedächtnis-B-Zellen
- Die spezifische T-Zell-Immunität kann auch bestimmt werden.
Fazit: Bange machen gilt nicht. Evidenz, gesunder Menschenverstand und auch Wut, sind angezeigt, sich nicht durch unethische Menschen in die Ecke drängen zu lassen.
Natürlicher Tod oder mittels Brandbeschleuniger mRNA Impfung
Impfschaden nachweisbar
In zahllosen Diskussionen innerhalb von Universitäten, außerhalb der Bildungsstätten, in wissenschaftlichen Veröffentlichungen, bei privaten Zusammenkünften, auf der Arbeit und nicht zuletzt auf den Social Media Plattformen wird mit aller Härte kontrovers, ober- und unterhalb der Gürtellinie, gestritten. Streitpunkt ist, ob der Tod /die beeinträchtigende Organ-Komplikation ursächlich mit der Impfung gegen Covid-19 verbunden ist oder das als abwegige “Schwurbler-Querdenker-Meinung auf das Schärfte bekämpft werden muss. Die Frage ist nur, wer sind die konfus Redenden, die “Schwurbler”? So schreibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die medizinische Gütekontrolle der Regierung für Impfungen (siehe 27.9.2022):
“Der Nutzen der COVID-19-Impfung für die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung sowie ihr Effekt im Kampf gegen die Pandemie hängt wesentlich vom Vertrauen in die Impfung ab.”
Das ist die hohe Stufe der “Schurbelei”. Das ist medikamentöse Scharlatanerie von Suggestion (hier), einem Placebo-Effekt beschören oder gar Mesmerismus (animalischer Magnetismus (hier) beschwören, dass ein Medikament “im Vertrauen auf” wirkt und natürlich keine schwerwiegenden Nebenwirkungen habe. Regierung, inklusive der wissenschaftlich autorisierten Stellen der Kontrolle und Beratung [ Robert Koch Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Ständige Impfkommission (STIKO)], scheinen unisono der Ansicht zu sein:
- Die Rate schwerwiegender Nebenwirkungen sei sehr selten (hier, hier).
- Die an das PEI gemeldeten Nebenwirkungen gelten als unbewiesene Verdachtsfälle, solange das PEI diese nicht als Nebenwirkungen anerkennt. Häufig genug fallen damit gemeldete Nebenwirkungen oder sogar Todesfälle durch das PEI als “nicht im Zusammenhang mit der Impfung” zu wertende Events unter den Tisch. Beispieledazu aus Sicherheitsberichten des PEI
- In einem Fall wurde 40 Tage nach der Comirnaty-Impfung ein Hodgkin-Lymphom diagnostiziert, das nicht ursächlich auf die Impfung zurückzuführen ist (7.Februar 2022)
- In fünf Fällen wurde ein Diabetes Mellitus Typ 1 (zwei weibliche und drei männliche Jugendliche) zwischen drei und 26 Tagen nach der Comirnaty-Impfung festgestellt. Bei einer Inzidenz für Diabetes mellitus Typ 1 bei Kindern und Jugendlichen von 24 auf 100.000 Kinder/Jugendliche pro Jahr ist die gemeldete Anzahl nach Comirnaty deutlich geringer als erwartet und weist nicht auf ein Risikosignal hin
- Insgesamt 22 Meldungen bezogen sich auf eine Fazialisparese (Gesichtslähmung) innerhalb von sechs Wochen nach Impfung. Ein Risikosignal besteht nicht, da in der Gruppe der geimpften Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren aufgrund der publizierten Inzidenz rein zufällig mehr Fazialisparesen erwartet worden wären (Erwartungswert 92,83 Fälle, SMR 0,15-0,36)
- Sechs Fälle wurden als Enzephalitis kodiert, davon ein Fall mit Enzephalopathie ohne klinische Diagnose einer Enzephalitis, ein Fall eines Pädiatrischen Inflammatorischen Multiorgansyndroms (MIS-C, PIMS) mit Enzephalitis als Organmanifestation (siehe unten), drei Fälle einer Enzephalitis 3 bis 30 Tage nach Impfung und ein Fall einer akuten disseminierten Enzephalomyelitis (ADEM). Die sechs Fälle zeigen kein einheitliches klinisches Muster, sodass ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung nicht erkennbar ist
- In ca. 1,0 % der berichteten Verdachtsfallmeldungen (n = 3.023 Fälle) wurde ein tödlicher Verlauf in zeitlich unterschiedlichem Abstand zur COVID-19-Impfung mitgeteilt. 120 Fälle wurden vom Paul-Ehrlich-Institut als konsistent mit einem ursächlichen Zusammenhang mit der Gabe des jeweiligen COVID-19-Impfstoffs bewertet (synonym: wahrscheinlicher oder möglicher ursächlicher Zusammenhang) (7.September 2022)
- Zyklusstörungen bei Jugendlichen und Frauen im Alter von 12 bis 49 Jahren bezogen auf die einzelnen Impfstoffe variiert zwischen 0,5 und 0,84 pro 1.000 Impfungen ,verstärkte und zu lange Regelblutungen mit etwa 9-10 Fällen pro 1.000 Personenjahre. Einschätzung “Mehrere Studien haben sich mit Zyklusstörungen nach COVID-19-Impfung beschäftigt. Diese Studien weisen inkonsistente Ergebnisse und zumeist gravierende methodische Schwächen auf, sodass ein kausaler Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung auf der Basis der Studien aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts derzeit nicht belegt werden kann”
Konsistent? Was auch immer das PEI darunter versteht, konsistent = im Zusammenhang stehend oder inkonsistent = nicht im Zusammenhang stehend, ist eine subjektive Bewertung der Auswertenden. Es ist schon vermessen, 2.903 gemeldete Todesfälle als nicht im Zusammenhang mit der Impfung stehend zu bewerten. Diese Zahl von Toten hätte ein Aufschrei nach eingehenderen Aufklärung beim PEI geben müssen, statt des Verweises auf destatis und die statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle. Denn es ist längst kein Geheimnis mehr, selbst den konträr gegenüberstehenden Streitenden, ob Fachmann oder Laie, fällt auf, dass viele Menschen, die bisher als gesund galten, plötzlich erkranken oder sogar versterben. Selbst die von der Regierung als bevorzugt zu impfenden Risiko-Zielgruppen, Menschen mit Vorerkrankungen, versterben plötzlich und fast unerwartet. Die Übersterblichkeit wird sogar offiziell bescheinigt (destatis: Monatliche Sterbefallzahlen 2022 in Deutschland). da fragt man sich was beim PEI da noch wissenschaftlich ist. Dieses Institut hätte längst lauthals Obduktionen fordern müssen. Analog zu den Schweizern 🇨🇭(siehe Schweizer Aufruf: mehr Obduktionen).
Covid-19 mRNA-Vakzination in geschädigten Geweben jetzt nachweisbar
Die Entdeckung, das Spikeprotein des mRNA-Impfstoffes im geschädigten Gewebe nachweisen zu können, geht auf den Pathologen Dr. Michael Mörz, Institut für Pathologie am Städtischen Klinikum Dresden-Friedrichstadt, zurück. Zuerst unseren Dank an Michael Mörz, die Bilder aus der Veröffentlichung nutzen zu dürfen (Mörz, M. A Case Report: Multifocal Necrotizing Encephalitis and Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccination against COVID-19. Vaccines 2022, 10, 1651. https://doi.org/10.3390/vaccines10101651). In dem Beitragsbild sind aus der Veröffentlichung einige Bilder dargestellt, die sicher einer zusätzlichen Erläuterung für den Laien bedürfen.
Der Kasus Knacktus für den Beweis
Bei dieser mRNA Impfung lässt sich KEIN Nukleokapsid-Protein der Virus-RNA im geschädigten Gewebe nachweisen.
Mit der Covid19-mRNA-Impfung wird der Auftrag erteilt, ein Covid-19 Spikeprotein im Körper zu bilden. Der Körper erkennt dieses künstlich hergestellte Spikeprotein als Part eines Covid-19 Virus und produziert dagegen Antikörper. Allerdings nur gegen das spezifische Spikeprotein und nicht wie bei einer natürlichen Infektion, gegen das komplette Virus. Das komplette Virus besteht aus Spikeproteinen (diese “Kronen” haben dem Virus den Namen gegeben – entdeckt 1967 von June Almeida mittels Elektronenmikroskop – hier, 1968 Namensgebung – hier) und dem Nucleocapsid, der viralen RNA. Sofern Antikörper bestimmt werden, sind bei der Impfung ausschließlich Antikörper gegen das Spikeprotein nachweisbar, hingegen nach einer Natürlichen Infektion zusätzlich noch Antikörper gegen das Nucleocapsid (Nc).
Merke: bei einer Impfung mit mRNA-Impfstoff in den aktuellen Formen, kann in den Geweben ausschließlich das Spikeprotein immunhistologisch nachgewiesen werden. Diese sind in Abbildung mit rotem Pfeil gekennzeichnet. Sowohl der Pfizer&BioNTech Impfstoff Comirnaty® als auch der Moderna Impfstoff Spikevax® funktionieren wie folgt:
“Es enthält ein Molekül namens mRNA, das Anweisungen zur Herstellung des Spike-Proteins enthält. Dies ist ein Protein auf der Oberfläche des SARS-CoV-2-Virus, das das Virus benötigt, um in die Zellen des Körpers einzudringen, und kann sich zwischen den Varianten des Virus unterscheiden. Angepasste Impfstoffe wirken auf die gleiche Weise wie Comirnaty und es wird erwartet, dass sie den Schutz gegen das Virus erweitern, da sie auch mRNA enthalten, die anderen Varianten des Virus entspricht. Wenn eine Person den Impfstoff erhält, lesen einige ihrer Zellen die mRNA-Anweisungen und produzieren vorübergehend das Spike-Protein. Das Immunsystem der Person erkennt dann das Protein als fremd und produziert Antikörper und aktiviert T-Zellen (weiße Blutkörperchen), um es anzugreifen.” – EMA für Corminiaty®; Spikevax®
Bei einer Natürlichen Infektion werden zusätzlich zum Spikeproteine noch RNA Anteile (Nukleokasid) immunhistologisch erfasst. Nucleocapsid Herstellung haben die aktuellen Impfstoffe noch nicht. daran wird zur Zeit gearbeitet, sowohl Teile der RNA oder auch DNA plus Spikeproteinherstellung mittels der Impfung als Auftrag für die Zellen zu erteilen. Aber aktuell sind alle Impfungen dafür noch nicht ausgelegt worden, so dass eineindeutig zwischen natürlicher Schädigung von Organenund Impfschöädigung von Organen unterscheiden werden kann.
Fazit aller mRNA-Impfungen seit 2020 bis zum aktuellen Datum 2022: wenn in einem geschädigten Organ ausschließlich Spikeproteine des Covid-19 nachgewiesen werden und kein Nucleocapsid, dann ist der organische Schaden durch die Impfung wenn nicht ursächlich ausgelöst, so doch zumindest als Brandbeschleuniger getriggert.
Der Meilenstein ist erreicht – der Impfschaden ist beweisbar
Es ist somit erstmalig nachweisbar, ob ein Schaden durch Impfung oder durch eine natürliche Infektion hervorgerufen worden ist. Bei Menschen mit Vorerkrankungen, die eine Verschlechterung ihres Leidens nach der Impfung haben oder sogar versterben ist es der Beweis für die Beschleunigung des organischen Verfalls. Trigger (Verstärker)) führen insbesondere bei vorgeschädigten, immungeschwächten Menschen zum Multiorganversagen. Trigger, also Beschleuniger chronischer Erkrankung sind hinlänglich beschrieben. Sofern es Viren (auch Bakterien oder Pilze) sind, die den Körper plötzlich überfordern, ist häufig eine tödliche Sepsis die Folge. In dem hier von Dr. Mörz berichteten Fall des 77-jährigen Mannes bestanden zahlreiche Vorerkrankungen, nachweisbar war auch eine wiederholte Lungenentzündung. Der Patient ist drei Wochen nach seiner 3. Impfung (1. AstraZeneca Vektor-Impfung, 2 Comirnaty® von Pfizer&BioNTech) verstorben.
Die Bedeutung für Geimpften oder Angehörige von geimpften Verstorbenen
Es gibt viele wichtige Punkte für die einzelnen Menschen, aber auch für die Gesellschaft, aus dieser Erkenntnis Schlussfolgerungen zu ziehen:
- Ein extrem wichtiger Aspekt ist, die Gewissheit zu erlangen, warum eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, eventuell sogar der Tod bei einem Angehörigen zu verschmerzen ist.
- Für den Einzelnen sollte es von immanenter Bedeutung sein, eine Entscheidungshilfe zu erhalten, ob er sich einer weiteren Impfung gegen Covid-19 unterziehen will oder sich aufgrund des gesellschaftlichen Druckes, ja sogar der gesellschaftlichen Nötigung, einem unwägbaren gesundheitlichen Risiko unterziehen will. Wer eine Abwägung benötigt, schaut am besten in die Tabelle 1 der von der Gates Foundation gesponserten Veröffentlichung “Variation in the Covid-19 infection-fataliy ratio by age, time, and geography druring pre-vaccine era: a systematic analysis“. 173 Länder wurden ausgewertet und das Risiko zu versterben OHNE IMPFUNG in dieser Tabelle erfasst. Selbst 100-jährige überleben noch zu 58%, wenn sie Corona bekommen und nicht geimpft sind. Die Tabelle findet sich unter downloads – biete auf Seite 7 gehen und anhand des eigenen Alter prüfen.
- Zusätzlich kann ausreichend Druck auf die Entscheidungsträger ausgeübt werden, dieses Impfen als Pflicht fallen zu lassen. Dazu zählt auch eine Empfehlung, sich nicht gegen Covid-19 und Mutationen impfen zu lassen. Dies ist am 7.10.2022 in Florida (USA) erfolgt. Der Direktor des öffentlichen Gesundheitswesen rät insbesondere Männern zwischen 18-39 Jahren aufgrund der erhöhten Rate herzbedingter Todesfälle von einer mRNA-.Impfung ab (siehe).
- Bei Lebenden sind feingewebliche (immunhistologische) Untersuchungen einzelner Organe (Biopsie) möglich, um nicht nur potentielle Zusammenhänge zu erfassen, sondern auch eine zusätzliche Entscheidungswahl für weitere Impfungen zu erlangen. Nicht zu vergessen: Schadensersatz geltend zu machen, wenn diese Impfung durch Nötigung oder unter Verweis mangelnder Aufklärung durch den Impfarzt vorgenommen worden ist.
- Die beste Voraussetzung der Beweisführung ist, eine Obduktion bei einem Verdacht auf einen Impfschaden bei dem Verstorbenen vorzunehmen zu lassen. Den Auftrag zur Obduktion oder auch zur Teilobduktion können auch berechtigte Hinterbliebene (Angehörige) stellen.
- Die gesetzlichen Vorgaben “Zur Geltendmachung eines Impfschadens, Rechtliche Voraussetzungen bei einer Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2” durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages (WD 9 – 3000 – 099/21) sind nachlesbar- So heißt es unter Punkt 4. Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität:
Für die Begründung eines Versorgungsanspruchs muss sowohl zwischen der Schutzimpfung und der gesundheitlichen Schädigung (haftungsbegründende Kausalität) als auch zwischen der gesundheitlichen Schädigung und dem Impfschaden (haftungsausfüllende Kausalität) ein kausaler Zusammenhang bestehen. Die Gesundheitsschädigung muss sowohl auf der Impfung beruhen, als auch der Auslöser für den Impfschaden sein […] Die Beurteilung an sich, ob das Krankheitsgeschehen mit Wahrscheinlichkeit auf die jeweilige Impfung zurückgeht, ist eine medizinische Frage und ist auf Basis des neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes vorzunehmen.
Es wird Zeit, Klarheit in die Risiken und Nebenwirkungen, nicht die Peanuts wie Kopfschmerzen oder Schmerzen oder Hautirritationen an der lokalen Impfstelle zu bringen. Danke an Dr. Mörz für seine Sorgfalt. Danke vor allem an Prof. Arne Burkhardt, der seit langer Zeit auf die Impfschäden mit pathologisch-evidenter Beweisführung die Öffentlichkeit aufrütteln und auch an Dr. Krüger, die in Schweden als Pathologin arbeitet und über erschreckende Tumorentwicklungen (Karzinome) schon vielfach berichtet hat. Wir werden demnächst einen Betrag hier veröffentlichen.
Niemals vergessen!
Das Leben ist einmalig und endlich. Jede therapeutische Intervention, so auch eine Impfung, muss mehr Nutzen als Risiken aufweisen, um das Leben nicht unsinnigerweise noch zu verkürzen, qualvoll werden zu lassen oder bleibende Schäden bewusst gegen jeden Menschenverstand zu riskieren. Alle Untersuchungen bisher belegen, das Risiko zu erkranken und auch daran zu versterben, trifft “Ältere” mit zahlreichen Erkrankungen und Jüngere wie auch Kinder mit massiven Immunschäden oder unter palliativer Behandlung. Es muss daher als heilig angesehen werden, dass die Selbstbestimmung, sich impfen zu lassen oder nicht, durch keinen Politiker verletzt werden darf. Ich denke Prof. John Ioannidis bringt es mit diesem Video auf den Punkt: Es ist Zeit, die Maßnahmen objektiv zu überprüfen
Mit dem ZWEITEN steht man besser
denn, ein zweites Standbein ist immer gut
Empfehlung: Immunitätsbestimmungen plus Kontraindikationsbescheinigung
Nachweislich gilt, die Regierung mit ihren bürokratischen Institutionen will die Menschen mit allen legalen und nicht legalen Möglichkeiten (Indoktrination, GG-Einschränkungen, Nötigungen, nein natürlich nur zum Wohle der Menschen) dazu bewegen, sich gegen Covid-19 und all seine Varianten (Mutation) in kürzeren Abständen mit einem mRNA-Impfstoff vakzinieren zu lassen. Erst spricht man von einer Grundimmunisierung und in der Zwischenzeit ist man schon bei der 2. Auffrischungsimpfung = Booster = 4. Impfung innerhalb von knapp zwei Jahren angekommen. Im Juni 2022 schätzt der Gesundheitsminister, dass noch 40 Millionen Menschen geimpft werden müssen und gibt bekannt, dass im Herbst 2022 neue Kampagnen geplant sind. Lauterbach stehe daher mit den Impfherstellern in Kontakt (siehe).
Immer wieder verwirrend: Ein Blick auf die Impf-Zahlen
So behauptet das Impfdashboard der Regierung “Wir zusammen gegen Corona“, dass 64,8 Mio. Menschen (77,8 % der Bevölkerung) bisher mindestens eine Impfdosis erhalten haben. 63,5 Mio. Menschen (76,2 %) sind grundimmunisiert; 51,7 Mio. Menschen (62,1 %) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten und 8,0 Mio. Menschen (9,6 %) haben eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten. 18,5 Mio. Menschen sind aktuell nicht geimpft (22,2 % der Bevölkerung). Das RKI veröffentlicht hingegen wieder andere Zahlen zum Impfstatus der Bevölkerung. Reuters veröffentlicht auf ihrem Covid- 19 Tracker nur die verabreichten Impfdosen und behauptet, dass seien 183,281,410, so dass 110.2% der Bevölkerung geimpft sein müssen. Our World in Data (Covid-19 vaccination Board) deklariert hingegen, dass 64,78 Mio bis Ende September 2022 bisher nur 1 Vaccination erhalten haben und 63,46 Mio seien grundimmunisiert (mindestens 2 Impfungen). Impf-Zahlen des ZDF mit Stand 29.9.2022: 1x geimpft 64,8 Mio; zweimal geimpft 63,5 Mio; dreimal geimpft 51,7 Mio und viermal geimpft 8,1 Mio. – Die Gesamtzahlen passen nicht zur Gesamtbevölkerung von 83,75 Mio in Deutschland. Richtig wäre, von 64,8 Mio, die eine Impfung erhalten haben warum so und so viele mit 1 Impfung, 2 Impfungen ….
Sei’s drum oder wer auch immer die besseren Zahlen aufzuweisen hat, spielt keine Rolle. Die Statistik ist wechselnd, aber es zeichnet sich ab:
- Mehr als 20 Millionen Menschen sind nicht geimpft (2022 hat Deutschland 83.75 Mio Einwohner)
- Die Impfmüdigkeit/ Impfablehnung nimmt zu. ∼ 30 Millionen haben sich keine 1. Boosterimpfung geben lassen.
- Nahezu 50 Millionen Menschen, der die erneute Boosterung anempfohlen wird, sind nicht geneigt sich die 2. Boosterung verpassen zu lassen. Diese Auffrischungsimpfung wird, nachlesbar beim Gesundheitsministerium empfohlen für alle “vulnerablen” Gruppen:
- Menschen ab 60 Jahren
- Menschen ab 5 Jahren mit bestimmten Grunderkrankung mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe gemäß STIKO-Empfehlung oder mit Immunschwäche
- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen
- Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
Fakt ist: Die Impfmüdigkeit nimmt zu, der Druck der Regierung wird größer!
Der Gesundheitsminister wirkt geradezu hektisch-besessen, wenn es darum geht, die zunehmende Impfmüdigkeit der Deutschen zu durchbrechen. Bei Lauterbach’s erneutem Orakel auf der Pressekonferenz September 2022, zeichnet sich zum wiederholtem Male ein massiver Anstieg der Todesfälle ab, sowie zunehmend schwere Krankheitsverläufe. Daher ist folglich eine allgemeine Impfpflicht aus seiner Sicht weiterhin geboten (Gespräch in der TAZ auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit). Bereits vor zwei Jahren war klar, als Lauterbach das erste Mal seine Stimme in allen verfügbaren öffentlichen Gremien erschallen ließ, wenn man sich keiner Covid-19-Impfung unterzieht, steht der Tod garantiert vor der Tür. Dieses Orakel, diese düstere Prognose hat sich nicht bewahrheitet, obwohl sich nach wie vor >20 Mio keine Impfung unterzogen haben. Neue Kampagnen über viele Kanäle, so Lauterbach, sollen gestartet werden, um die Menschen dem Impfen zuzuführen. Da offensichtlich 3 x impfen nicht so richtigen Schutz (Immunität) bieten, soll doch Paxlovid® genommen werden, der Kanzler habe das schließlich auch erfolgreich additionierend geschluckt und musste damit offensichtlich nicht nach 3 Impfungen ins Krankenhaus mit einem schweren Verlauf eingewiesen werden. O-Ton Lauterbach:
“Dieses (Paxlovid®) verringere die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthaltes von älteren Menschen um 75 Prozent. Auch die Sterblichkeit werde gesenkt.”
Auf Paxlovid® (300 mg PF-07321332 = Nirmatrelvir (zwei 150 mg Tabletten) plus Ritonavir) kommen wir in einem anderen Artikel demnächst zu sprechen, da die von Lauterbach behaupteten Erfolge nicht so sind, wie der Pfizer&BionTech Liebhaber uns versucht zu suggerieren (Arzneimittelinfo). Daher zurück zur Impfung. Kurz gesagt, mit Sicherheit wird der Druck sich impfen zu lassen in den nächsten Wochen erheblich anziehen (Pressekonferenz vom 30.9.2022). Es wird bekanntermaßen mit der Angst gespielt und jede Facette der Angst gekonnt geschürt.
Es ist vielleicht für den Einzelnen spannend, die vier tiefenpsychologischen Stadien der Angst zu kennen, die 1961 vom deutschen Psychologen Fritz Riemann aufgestellt worden sind (hier weiterführend). Wichtiger erscheint es jedoch, sich besser gegen Angst wappnen zu können. Bekanntermaßen, so sagt der Volksmund, frisst Angst Hirn. Im Fachbereich heißt das Frozen in Fear – stress response Walter Cannon, 2015, dem “Vater der Emotionsforschung” begründet. Bei Angstzuständen beginnt man, sich völlig irrational sich zu verhalten. Das bedeutet, als anständiger Mensch lässt man sich ins Bockshorn jagen, wenn einem als Bürger von der Autorität, dem scheinbar Stärkeren, mal wieder mit dem Tod, schwerster Erkrankung gedroht wird oder vernachlässigte Nächstenliebe, gar ein Sozialschmarotzer zu sein, vorgeworfen wird. So schreibt Riemann in seinem Buch “Grundformen der Angst“, das jetzt in der 42. Auflage erschienen ist:
„Angst gehört unvermeidlich zu unserem Leben. In immer neuen Abwandlungen begleitet sie uns von der Geburt bis zum Tode. […] Die Geschichte der Menschheit läßt immer neue Versuche erkennen, Angst zu bewältigen, zu vermindern, zu überwinden oder zu binden […] sie gehört zu unserer Existenz und ist eine Spiegelung unserer Abhängigkeiten und des Wissens um unsere Sterblichkeit. Wir können nur versuchen, Gegenkräfte gegen sie zu entwickeln: Mut, Vertrauen, Erkenntnis, Macht, Hoffnung, Demut, Glaube und Liebe. Diese können uns helfen, Angst anzunehmen, uns mit ihr auseinanderzusetzen, sie immer wieder neu zu besiegen. Methoden, welcher Art auch immer, die uns Angstfreiheit versprechen, sollten wir mit Skepsis betrachten; sie werden der Wirklichkeit menschlichen Seins nicht gerecht und erwecken illusorische Erwartungen.“
Gefangen in einem “WHO-Regierungs-Syndrom”
Um dieser grundsätzlich vorhandenen Lebensangst, ob der Endlichkeit unserer Existenz, positiv begegnen zu können, müssen wir Gegenkräfte entwickeln sowie Professionalität trainieren. Machen wir das nicht, werden wir zum Spielball der über uns ausgeschütteten Ereignisse. Objektiv muss nicht einmal ein Ereignis eintreten. In der Regel reicht es schon aus, dass Ereignisse suggeriert werden. Das klassische Beispiel sind die Filme von Alfred Hitchcock, hier besonders Psycho – brillante Suggestion.
Seit über zwei Jahren wird uns suggeriert. Mit Verweis auf den unsichtbaren Feind, das Corona-Virus Covid-19 mit seinen Mutationen, wird immer wieder auf’s Neue “Lebensangst”, Dauerpanik geschürt. Mittlerweile ist das bereits zu einer fixen Idee geworden. Schon der Gedanke an Äußerungen sogenannter Experten (“Noch vor Dezember”: Virologe Drosten erwartet starke Corona-Welle) oder der Panik-Regierung, dass man lebensbedrohlich, hilflos und ohne professionelle Therapie “nach Luft japsen wird” oder gar seine Liebsten dem Tod durch eine “maskenlose” Nähe preisgibt, verursacht Angst und die Bereitschaft alles zu tun, was die “Autorität” von einem verlangt. Dieses WHO-Regierungs-Syndrom hat ein dem Stockholm-Syndrom vergleichbaren Algorithmus. Beim WHO-Regierungs-Syndrom werden im Gegensatz zum Stockholm-Symdrom die Masse der Bürger in Geiselhaft genommen. “Wenn Du nicht machts was wir oder unsere dazu Beauftragten empfehlen oder anordnen, dann passieren ganz schreckliche Dinge mit dir, deinen Liebsten und obendrein geht die Gesellschaft auch noch kaputt,” ist das Credo. Und schon setzen bei den Bürgern psychologische Momente der Dankbarkeit, des Kooperieren oder gar des Liebens der sie Bevormundenden ein. Völlig irrational kommen häufig Äußerungen wie:
- “Ich bin doch eigentlich gar nicht krank. Fühle mich pudelwohl wie immer, aber besser ist es ich lasse mich impfen, kann ja nicht schaden” oder
- “Das bisschen Schnupfen oder Husten hatte ich jedes Jahr! Aber, weiß schon was dieses Covid-Ding mit seinen Mutationen alles anrichtet. Ist doch keine Grippe, sagen schließlich die Fachleute der Regierung” oder
- “Recht haben die ja, ich bin nicht so schwer erkrankt und das nur weil ich mich impfen lassen habe.”
Obwohl der verkündete Lack bröckelt mit dem ewigen “das Ende aller Maßnahmen…Frühjahr 2022, das Ende aller Maßnahmen…Frühjahr 2023 (Marcus Buschmann, Justizminister), haben viele dennoch nicht den Mut zu sagen:
- “Da sterben nicht so viel wie behauptet” oder
- “Nach der Impfung werden wir und auch Menschen in unserem Umfeld häufiger krank als vor der Impfung” oder
- “Die erzählen mir nicht die Wahrheit”.
Eine Mehrzahl der Menschen hat einfach nur Angst, versucht sich wegzugucken und hofft, dass der Kelch der Nötigung oder Pflicht zur Impfung an ihnen vorbeizieht. Aber das ist nicht wirklich wahrscheinlich und obendrein ist der Gesundheitsminister zutiefst überzeugt von dem was er macht. So antwortet Lauterbach in einem TAZ- Interview Ende September 2022:
“Aber kann nicht auch die Einführung der Impfpflicht ein Desaster werden? In Teilen der Bevölkerung gibt es starken Widerstand. Es drohen enorme gesellschaftliche Konflikte, ohne dass die Impfquote am Ende deutlich höher ist.
Das halte ich für völlig abwegig. Wir erhöhen die Impfquote nicht durch noch eine Impfkampagne, sondern nur durch die Impfpflicht.
Viele dürften sich einen gefälschten Impfpass oder ein Attest von einem impfkritischen Arzt besorgen. Oder die Strafe bezahlen. Oder hoffen, dass ohnehin nicht kontrolliert wird.
Das sind Vermutungen, mehr nicht. Wenn es die Impfpflicht gibt, wird sie kontrolliert werden und es wird Sanktionen geben. Es ist spekulativ zu glauben, die Impfpflicht bringe nichts. Ich glaube, dass viele, die sich nicht freiwillig impfen lassen, sich der Pflicht beugen würden.Ich versuche, mit Augenmaß das Richtige zu tun. Ich werde dabei jeden Tag bedroht, beschimpft und verleumdet. Besonders von Coronaleugnern. Dieser Hass ist nicht schön. Aber ich komme damit klar. Denn ich bin überzeugt davon, dass die Arbeit, die ich leiste, die Bevölkerung gut schützt. Und davon lasse ich mich auch durch Hass nicht abbringen
Auf Twitter trendet gerade #LauterbachRücktritt. Haben Sie in den letzten acht Wochen mal an Rücktritt gedacht
Nein. Weshalb sollte ich? Ich bin in der Bevölkerung beliebt. Unsere Arbeit funktioniert.”
Der Bürger darf daher getrost davon ausgehen, dass die Bemühungen der Regierung dahingehend sind, eine wie auch immer geartete Impfpflicht oder sanktionsbeschwerte Impfverweigerung durchzuziehen!
Ohne Zweifel ist es legitim, sich impfen zu lassen, wenn man möchte oder dem “beliebten” Gesundheitsminister zu folgen, der sagt, dass er eine gute Arbeit macht. Wer das nicht will, kann und muss natürlich sagen können “ich will nicht geimpft werden. Impfen ist Individualschutz, keine Bringepflicht und kein Regenschirm, den ich für mich aufspannen muss und der andere schützt angeblich.” Damit sind wir bei einem Standbein, dem Schutz.
Immunität ist Immunität
Immunität ist auch das was eine Impfung bewirken soll. Impfen ist ja kein Selbstzweck, sich eine imaginäre Flüssigkeit mit einer Nadel ins Fleisch zu jagen. Impfen ist keine Mutprobe der Selbstverletzung und auch kein Junkietum. Impfen ist und bleibt ein Akt, Immunität bei geringen Risiken zu erzielen. Dazu haben wir ausführliche Artikel auf unserer Seite.
Dennoch bleibt die Frage bestehen, was wissen wir wirklich über unsere Immunreaktionen. Schlicht gesagt, wir wissen ausgesprochen wenig. War auch bisher nie Gegenstand der Forschung oder lag außerhalb unserer Möglichkeiten, das unüberschaubare System der Abwehr im Detail zu erfassen. Erst mit dieser “Pandemie” rückt das Interesse alles und noch mehr zu testen, bisher Unmögliches als Beweis des Schutzes schwarz auf weiß dingfest zu machen, in den Fokus. Man soll sich schwarz auf weiß, ausgedruckt oder in einer App registriert, sicher zu sein, nicht schwerst zu erkranken oder gar zu versterben. Ausführlich wird über die wenigen Meßmethoden berichtet, zu denen die Antikörper und T-Zell-Erhebung gehört. Dennoch bleibt unter dem Strich, die Breite Masse unserer Abwehrmaßnahmen können aktuell nicht bestimmt werden, obwohl wir nach klinischer Beurteilung als gesund einzustufen sind. Ohne Krankheit, heißt ohne Hilfsbedürftigkeit. Zunehmend erscheinen Artikel in der medizinischen wie naturwissenschaftlichen Literatur, die sich damit befassen, warum wird der eine durch eine Mikrobe erkrankt und der andere nicht. Nur zum Spass, wer tiefer einsteigen will, einen Übersichtsarbeikel von Judy Stone, MD “Was Macht Einige Infektionen Asymptomatisch? (Original: What Makes Some Infections Asymptomatic?)” vom 29. September 2022 in Medscape. Die Antwort ist simpel. Man weiß schon viel, aber eigentlich weiß man über die Zusammenhänge noch nicht wirklich einmal die Grundzüge! Aber darf deshalb, nur weil die Wissenschaftler keine ausreichenden Erkenntnisse haben und noch immer auf der Suche nach den krankmachenden Algorithmen sind, Menschen das Leben vermiest werden? Die Antwort ist klar und eindeutig: Nein! Nach Stand der über zwei Jahre gesammelten evidenten Erkenntnissen über die Tödlichkeit und Häufigkeit der Schwere der Krankheitsverläufe des Virus Covid-19 und seiner Mutationen müssen alle Maßnahmen eingestellt werden. Es muss zum Slogan Gesund ist Gesund und GESUND heißt keine Hilflosigkeit zurückkommen werden. Bekanntermaßen schädigt oder tötet Covid-19 Immungeschwächte (vorwiegend Älterem mit zahlreichen Vorerkrankungen). Ansonsten ist bei der Mehrzahl ein harmloser Verlaufe wie bei der Influenza nachweisbar.Da diese bewiesenen Fakten / Erkenntnisse leider mit den Berufspolitikern und deren Beratern aktuell nicht durchzusetzen sind, empfehlen wir: lassen Sie Ihre Immunität bestimmen, um das erste Standbein zu festigen. Sofern eine Immunität in einem zertifizierten oder akkreditierten Labor nachgewiesen wird, kann das Immunitätsattest ausgestellt werden.
Mit dem Zweiten steht man besser
Sofern Sie meinen, dass bei Ihnen Kontraindikationen (KI) gegen diese Impfung bestehen, dann lassen Sie Ihre Befunde objektiv überprüfen und bei Nachweis der Kontraindikationen diese bescheinigen. Es gilt als medizinisch geboten, dass jeder Eingriff einer individuellen Beurteilung bedarf. Wer also den Verdacht auf eine KI hat (Hinweise finden Sie unter Nebenwirkungen Impfung) und auch Hinweise wie ein ärztliches Attest beantragt werden kann, wenn der bisherige Arzt Ihres Vertrauens sein Fachwissen und seine Ethik vergessen zuhaben scheint.
Fazit: mit ausreichender Standfestigkeit, auf zwei Beinen stehend, verlieren Sie nicht nur Angst vor einem Feind, der einem Horrorfilm ähnlich die Miezekatze zum reißenden Tiger werden lässt, sondern können die unbegründeten, irrationalen, geschürten Angst abbauen. Zusätzlich haben Sie, sofern die objektiven Befunde Immunität und KI belegen, genügend Beweise, sich korrekt und rational auf das GG zu berufen und Panikmachern Paroli zu bieten. Ziel ist und bleibt es jedoch zur Normalität zurückzukommen, diese heißt “Ich bin gesund” und ich lasse mir nicht einreden krank zu sein. Testen muss der Vergangenheit angehören. Bis wir wieder zum gesunden Menschenverstand zurückfinden, heißt es fest auf beiden Beinen stehen, obwohl wir alle wissen, das Leben ist nicht nur für den Menschen endlich.
Transparenz war gestern, heute ist Verwirrspiel wider dem Bürger IN
Die Chargennummer
Der papierne- oder elektronische Impfausweis belegt, ob der Inhaber auch wirklich geimpft worden ist. Die darin eingeklebte oder per Code eingelesene Chargennummer ist nur das Pünktchen auf dem i medizinsicher Seriosität. Die Chargennummer belegt folglich
- ob man korrekt geimpft worden ist
- welchen Impfstoff man von welchem Hersteller erhalten hat
- die Rückverfolgbarkeit des biologischen Arzneimittels. Zusätzlich ist die Bezeichnung des Arzneimittels anzugeben.
Da Europa vorrangig mit Pfizer&Biontech mRNA-Impfstoff seit 2021 beglückt wird, soll auch hier vorrangig von diesem Impfstoff die Rede sein. Daher einige Grunddaten zu Comirnaty® :
- Die Durchstechflasche “Comirnaty®” trägt farblich unterschiedliche Verschlusskappen. Diese Verschlusskappen belegen unterschiedliche Mikrogramm/Dosis Impfstoff.
- Grau heißt zum Beispiel: 2,25 ml Dispersion in einer 2 ml klaren Mehrdosendurchstechflasche (Glas Typ I) mit einem Stopfen (synthetischer Brombutylkautschuk) und einer grauen Flip-off-Kunststoffkappe mit einem Verschluss aus Aluminium. Jede Durchstechflasche enthält 6 Dosen. Wer ausführliches erfahren will, findet die Zusammenfassung der Merkmale von Comirnaty® unter Downloads oder unter diesem Link. Gleiches als Link und unter Downloads für die mRNA Impfung von Moderna (Spikevax®)
- Eine Dosis (0,3 ml) enthält 30 Mikrogramm Tozinameran, ein COVID-19-mRNA-Impfstoff (eingebettet in Lipid-Nanopartikel)
- Sonstige, deklarierte Bestandteile:
− ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315) − 2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159)
− Colfoscerilstearat (DSPC)
− Cholesterol)− Trometamol
− Trometamolhydrochlorid
− Saccharose
− Wasser für Injektionszwecke
Die Chargennummer wird somit zum Dreh-und Angelpunkt, dass sich der Geimpfte als auch der Impfende sicher sein kann, was er verabreicht bekommen hat und was der medizinisch Professionelle therapiert hat. Denn, nie vergessen, der die Impfung veranlasst, trägt die Verantwortung und müsste bei Fehlverhalten die Konsequenzen für die entstandenen Schäden tragen. Postulieren wir den korrekten Fall der Impfung. Der Arzt klärt umfassend über Vor- und Nacheile auf, der Patient erklärt sein Einverständnis, hat dieses sogar schriftlich bestätigt und wird sachgerecht in den Oberarm, hier mit der Chargen-Nr. Ch.-B: GJ2542, geimpft. Der Chargen-Nr-Aufkleber wird im Impfbuch mit Datum, Stempel und Unterschrift eingetragen. Der Geimpfte verlässt ob seiner tapferen Tat, für sich und seine Gesundheit etwas Gutes, nein sogar Gutes als Nächstenliebe getan zu haben die Impfstation.
Über Fälschungen von Impfausweisen
Ohne Zweifel werden, da nicht jeder in der Covid-19 Impfung die staatlich verordnete Nächstenliebe verspüren kann und auch keinen gesundheitlichen Vorteil sieht, sich dieses Gemisch verabreichen zu lassen, Fälschungen unterschiedlichster Art erhoben. Die Tagesschau spricht im Januar 2022 von ca. 12.00 Fälschungsverfahren (siehe hier). Menschen fallen auf Betrüger herein, zahlen für den Erwerb eines Impfausweises viel Geld, um häufig genug von der Justiz als Betrüger gebrandmarkt zu werden und sogar als Vorbestrafte in die Register der Staatsgewalt aufgenommen zu werden. Es ist eigentlich schon erschreckend, dass der Nürnberger Kodex und die im GG verankerte Selbstbestimmung außer Kraft gesetzt werden und bis dato unbescholtene Bürger plötzlich zu Vorbestraften mutieren. Noch schrecklicher ist, das es Menschen gibt, die die Nöte und Ängste der Menschen betrügerisch ausnutzen, um Geld zu scheffeln. Mir liegen unzählige Beweise vor, welche Verrücktheiten Menschen in Kauf nehmen, um sich nicht einer Behandlung zu unterziehen, die sie vorrangig aus Gründen der Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit ablehnen. Häufig geben diese Menschen an, dass ein bestehendes Leiden sich verschlechtern könnte und viele Menschen in ihrem Umfeld nach der Impfung nicht mehr so top fit sind wie vorher. Das hat ja im letzten Fall dann den Namen Post-Vac-Syndrom offiziell verliehen bekommen. Aber diese Menschen wollen trotzdem am normalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen, was sicher verständlich ist.
Ganz Schlaue, so auch der Deutsche Apotheker Verband (DAV) sind daher dazu übergegangen, Tools für Apotheken anzubieten, die feststellen sollen, ob die Chargennummer gefälscht ist (siehe hier). Dennoch kommt die lapidare Feststellung, dass nicht alle Chargen geprüft werden können, da das PEI nur 1 x wöchentlich die Liste erweitern würde. Weiterhin heißt es bei der Erhebung der Fehlerquote:
“Zweitens sind Chargennummern von Covid-19-Impfstoffen, die im Ausland verimpft wurden, »in der Regel« nicht in der PEI-Datenbank erfasst. Und drittens: Impfstoffchargen, die in Deutschland kurzfristig als Sonderlieferungen aus anderen Ländern ankommen, seien in der Datenbank ebenfalls normalerweise nicht erfasst, wie der DAV informierte. Im Zuge der derzeitigen Impfkampagne werden aber immer wieder Impfstoffdosen, die ursprünglich eigentlich für ein anderes europäisches Land bestimmt waren, in Deutschland verimpft. Künftig will auch Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) solche bilateralen Verhandlungen mit anderen EU-Staaten weiterverfolgen, um für ausreichend Covid-19-Impfstoff im kommenden Jahr zu sorgen“
Menschen schreiben dazu sogar das Paul-Ehrlich-Institut an (PEI) und erhalten keine befriedigende Auskunft. Nur zur Info, wie wir aus verläßlicher Quelle wissen, hat das PEI bisher auch nur ca. 700 Chargen untersucht. Berits im Januar 2021 ist berichtet worden, dass Moderna eine (1) Charge mit 330.000 Impfdosen wegen massiver Nebenwirkungen (starke allergische Reaktionen) auf “Eis” wegen gelegt (siehe)
Fazit der Chargen-Prüfung für Apotheken, im Konsens mit der Regierung (siehe) sowie das PEI (siehe) nicht vorenthalten werden. Wir zitieren aus der pharmazeutischen Zeitung vom Dezember 2021, zumal sich an dieser Erkenntnis bisher nichts geändert hat:
“Ganz konkret informierte der DAV darüber, dass Apotheken durchaus ein digitales Covid-19-Zertifikat ausstellen können, wenn es außer der fehlenden Bestätigung der Chargennummer keine Anhaltspunkte auf eine Impfpassfälschung gebe. Es sei nicht erforderlich, die Charge auf einem anderen Wege zu verifizieren. Werde die Chargennummer aber bestätigt, sei eine Fälschung trotzdem nicht ausgeschlossen. Die Chargenprüfung könne lediglich einen Anhaltspunkt auf gefälschte Impfdokumente geben, aber nicht abschließend deren Echtheit verifizieren, heißt es in dem Rundschreiben.”
Identische Chargennummer für Millionen von Impfdosen
Aus verläßlicher Quelle wissen wir, dass eine Charge (EINE Chargennummer) bis zu 1,4 Millionen Impfdosen enthalten kann. Die Anzahl und Größe variiert, aber Dr. Wagner vom PEI weiß beim Soldatenprozess in Leipzig 2022 zu berichtet, das dies aus seiner Kenntnis die Anzahl der Impfdosen mit gleicher Chargennummer ist. Bedauerlicherweise ist das Protokoll dieses Prozesse, der im Juli 2022 mit einer Urteilsverkündung abgeschlossen wurde, noch nicht veröffentlicht. Wer ist Dr. Wagner ist logischerweise die nächste Frage? Dr. Ralf Wagner ist seit über 5 Jahren der Head of Viral Vaccine Section des Paul-Ehrlich-Institut (siehe LinkedIn; PEI), der sicher weiß wovon er redet, zumal Dr. Wagner den World Vaccine Congress Europe vom 11. bis 14. Oktober 2022 in Barcelona federführend begleitet.
Ein kleine, grobes Rechenbeispiel: aktuell, Stand 30.9.2022, sind global 12,74 Milliarden Impfungen lt. Our World in Data durchgeführt worden. Wenn man grob kalkuliert, dass eine Charge maximal 1,4 Millionen Impfdosen enthält und auch das Maximum an Einzelimpfungen von 6 anlegt, dann hat das PEI nicht einmal die Hälfte der Chargen auf ihre Verträglichkeit untersucht. Beschämend!
Aber dass ist nicht Gegenstand dieses Artikels, wie erschreckend oberflächlich die verantwortlichen Behörden prüfen und mit der oktroyierten “Medikationseinnahme” und damit der Gesundheit des Einzelnen umgegangen wird. Man kann noch nachvollziehen, dass ein Laie meint, seine Chargennummer sei nur wegweisend auf ihn. Aber das Profis oder vom Staat als Profis für das Impfen Bestallte ahnungslos sind, ist erschreckend wie nachfolgend dargestellt:
Von wissenslosen und gewissenlosen Staatsdienern
So behauptet die Staatsanwaltschaft Bochum, Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, unter dem Tatvorwurf “Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse u.a.” (das Original liegt uns vor):
“Ferner konnte der Impfstoff der vermeintlichen 2 Boosterimpfung am 20.01.2022 (Moderna, Chargen-Nr. LOT xxx) bei der Durchsuchung der Praxisräumlichkeiten des Arztes vollständig aufgefunden werden. Es wird mithin davon ausgegangen, dass Ihre Mandantin ungeimpft ist. Für den Fall einer vollgeständigen Einlassung kommt unter gewissen Umständen eine Verfahrenseinstellung nach $ 153a StPO in Betracht. Sollte dies in Erwägung gezogen werden, so bitte ich zwecks Erörterung der Voraussetzungen Kontakt mit StA’in Dr. L. aufzunehmen”
Sollte nicht diesen Staatsdiener bekannt sein, dass es viele Impfdosen mit der gleichen Chargennummer gibt? Ist es nicht als Mindestmaß anzusehen, dass auch die Justiz sich sachkundig zu machen hat. Offensichtlich nicht wirklich. Richter und Staatsanwälte können nach Gutdünken (freies Ermessen nennt man das vornehm) entscheiden. Das darf aber nicht zu Lasten des Bürgers aufgrund von Unwissen gehen. Jeder Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers kann und muss eine Entscheidung des Einzelnen bleiben. Dies, und man kann es nicht oft genug betonen, bei einer Pandemie, die mehr Anrüchigkeit in der Vorgabe der therapeutischen Optionen aufweist, da alle anderen Therapien schlecht geredet werden, aber mit einer minimalen IFR belastet ist.
Zusammenfassung:
- Eine Chargennummer wird für bis zu 1,4 Millionen Impfdosen als Maximum verwendet. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Wir sind für alle Hinweise von Sachkundigen dankbar. Warum – um Menschen zu helfen, sich in dieser wirren Zeit weder von Betrügern noch von unwissenden Staatsdiener missbrauchen zu lassen.
- Wenn bei einem Arzt geschlossene Impfdosen gefunden werden, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Person, die einen Impfausweis besitzt, nicht geimpft worden ist.
- Es ist an der Zeit, wieder zu rationaler evidenter Medizin zurückzukehren.
- Es ist obsolet, Menschen, die von ihrem Recht der Selbstentscheidung Gebrauch machen, in die Ecke von Straftätern zu drängen oder diese als Exempel für Einschüchterungen zu benutzen. Wodurch? Durch Unwissenheit bei der Staatsgewalt oder über Angst. So können und dürfen Menschen in einer Demokratie nicht agieren.
- Dennoch muss Jedem gesagt werden, lassen Sie sich nicht auf Nepper, Schlepper, Bauernfänger ein. Nicht Wenige davon sind im Auftrage des Staates unterwegs. Das ist nicht nur kontraproduktiv für jeden einzelnen ehrlichen Menschen, sondern auch schädlich.
Wenn der Stempel zur Autorität stilisiert wird – lassen Sie sich dennoch nicht ins Bockshorn jagen
Demokratie und Evidenz sind kein “Big Brother Law”
Mit allen nur erdenklichen Mitteln versucht die deutsche Bundesregierung die Menschen zur mRNA-Impfung gegen Corona zu bewegen. Das geschieht logischerweise nicht direkt über den Bundeskanzler oder seine Minister, sondern per Staatsanordnung (nennt man Gesetze und Verordnungen) durch die untergebenen bürokratischen Stellen. Viele Menschen können mittlerweile davon ein Lied singen, zu welchen merkwürdigen, auch willkürlichen und oft nicht mehr gesetzeskonformen Mitteln der Staat greift. Natürlich wird wie bei jedem administrativen Vergang so getan als ob das alles seine Richtigkeit hat und selbstverständlich nur dazu dient, den Bürger vor “Gesetzesverletzungen” durch böse Menschen zu schützen. Folglich steht in dem Augenblick, wo von irgendeinem Amt ein Schreiben mit der Bitte einer Stellungnahme, gar zum Vorsprechen oder der erhobene Finger auf ein Delikt verweist, wie Verdacht auf Fälschung, Wirtschaftskriminalität, Täuschung im Rechtsverkehr, Urkundenfälschung, Vorlage eines unzureichenden ärztlichen Attestes, nahezu jeder Bürger stramm. Das ist der Dominanz der Autorität zu verdanken. Das ist grundsätzlich kein schlechtes Zeichen – die Besten und Stärksten führen ihre Gruppe, wohl gemerkt “ihre Gruppe”, durch schwierige wie gute Zeiten zum Wohle der sie Bezahlenden. Aber leider wird durch Institutionalisierung die von Erich Fromm beschriebene „biologisch nichtadaptive, bösartige Aggression“ gefördert. Eine bösartige Aggression, die nur dem Menschen eigen ist, heißt also nicht angeboren wurde, sondern durch die gesellschaftlichen Umstände gefördert, nein geradezu gezüchtet wird. So schreibt Erich Fromm über den Gesellschaftscharakter (siehe auch Anatomie der menschlichen Destruktivität):
„Wenn dagegen in der Menschheitsgeschichte die Dominanz institutionalisiert wird und nicht mehr – wie es noch immer in vielen primitiven Gesellschaften der Fall ist – eine Funktion der persönlichen Kompetenz ist, dann ist es nicht mehr notwendig, dass der Führer sich ständig durch hervorragende Qualität neu auszeichnet, ja, es ist effektiv nicht einmal nötig, dass er sie überhaupt besitzt. Das gesellschaftliche System konditioniert die Menschen dazu, dass sie im Titel, in der Uniform und was es sonst immer sein mag, den Beweis sehen, dass der Führer kompetent ist, und solange diese vom ganzen System getragenen Symbole vorhanden sind, wird der Durchschnittsbürger nicht einmal wagen, sich zu fragen, ob der Kaiser tatsächlich Kleider anhat.“
Ohne Zweifel ist dieses Vorgehen heute zunehmend en vogue geworden. Viele der deutschen Politiker sind Berufspolitiker ohne Kompetenz und Wissen. Und, wenn diese Regierung mit mangelnder Kompetenz via ihrer bürokratisch-administrativen Verwaltungen Irgendetwas behauptet, dann steht der Bürger in der Regel stramm und hat zumeist noch ein schlechtes Gewissen. Aber,
lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen lassen
Weder Sie noch wir machen etwas Unrechtes. Immunitätsbescheinigungen auf der Basis von zertifizierten Immunitätsbeweisen sind wissenschaftlicher Standard und keine Gesetzesverletzung. Eindeutiger formuliert, Immunität ist Immunität, die ein Arzt bescheinigen muss, wenn diese zweifelsfrei durch ein zertifiziertes (akkreditiertes) Labor bescheinigt wird. Dies gilt auch für Kontraindikationen, in unserem Fall gegen die Covid-19 Impfung.
Um zu wissen, wovon wir sprechen sind Definitionen erforderlich:
“Die Kontraindikation (von lateinisch contra ‚gegen‘ und indicare ‚anzeigen‘) oder Gegenanzeige, auch Gegenindikation, ist ein Umstand (z.B. Lebensalter, Schwangerschaft, eine bestimmte Krankheit bzw. Arzneimittelbehandlung), der die Anwendung eines diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens bei an sich gegebener Indikation in jedem Fall verbietet oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken zulässt. Die Kontraindikation kann zeitlich begrenzt (relative KI) oder dauerhaft (absolute Kontraindikation) sein”.
Diese Definition der Kontraindikation beruht auf den heute noch gültigen Aussagen aus dem Klinisches Wörterbuch, 13./14. Auflage von 1927, dem Pschyrembel und dem Roche Lexikon der Medizin – 5. Auflage, 2003. Damit steht die Beantwortung der Frage, was sind Risiken. Risiken werden in der Medizin in einem Verhältnis der Nutzen-Risiko-Gewichtung erhoben. Es gibt unendliche Literatur dazu, die nicht Gegenstand dieses Artikels ist (siehe auch “Die Nutzen/Risiko-Abwägung im Arzneimittelrecht). Vereinfacht gesagt, dass individuelle Risiko oder die Risikowahrscheinlichkeit für ein negatives Ereignis darf nicht größer sein als die Wahrscheinlichkeit des Nutzens der Medikation. Dabei ist es egal ob das ein Medikament, eine Gentherapie oder eine chirurgisch-prothetische-physiotherapeutische-ionisierende Behandlung in welchem Fachgebiet auch immer ist.
Diese Gewichtung der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung ist in unzähligen gesicherten wissenschaftlichen Belegen dokumentiert und wird selbst vom Ministerium für Gesundheit im Artikel “Zusammen gegen Corona” (Stand September 2022) nicht bestritten. Dennoch heißt es dort: “Im Leben ist nichts ohne Risiko, sagt man lapidar. Tatsächlich begleitet uns das Abwägen von Risiken ein Leben lang. Mitunter machen wir uns das Leben dabei aber selbst schwer – zum Beispiel, wenn uns manche Risiken viel größer erscheinen, als sie tatsächlich sind. Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend…oder “Impfen ist ein Spezialtraining für das Immunsystem”.
Wirklich? Die aktuellen Befunden von Nebenwirkungen, Todesfällen und schwerwiegenden Risiken belegen anderes. Obendrein sind Nutzen und Risiko für den Einzelnen kein Mittelwert. Das ist allen bekannt, auch den Beratern der Regierung, den subalternen Behörden. Um es trivial auszudrücken, wir haben keinen Durchschnittslohn, sondern jeder hat seinen eigenen Lohn, muss sein eigenes Päckchen tragen und kann sich bei zusätzlich professioneller, individueller Beratung entscheiden, war er zu tun gedenkt. Daher irrt das Ministerium, wenn es meint, für den Einzelnen entscheiden zu müssen und somit den Nürnberger Kodex und das im GG verankert Selbstbestimmungsrecht per Stempel und Dekret aus den Angeln zu heben.
Noch einmal: das Risiko an einer gesicherten Covid-19 Infektion ohne Impfung zu versterben oder schwerst zu erkranken, liegt im Mittel unter 0,1% (siehe auch den Artikel Game over). Die neueste Veröffentlichung (erschienen 8. September 2022 in JAMA) mit 19.473.570 Personen zwischen 18 und 100 Jahren belegt sogar, dass das Risiko zu versterben, für Menschen im hohen Alter auch weiterhin als wichtigster Risikofaktor für einen Tod, trotz 3. Impfung sich bestätigt. Die Autoren haben lediglich die Ergebnisse von Prof. Ioannidis, ohne Impfung) noch einmal untermauert: bei Pflegeheimbewohner, Menschen in sozial niedrigeren Verhältnissen, auch Immungeschwächten, Karzinom-Patienten, chronischen neurodegenerativen Erkrankungen, Menschen mit pulmonaler Hypertonie oder Demenz war das Risiko, trotz Impfung an Covid-19 zu versterben um das 3-Fache erhöht. Warum dann die Risikogruppen impfen, muss man sich fragen, zumal das Risiko schwer zu erkranken, bei Gesunden gering ist. Auch das wird ausführlich in anderen Artikel beschrieben. Hier geht es um die medizinische Rechtmäßigkeit der Ausstellung von Immunitätsbescheinigungen – wir zitieren das deutsche Ministerium für Gesundheit: “Impfen ist ein Spezialtraining für das Immunsystem” – und Immunität bedeutet Immunität. Diese wird gemessen und kann und sogar muss ärztlich bescheinigt werden. Wer brauch schon 2 oder drei Regenschirme, wenn einer ausreicht! Weiterhin geht es um die individuelle Erhebung von potentiellen Risiken die den Einzelnen in eine Gefahrensituation bringen könnten. Nicht vergessen, das Leben ist bisher einmal. Daher kann und sogar muss die Kontraindikation desgleichen ärztlich bescheinigt werden, wenn ein Mensch sich an den Profi (ARZT) mit der Fragestellung wendet, ist dieses Medikament für mich gefährlich, ja oder nein.
Die Pflichten, die dem Arzt in seinem Beruf, nicht nur bei der Ausstellung von Bescheinigungen oder Attesten aufgelegt werden, ergeben sich aus dem dem Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Berufsordnung für Ärzte. Die wichtigsten Vorschriften heißen:
§ 75 SGB V Freie Arztwahl – GKV wie PKV (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/76.html)
- Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte frei wählen.
- Ausnahme: Selektivverträge – bedürfen der Zustimmung des Versicherten
Niemand hat daher das Recht, einem Hilfesuchenden (Patient = Geduldigem) vorzuschreiben, welchen Arzt er aufzusuchen hat. Dies wird von Arbeitgebern, Gesundheitsämtern oder Behörden versucht, ist jedoch nicht gesetzeskonform.
§7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung Ärzte des 121. Deutschen Ärztetags 2018: online Konsultationen (Telemedizin) erlaubt
- Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt„wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Der persönliche Konsultation soll der Goldstandard weiterhin sein.
Die Behandlung kann seit 2018 Jahren mit einer online Konsultation durchgeführt werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Daher ist auch die von uns offerierte online Konsultation gesetzeskonform, wenn die Befunde eindeutig sind und nach Aktenlage in Relation zu der evidenten Literatur eine Kontraindikation belegen.
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/ _Bek_BAEK_MBO-AE_Online_final.pdf)
- Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.
- Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.
- Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.
- Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.
§ 9 Schweigepflicht
Ärztinnen und Ärzte sind zur Offenbarung befugt, soweit sie von der Schweigepflicht (durch den Patienten) entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Nicht vergessen, Impfen ist Individualschutz. Impfung schützt nicht einen Anderen! Zudem gibt es unendlich andere Methoden gefährdete Personen ( z. B. in Pflegeheimen, auf Intensivstationen, Infektionsstationen) zu schützen – durch den berühmten Schutzanzug. Der wohl beeindruckendste Film war “Outbrake” mit Dustin Hoffman aus dem Jahr 1995, der den Schutz belegt, schließlich überlebt Hofman und kann die Welt retten.
§ 30 Ärztliche Unabhängigkeit
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu wahren. das bedeutet konkret- Leitlinien sind Empfehlungen, desgleichen auch die Vorgaben des RKI, des PEI oder gar der Bundesregierung, welchen sachkundigen Gesundheitsminister diese auch immer als Galionsfigur benennt.
Fazit: Die von unserer Bürgerbewegung ausgestellten Immunitätszertifikate und Kontraindikationsbescheinigungen sind nach gültigem Recht nicht zu beanstanden.
Devoten Staatsdienern, die diese Bescheinigungen anzweifeln, da sie Bürger zur Impfung nötigen oder gar zwingen wollen, empfehlen wir mit uns Kontakt aufzunehmen, um Fälschungen auszuschließen. Aber wir empfehlen auch, dass diese Staatsdiener den “Vordruck bei Impf-Nötigung” unterschreiben sollten. Noch einmal, jeder Arzt hat geschworen, einem Hilfesuchenden (Patienten) nicht zu schaden. Daher sollten Ärzte aufhören, sich wie Berufspolitiker zu verhalten, die ihren eigenen Interessen dienen, obwohl sie permanent verbal das Wohl der Menschen predigen. Die Realität spricht eine andere Sprache. Schlußendlich sollten Bürger (Patienten) keine Angst entwickeln, dass sie bei korrekten und geprüften Befunden als Fälscher, Betrüger, Wirtschaftskriminelle oder Täuscher im Rechtsverkehr behandelt werden. Jeder kann sich natürlich impfen lassen, aber lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Medizin sich als Gefälligkeit verabreichen zu lassen oder um seinen Job, seinen Urlaub oder auch ein Restaurantbesuch zu retten, hat in der Regel kurze Beine. Daher nie vergessen, auch Impfungen sind keine Smarties, wie übrigens jedes Medikament.
Schweizer Aufruf: mehr Obduktionen
Bern, 26. September 2022: Aufrufe an alle Polizeikommandos und Oberstaatsanwaltschaften in der Schweiz durch Polizei – und Ärztevereinigung
Medialer Aufruf der Vereinigung “Wir für Euch” und www.aletheia-scimed.ch, den wir desgleichen für Deutschland für geboten halten. Auch in Deutschland ist für 2022 eine unklare Übersterblichkeit zu verzeichnen (siehe destatis). Eine medizinische Binsenweisheit lautet: unklare Todesursachen können nur durch Obduktionen zweifelsfrei geklärt werden. Zudem wird dank eines Durchbruchs in der histologischen Befunderhebung belegt, dass das Spike, welches durch die mRNA-der Impfung im Körper gebildet wird, nach neuesten Erkenntnissen in den geschädigten Geweben nachgewiesen werden kann (in einem der nächsten Artikel erfolgt ausführlich anhand der Untersuchungen von Dr. Mörs die Beweisführung).
Spannend, wer den Aufruf startet und uns um mediale Verbreitung bittet
“Wir für Euch” ist eine Vereinigung von Polizistinnen und Polizisten aus allen Kantonen der Schweiz, die sich gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat verpflichtet haben, nach bestem Wissen und Gewissen die Grundrechte von allen zu schützen und zu bewahren. Die Schweizer Polizisten schreiben auf ihrer Homepage
“Jedoch beobachten wir zunehmend negative Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft, insbesondere im direkten Kontakt mit der Bevölkerung. Auch als Privatpersonen sind wir betroffen, als Väter und Mütter, Brüder und Schwestern, Söhne und Töchter. Die Grundrechtseinschränkungen in diesem Ausmass und über den bisherigen Zeitraum sehen wir im Widerspruch zur Verhältnismässigkeit und dem höchsten Gut einer Demokratie: Der Freiheit. Es drängen sich immer mehr die Fragen auf, was diese Einschränkungen rechtfertigt. Diese Fragen müssen beantwortet werden.”
Das wäre auch für Deutschland wünschenswert. Polizisten treten für die Stärkung des Grundgesetzes ein und fordern die Politik auf, im Sinne des Souveräns zu handeln.
Aletheia ist ein 2020 gegründetes, unabhängiges Schweizer Ärzte- und Gesundheitsnetzwerk mit mehr als 9.000 Menschen, das zu seiner Namensgebung schreibt:
“ALETHEIA ist eine Tochter des Zeus, wurde von Prometheus vollkommen in Ton erschaffen und erhielt auch von ihm das Leben. ALETHEIA ist jene, die sich erinnert, die das Vergessene, das Verborgene offenbart, die ans Licht bringt, was geheim ist und im Dunkeln liegt. Sie verweist auf das Wesentliche und schafft damit WAHRHEIT.”
Auch diese Forderung ist für Deutschland zwingend. Es muss der Wahrheit geholfen werden, ans Licht zu treten. Wenn nicht wir, die “Gesundheitsarbeiter”, Ärzte und mittleres medizinisches Personal rationale Aufklärung zum Wohle des Menschen einfordern und durchführen, wer macht es dann?
Doch zurück zu dem Aufruf der Schweizer, den wir nur Unterscheiben können.
Hitzewellen gab’s schon immer – die mRNA-Impfung nicht
“Alarmierende Übersterblichkeit, plötzliche Todesfälle: Wir verlangen, dass die Justiz ihren rechtlichen Pflichten zur Aufklärung von ungewöhnlichen Todesfällen nachkommt. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung. Sollte sich dabei der Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen erhärten, sind unverzüglich weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der Aufruf für mehr Obduktionen wurde am 22. September 2022 allen Polizeikommandos und sämtlichen Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt” – Die Rechtslage ist klar: Polizisten, Staatsanwälte und Rechtsmediziner stehen in der Pflicht, bei ungewöhnlichen Todesfällen eine Dritteinwirkung auszuschliessen, bevor ein Strafverfahren eingestellt werden kann. Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Todesursache mittels ärztlicher Legalinspektion und gegebenenfalls mit einer Obduktion abklären zu lassen (Art. 253 Abs. 1 und Abs. 3 StPO). Wir stellen in unserem Alltag als Ärzte und Polizisten fest, dass diesen rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen wird. Unnatürliche Todesfälle werden zu den Akten gelegt, ohne dass die Ursachen geklärt oder allfällige Dritteinwirkungen ausgeschlossen wurden.
Trotz offenkundigem Handlungsbedarf stellen wir fest, dass die notwendigen Untersuchungen nicht geführt werden. Diese Verharmlosung und Negierung von allfälligen schweren Impf- nebenwirkungen in der polizeilichen Ermittlung sowie der staatsanwaltschaftlichen und rechts- medizinischen Untersuchung gefährdet unnötig Menschenleben. Daher ist der Impfstatus durch die Polizei endlich zwingend zu ermitteln (Anzahl Impfungen; Datum der letzten Imp- fung). Wenn auch nach der Legalinspektion von einem unbekannten oder vermeintlich bekannten inneren Geschehen auszugehen ist und die verstorbene Person geimpft wurde, muss die Staatsanwaltschaft zwingend eine Obduktion anordnen. In der Folge darf sich die Rechtsmedizin nicht mit einer oberflächlichen Suche nach den augenfälligen, finalen Todesursachen (wie z.B. einem Herzinfarkt) begnügen. Sie muss anhand von histopathologischen und immunhistochemischen Methoden ermitteln, ob zum Beispiel das toxische Spike-Protein und/oder die Lipidnanopartikel der mRNA-Impfung zu Gefäss- und Organschäden geführt haben.”
Der vorliegende Aufruf wurde in ausführlich begründeter Version allen Polizeikommandos so- wie Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt und ist mitsamt Belegnachweisen abruf- bar unter https://wirfuereuch.ch/aufruf-mehr-obduktionen-zur-aufklaerung-von-todesfaellen/.
Hier noch die Infos für Medienfragen:
Es wird Zeit, dass auch Deutschland erwacht. Gute Vorreiter gibt es bereits. Aus dem Fachgebiet Pathologie werden wir die Obduktions-Befunde und damit verbundene Schlussfolgerungen in weiteren Artikel besprechen. Insbesondere die Erhebungen von Prof. Arne Burkhardt, Dr. Michael Mörs sowie Dr. Ute Krüger aus Schweden, die wir die Ehre hatten auf dem Symposium in Lahnstein, neben anderen namenhaften Referenten, hören zu dürfen.
Nehmen wir uns ein Beispiel am Kantönligeist der Schweizer!
Von der Arroganz der Macht
Anhörung im Sächsischen Landtag zur Covid-19 Politik 7. März 2022
Es ist egal, von welcher Partei man gebeten wird, als Sachverständiger zur Immunitätsanerkennung oder der Notwendigkeit lückenloser Erfassung von Covid-19-Impf-Nebenwirkungen vor Politikern zu reden. Wichtig ist, dass über die aktuellen Maßnahmen der Corona-Politik in angemessener Weise wissenschaftlich diskutiert werden kann, um den rationalsten und sichersten Weg für den Bürger zu eruieren, Maßnahmen von Covid-Einschränkungen oder menschenrechtseinschränkende Auflagen angemessen anpassen zu können. Das war mein Beweggrund, der Anfrage zuzustimmen. Der Landtag hat sowohl Prof. Arne Burkhardt, Dr. Reuter als auch mich als Sachverständige bestätigt (insgesamt waren wir 7 Sachverständige – siehe beigefügten pdf-file). Dennoch wurde erstaunlicherweise durch die Vorsitzende Schaper (Linksfraktion, Krankenschwester) nachgefragt, ob wir drei Externen noch berufstätig seien. Das war aber das kleinste Bonmot politischer Arroganz. Den eigentlichen Fachteil habe ich in meiner ganzen medizinische-wissenschaftlichen Laufbahn in dieser Form noch nicht erlebt, denn es ging nicht um konstruktive Klärung von Fakten, wie divergierend diese auch immer sein mögen. Es ging um was auch immer? Demonstration politischer Macht? Alibifunktion, indem man Sachverständige als “Impfgegner” abstempelt, diese aber dennoch zulässt, um zu zeigen, wie großzügig man sei – demokratisch? Was auch immer die Beweggründe waren, uns zuzulassen, diese waren jedoch nicht dazu angelegt, das per Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Bürger in den Mittelpunkt zu stellen.
Daher einige Fakten: Die Fachwelt, ja selbst die finanziell von der Gates Foundation abhängige WHO sind sich einig, dass es gilt, Schutz = Immunität mit der Impfung zu erzielen, um das wie auch immer kontrovers diskutierte Gefahrenpotential des Covid-19 Virus zu minimieren. Aber, auch darin ist sich die Fachwelt und die WHO einig, der PCR ist keine Immunitätsmessung!, sondern Immunität wird mittels Immunmarkern erhoben. Dies, obwohl Gates seine Gelder bekanntermaßen nur zweckgebunden der WHO gewährt, ist dieser Fakt nicht Außerkraftsetzung gesetzt worden. Wie heißt es: “Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates” oder “Die WHO hat eine besorgniserregende Abhängigkeit von der Bill ] Melinda Gates Foundation“.
Dennoch: Immunität ist Immunität und der PCR-Test ist eine Polymerase Change Reaction, aber mitnichten ein Immunitätsbeweis. Das bezweifeln jedoch die für die ärztlichen Vertreter wie der Präsident der Sächsischen Ärztekammer oder der Vorsitzende der Sächsischen Impfkommission und ein geladener Impfarzt aus Sachsen (siehe Liste der Sachkundigen). Zusätzlich erstaunen lässt mich die Aussage von Prof. Josten, der, ich zitiere aus dem Protokoll, sagt “Wenn wir aktuell Corona-Patienten auf der Intensivstation haben, so sind diese unverändert ungeimpft.” Josten hatte ich als einzigen im Web recherchiert. Im November 2021 war die Aussage von Josten noch eine andere: ….Ein Viertel aller Covid-Patienten auf der Intensivstation sind demnach geimpft, so der MDR Aktuell am 15.11.2021. Josten erklärt: “Bei den Geimpften sind es in der Regel Patienten mit einer schweren Grunderkrankung.” Die Covid-Infektion komme dann hinzu und verstärke die Symptome. “Da ist es oft schwer, zu entscheiden, ob es jetzt die Covid-Erkrankung ist, die die Schwere der Infektion ausmacht.” was denn nun? Geimpfte Grunderkrankung und Covid-Erkrankung, trotz Impfungen” Dieses situationselastische Gebaren verwundert doch sehr, selbst wenn Josten als Impfbefürworter gehandelt wird, ist es doch verwunderlich, wenn medizinische Fakten sich derart schnell wandeln, zumal Israel als Impfweltmeister gerade belegt, dass die 4. Dosis dazu betragen soll, schwere Verläufe bei Geimpften zu minimieren. (Protection by 4th dose of BNT162b2 against Omicron in Israel).
Aber es kommt noch Erstaunlicher. Die sächsischen Sachverständigen gehen sogar soweit, die Kompetenz von uns “Externen” zu bezweifeln. Ohne zu begründen oder wie die Überschrift “Arroganz der Macht” belegt, wird einfach behauptet, dass wir drei externen Sachverständigen “Impfgegner” seien und “Desinformation” betreiben und Prof. Burghardt, Dr. Reuter und ich ” keinen wissenschaftlichen Standard vortragen würden. Der Geck schlechterdings ist dann, dass die Verhandlungsführerin mir bei meiner Intervention einfach das Mikrophon abschaltet.
Das macht zwar nicht sprachlos, aber ist doch sehr befremdlich. Kurzfristig habe ich überlegt, diese illustre Runde des Ausschusses zu verlassen, aber man geruhte mich wieder zuzuschalten. Da es nicht um mich ging, sondern um die Bürger in unserem Land, die ein Recht darauf haben korrekt, im Sinne des Nürnberger Kodes, Grundgesetzes und der Menschenrechte behandelt zu werden, bin ich dabeigeblieben.
Zusammenfassung:
Die sächsischen Sachverständigen:
- sehen keine wirklich beängstigenden Nebenwirkungen
- lehnen die Obduktionsbeweise des Pathologen Prof .Burkhardt als nicht repräsentativ und damit unseriös ab
- halten den PCR für einen guten Marker, die Covid-19 Erkrankung zu erfassen und danach die Einschränkungen für die Bürger festzulegen
- bezeichnen Prof. Ioannidis als nicht relevant, da dessen Auswertungen aus dem Jahr 2020 von 14 Ländern stammend, vor der Impfung erhoben wurden (siehe meine Präsentation).
- freuen sich auf die Einführung eines Impfclowns in den Schulen, der auf den hübschen Namen “Prof. Knaller” hören soll.
Kurz gesagt, die Politik mit ihren “fachlichen” Beratern sieht nicht wirklich einen Handlungsbedarf, ihre Politik bezüglich der Covid-19 Maßnahmen zu ändern. Der Herbst verspricht heißt zu werden.
Die Entscheidung: “Game over” versus “The Show musst go on”
Das Angebot von Bill Gates, das Pandemie-Game zu beenden
Einstimmung auf das Thema: Die Melinda & Bill Gates Foundation nimmt sich einige Wissenschaftler, finanziert deren Arbeit und lässt uns nicht nur am Ergebnis teilhaben, sondern auch unübersehbar allen Lesenden erstaunend mitteilen, dass die Gates-Foundation diese Arbeit gesponsert hat. Zur Erinnerung: Gates investiert nur dort, wo er auch diktieren kann, wo es lang geht und wo er vor allem auch nicht wirklich Geld verliert (siehe Quartz). Vornehm heißt das “die Gelder sind alle zweckgebunden” und Gates bestimmt den Kurs. So wird bereits 2011 in einem Artikel festgehalten “Es ist nicht undenkbar, dass Sie eines Tages eine Geschichte über ein von Gates finanziertes Gesundheitsprojekt lesen, das in einer Zeitung verfasst wurde, die ihre Gesundheitsversorgung von Gates unterzeichnet erhält, berichtet von einem Journalisten, der an einem von Gates finanzierten Journalismus-Trainingsprogramm teilnahm, unter Berufung auf Daten, die von Wissenschaftlern mit Zuschüssen von Gates gesammelt und analysiert wurden. Folglich wird die Frage aufgeworfen, ist “Gates – Ein wohlwollender Diktator für die öffentliche Gesundheit?”, da die “private Stiftung nur verpflichtet ist, seine hochrangigen Zahlen der US-Regierung zu melden, um seinen steuerbefreiten Status zu behalten” (Philanthropy News Digest). Da wundert es auch nicht, dass Bill Gates in der Corona-Pandemie doch glatt um einige Milliarden reicher geworden ist (Forbes 30.April 2021), während das Fußvolk oder die, die “Service Arbeiten leisten“, wie Klaus Schwab das gemeine Fußvolk tituliert, die Verlierer sein werden. Bereits jetzt wird von einer “krisenbedingten Beschäftigungslücke” durch die Corona Pandemie ausgegangen.
Gates, wohlwollender Diktator?
Die Corona-Pandemie, die global von der WHO 2020 ausgerufen wurde (2. Hauptsponsor nach Deutschland ist die Melinda & Bill Gates Foundation) beruhte auf den Vorgaben, dass eine virusbedingte Übersterblichkeit nachweisbar sein würde, durch die massiven Häufungen von Schwererkrankungen das Gesundheitssystem in den jeweiligen Staaten überfordert werden würde und, so die Gates’sche Diktion, nur eine Impfung aller Erdenbürger, dieses Desaster verhindern könne. (siehe Gates Foundation; New York Times März 2021). Nun sind zwei Jahre und vier Monate vorbei. Seit 2021 wird global geimpft, viele Menschen wollen das aus gutem Grund nicht, andere werden wiederum in die Schmuddelecke der Anhänger von “Verschwörungstheorien” verbannt, da sie der vorgetäuschten Auffassung der Gefährlichkeit des Covid-19 Virus nicht zu folgen vermochten. Insofern ist es schon erhellend, wenn Gates der Süddeutschen Zeitung am 17. Februar 2022 ein Interview gibt und zu dem Fazit kommt, dass die Welt die Pandemie insgesamt gut gehandhabt hat, bissl zögerlich die Regierungen am Anfang gewesen seien. Aber, “Nach zwei Jahren globaler Pandemiebekämpfung, findet Gates, könne man den Regierungen «eine gute Note» ausstellen:” Ist doch irgendwie die Richtung wohlwollender Diktator, wenn Gates zitiert wird; “Es hätte zehnmal so tödlich sein können.” Ob sich noch neue Varianten herausbilden werden, sei schwierig vorauszusagen. Bleibe es aber bei Omikron, dann sei das Schlimmste hinter der Welt und im Herbst würden keine Überraschungen mehr warten. «Das wird eher sein wie in einer typischen Grippesaison.» (Reuters)
Fakten: Das war seit 2020 und ist bis heute (2022) wie eine typische Grippesaison und wurde unendliche Male durch renommierte Forscher (z. B. Ioannidis) bewiesen. Selbst das situationselastisch agierende RKI und die Bundes-Statistikbehörde “Destatis” haben diese Fakten anerkennen müssen. Obendrein ist bekanntermaßen der PCR-Test nur ein “Bruchstückerfasser” von organischen DNA-Strukturen (nennt sich Biomarker). Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Part eines Virus/ Bakteriums , der zur Replikation fähig sein könnte oder aus Exosomen erfasst wurde, die auch für Viren als “Kundschafter” unterwegs sind, jedoch nicht vermehrungsfähige Virusbestandteile enthalten. Dieser DNA-Bruchstückerfasser (PCR-Test) ist keine Erkrankung! Das ist selbst der Gates abhängigen WHO bewusst. Erkrankungen, wenn man sie den Korrekt erfasst werden statistisch mittels der Infektion Fatality Rate (IFR) oder noch enger durch die Case Fatality Rate (CFR) dargestellt. Sowohl die IFR als auch die CRF sind prozentual so gering und vor allem auch noch signifikant altersabhängig, dass dies weder eine Pandemie noch eine Impfung rechtfertigt.
Gamer over! Richtig gelesen!
Die neueste, von der Gates Foundation gesponserte Arbeit belegt explizit, Covid-19 ist ohne Impfung nicht gefährlicher als jedes andere saisonale Grippevirus. Die wissenschaftliche Auswertung ist am 24. Februar 2022 in The Lancet unter dem Namen “Variation in the COVID-19 infection–fatality ratio by age, time, and geography during the prevaccine era: a systematic analysis” erschienen. Wen wunderts, dass diese Studie gegenüber allen anderen zitierten Studien als das Non-plus-ultra (wörtlich”Mehrwert”) deklariert wird, da diese Analyse 2073 All-Age-Seroprävalenzstudien aus 53 Ländern und 718 altersspezifische Umfragen aus 36 Ländern umfasst. Folglich sollten wir diese Gates-gesponserte Aussage, dieses Angebot des wohlwollenden Diktator-Philanthropen, besonders schwergewichtig einstufen und auch beherzigen. Man muss aus dieser Arbeit nur die Tabelle 1 und 2 tiefgründiger analysieren. Danach beträgt bis zum 34. Lebensjahr die IFR 0,01%; bis zum 60. Lebensjahr 1,0% , ab 67 Jahre 2,0%, ab 76 Jahre 5%, ab 90 Jahre 20% und ab 100 Jahre 42%. das Leben ist wohl noch immer endlich, auch wenn der nächste Philanthrop, Jeff Bezos, an der Unsterblichkeit forschen lässt. Auch die Tabelle 2 belegt, mit 4 Alters-standardisierten IFR Erhebungen nach Ländern, dass eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt ist und die Pandemie schon längst von der WHO hätte aufgehoben werden müssen. Für Deutschland wird angegeben: IFR 0,5 bis 0,8%. Anders ausgedrückt: im Gegensatz zu den Behauptungen von Karl Lauterbach überleben 99,2 – 99,5% der Menschen ohne Impfung.
Link zur kompletten wissenschaftlichen Arbeit, die im Auftrage der Gates Foundation erstellt wurde: https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)02867-1/fulltext.
Kurzes Fazit: Aus der Welt vom 18.1.2022: “Zwei Jahre nach Ausbruch von Covid-19 sind alle zu Recht erschöpft. Aber wir sind optimistisch, dass diese Pandemie 2022 beendet werden kann. Für die Zukunft brauchen wir Impfstoffe, die Schutz gegen alle künftigen Mutationen bieten, schreiben Bill Gates und EU-Kommissarin für Gesundheit Stella Kyriakides.” Ohne Zweifel brauchen wir in der Zukunft Impfstoffe, für wirkliche Pandemien [siehe hier Vergleich der CFR von unterschiedlichsten Infektionskrankheiten nach Alter aufgeschlüsselt (Systematic analysis of infectious disease outcomes by age shows lowest severity in school-age children)]. Auch diese Arbeit belegt, Covid-19 ist keine Erkrankung, die zu Maßnahmen des Lockdown führen darf oder gar zu einer Impfpflicht.
Aber selbst wenn Impfstoffe zum Schutz vulnerabler Gruppen medizinisch sinnvoll sein sollten, dann dürfen diese garantiert nicht von Menschen wie Bill Gates oder dem Pfizer Chef oder ähnlichen “Profit-Visionären” durchgedrückt werden können, die sich seit zwei Jahren bereichert haben, während die Welt weiter kaputt ging. Daher sollten vernunftbegabte Menschen nicht zulassen, dass der Bock erneut zum Gärtner gemacht wird.
Zusätzlich immer daran denken: diese Angst vor diesem Virus ist virtuell geschürt, objektiv nachweislich nicht gerechtfertigt. Wer sich impfen lassen will oder auch gern ein Dauer-Impf-Abo haben will – nur zu. Aber ansonsten spricht medizinisch nichts, aber auch gar nichts für eine Impfung. Daher: Bei Nebenwirkungen und Risiken, die stets individuell sind, fragen Sie einen Arzt, der noch zum Nürnberger Kodex und zu dem Schwur “Primum non nocere” (Zuerst nicht schaden) steht und fragen Sie auf keinen Fall einen Chip-Hersteller, gierige Pharmatypen mit Profit-Sendungsbewusstsein oder Politiker mit ihren Heinrich Mann Anhängseln, die sich wie Brummkreisel nur der Macht und dem Geld zudrehen. Fangen Sie an, dass wir unseren eigenen sinnvollen “Great Reset” machen.
Kontraindikation gegen Covid-19 Impfung
Von mangelndem Wissen
Das eine oder andere Gesundheitsamt oder die eine oder andere Behörde stellt Behauptungen auf, die nicht den Gesetzen entsprechen. Aus welchem Grund auch immer, soll damit versucht werden, Menschen zu nötigen, sich gegen jeden gesundheitlichen Sachverstand impfen zu lassen. Die Bürger soll auf jede nur erdenkliche Art komplett verunsichert werden. Es ist daher erforderlich, ein wenig Klarheit in den ohnehin schon vorhandenen Dschungel der missbrauchten Definitionen und Begrifflichkeit sowie gesetzlichen oder verordneten Vorgaben zu bringen.
Die Kontraindikation ⎢Der Kunstfehler
Kontraindikationen gegen eine Impfung werden nicht für eine „Örtlichkeit- Einrichtung“ ausgestellt. Eine Kontraindikation bezeichnet in der Medizin eine Gegenanzeige, ein Kriterium oder einen Umstand, der eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbietet. Aus dem Ignorieren einer Kontraindikation kann die Schädigung eines Organs oder Organ-Systems und /oder die Verschlechterung einer bestehenden Grunderkrankung resultieren. Grundlage für die Auswahl einer rationalen Pharmakotherapie sind daher die Kenntnisse individueller Besonderheiten über den Patienten. Dazu zählen insbesondere Begleiterkrankungen, Komedikation (Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten), Unverträglichkeiten, die Pharmakogenetik, bekannte Diagnosen (Kontraindikationen). Der Arzt ist auf eine möglichst vollständige, aktuelle und fehlerfreie Informationsvermittlung angewiesen. Hinweis:
- Eine Kontraindikation gegen eine Impfung wird somit immer auf die Person ausgestellt. Folglich gilt die ärztlich ausgestellte KI-Bescheinigung generell für alle Einrichtungen oder Örtlichkeiten.
- Als ärztliche Kunstfehler ist ein nach dem Stand der Medizin vermeidbares und unerwünschtes Ereignis in Zusammenhang mit einer Arzneimitteltherapie definiert, das dem Patienten tatsächlich oder potentiell Schaden zufügt. Rudolf Virchow definierte einmal: der ärztliche Kunstfehler ist die „Gesundheitsschädigung eines Patienten aus Mangel an Aufmerksamkeit oder Vorsicht und zuwider allgemein anerkannten Regeln der Heilkunde“. Ein Kunstfehler wird auch als Behandlungsfehler bezeichnet. § 630a BGB definiert einen Behandlungsfehler als eine medizinische Behandlung, die nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten Standard befolgt, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist. Nicht vergessen: Die Covid-19 Impfung ist nicht allgemein anerkannter medizinsicher Standard. Die Covid-19 Impfstoffe sind Notfallzulassungen aufgrund einer durch die WHO ausgerufenen Pandemie, die auf der Erhebung eines Biomarkers (PCR-Test) beruht. Zur Info: Wenn ein Arzt auf ausdrücklichen Wunsch eines Patienten eine Therapie anwendet, von der er als Fachmann aber weiß, dass sie kontraindiziert ist, haftet er für die immateriellen und materiellen Schäden uneingeschränkt. Der Patient trägt keine Mitschuld. Nach den Ausführungen des Sachverständigen hätte der Arzt seinem Patienten abraten müssen. Zumindest hätte er ihm die Risiken schonungslos schildern müssen (Schadensersatz wegen Kontraindikationen)
- Abzugrenzen vom vermeidbaren Arzneiereignis sind das nicht-vermeidbare unerwünschte Arzneimittel-Ereignis, der Unterlassungsfehler und der Compliance-Fehler. Sofern in der Literatur jedoch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Risiken etc. aufgeführt sind, ist die Missachtung dieser Komplikationsmöglichkeiten als vermeidbares Arzneiereignis zu gewichten. Die aktuelle Gewichtung von Nebenwirkungen durch Covid-Impfungen wie vom PEI, RKI oder den Arzneimittelherstellern sowie Behörden durchgeführt , besagt für den Einzelnen Nichts. Diese ist maximal für die Beurteilung einer Gesamt-Nutzen-Risiko-Gewichtung heranzuziehen. Jedoch ist es ein Minimum von “good cinical practice” speziell bei Notfallzulassungen und nicht nur bei klinischen Studien, dass alle gemeldeten Ereignisse erfasst werden (glaubwürdig sind) und nicht unter den Tisch fallen, wenn die Anzahl der Nebenwirkungen nicht den “Erwartungen” der Erfassenden entspricht, wie das beim PEI der Fall ist – Sicherheitsbericht Langen 7.2.2022, Seite 17von 46
Die Impfunfähigkeit
Die ärztliche Bescheinigung einer Impfunfähigkeit wird nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) ausgestellt. §20a regelt, welche Personen über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a (1) Absatz 1 oder Absatz 2 verfügen müssen. Der Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Anders ausgedrückt, wer eine ärztlich ausgestellte Kontraindikationsbescheinigung ⎢Impfunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, ist vom Nachweis des Impfstatus oder Genesenenbeweises befreit. Das ärztliche Zertifikat ⎢Attest muss Namen, Anschrift und Geburtsdatum der Person sowie die Angaben der ausstellenden Stelle enthalten und die schlichte Bestätigung, dass eine Kontraindikation nach dem Infektionsschutzgesetz gegen eine Covid-19 Impfung vorliegt. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Die Schweigepflicht
Der Hinweis auf die §4a der Testverordnung
Der Verweis auf §4a auf dem KI -Zertifikat besagt somit was Ihnen, unabhängig von der bescheinigten Kontraindikation, nach dem Infektionsschutzgesetz zusteht – die Bezahlung der Testungen! Dazu zählen:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten, Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
- Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Allgemeine Covid-19-Impfpflicht für Deutschland
Einführung
Kurzer Bezug zum bürokratische Teil: WD3 – 3000 – 199/21 ist eine Auftragsarbeit des Wissenschaftlichen Dienstes (WD Fachbereich Verfassung und Verwaltung) des deutschen Bundestages. Der WD sollte eruieren, welche Möglichkeiten der Sanktionen und Verwaltungsvollstreckungen der Staat hat, um die allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 einzuführen. Am 3. 12.2021 wurde die Arbeit abgeschlossen. Der Wissenschaftliche Dienst, deren Mitglieder vom Bundespräsident bzw. dem Bundestag berufen werden, “unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen” (https://www.bundestag.de/resource/blob/880040/b78aedc909645ad7528bcfcf3fe198b3/WD-3-199-21-pdf-data.pdf)
Kleiner Ausflug der Beurteilung des verfassungsrechtlichen Rahmen: Einwände, dass die im GG verankerte Ewigkeitsklausel (§79 Abs.3) bei der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ausgehebelt wird, werden wegargumentiert. Die Ewigkeitsklausel besagt: “Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig”. Der WD argumentiert, dass die Mehrheit keine Verletzung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen sieht und das Gemeinwohl (die Mehrheitsentscheidung) somit Vorrang hätte. Desgleichen wird auch das Argument des Staatsrechtlers Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der einen Verstoß der Menschenwürdegarantie nach Art. 1 Abs. 1 GG ausführlich begründet, (hier) mit dem Verweis “Eine in diesem Sinne „verächtliche Behandlung“ ist bei einer Impfpflicht nicht zu erkennen” ad absurdum geführt. Auch die ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Hans-Jürgen Papier und Prof. Udo Di Fabio sehen erhebliche juristische Bedenken bei der Verhältnismäßigkeit für die Einführung der allgemeinen Impfpflicht (Focus 21.1.2022).
Bekanntermaßen sagte schon Cicero: das Papier errötet nicht – epistula non erubescit. Papier ist geduldig, man kann rauf und runter argumentieren, je nach Gusto. Besser gesagt, Juristerei ist stets ein Dienst für die Herrschenden, wie die Vergangenheit aller Staatsformen uneingeschränkt belegt. Dennoch verwundert es, wenn plötzlich eine unklar definierte “Mehrheit” bemüht wird, die Ewigkeitsklausel aufzuweichen. Im Mittelalter war die Mehrheit auch der Auffassung, dass die Erde eine Scheibe ist…
Kurze Zusammenfassung der empfohlenen Maßnahmen des WD: (laut Tagesordnung des Deutschen Bundestages findet in der 28. Sitzung, am 07.04.2022 um 9.00 Uhr, die Beratung der Beschlussempfehlungen für die generelle Impfpflicht ab 18. Lebensjahr statt, die ab 1. Oktober 2022 der Nachweispflicht unterliegen soll)
- Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung für die, die sich nicht impfen lassen wollen (siehe WD3 – 3000 – 199/21)
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe , sofern derjenige mit Vorsatz (sich nicht impfen lassen zu wollen) handelt.Vorsatz bedeutet, dass der Täter hinsichtlich des jeweiligen Tatbestands-merkmals mit Wissen und Wollen handelt.7 Für eine Strafbarkeit weiterhin gegeben sein müssen schließlich die allgemeinen Strafbarkeitsvoraussetzungen wie das Fehlen von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
- Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro zur Vornahme der Handlung.
- Unmittelbarer Zwang (§ 12 VwVG, sofern die Festsetzung des Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen führt. Unmittelbare Zwangsmaßnahmen können sein: der Einsatz von körperliche Gewalt, Hilfsmittel, Waffen oder Beugehaft. Die Auswahl des Zwangsmittels liegt im Ermessen der Behörde, wobei diese den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren hat. der unmittelbare Zwang wird als hohe Hürde eingestuft, so dass das Zwangsgeld bevorzugt werden sollte nach § 12 VwVG
- Besuchs-, Tätigkeits- oder Betreuungsverbote (§ 20 Abs. 9 Satz 4 bis 7 IfSG) können zusätzlich mit der Impflicht verknüpft werden.
- eines durchgeführten Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis,
- eines durchgeführten Tests, der das Vorhandensein von Antikörpern gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt, oder
- eines Genesungsnachweises oder einer ärztlichen Bestätigung über eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines Absonderungsbescheides, der wegen einer Infektion des Bescheidadressaten mit SARS-CoV-2 erlassen wurde
Wichtig zu Wissen:
Bei aller juristischen Wortspielerei, der Fragwürdigkeit der Verhältnismäßigkeit der Anwendung von unmittelbaren Zwang sowie der rational nicht nachvollziehbaren Einschränkungen der Menschenrechte, wird bescheinigt :“Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit wären auf jeden Fall Ausnahmen für solche Menschen vorzusehen, für die keine Impfempfehlung bzw. eine entsprechende Kontraindikation vorliegt. Ebenso wären Ausnahmen für Menschen mit anhaltender Immunisierung aufgrund Genesung von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus erforderlich.”
Zur Erinnerung: die IFR liegt bei 0,05 und die Sterblichkeit wird zu 70% bei den über 80jährigen nachgewiesen (siehe Artikel “Fetisch PCR”, dort die statistischen Nachweise des RKI und destatis. Anders ausgedrückt 99,9% der Menschen überleben ohne Impfung, wie auch Prof. Ioannides mehrfach für zahlreiche Länder nachweisen konnte.
Nicht vergessen!
Absolute und relative Kontraindikationen gegen eine medizinische Maßnahme (inklusive Impfung) liegen nicht im Auge der Beurteilung durch Politiker, auch nicht in den Vorgaben⎢ Empfehlungen der STIKO, des RKI , des PEI oder einer medizinischen Leitlinie. Eine Impfunfähigkeit zu bescheinigen ist ausschließlich durch einen Arzt gesetzlich vorgegeben und durch den unmittelbar Impfenden.
Daher empfehlen wir, sich auf eine eventuelle Impfpflicht vorzubereiten und zu prüfen, ob eine Kontraindikation vorliegt.
- Tragen Sie alle medizinischen Unterlagen und Krankheiten zusammen. Ihr behandelnder Arzt ist per Gesetz verpflichtet, Ihnen alle unterlagen gegen eine Kopiergebühr herauszugeben
- legen Sie diese Unterlagen in einem Ordner ab, so dass Sie jederzeit schnell Zugriff darauf haben.
- Lassen Sie Immunitätsnachweise durchführen. Das Ziel jeder Impfung ist Immunität, um schwere Erkrankungsverläufe oder frühzeitigen Tod sowie eine Überlastung des Gesundheitswesen zu vermeiden (siehe WHO): Immunität ist kein PCR Nachweis (siehe desgleichen WHO sowie Altman & Bland 1994, BMJ)
- Besteht bei Ihnen eine Kontraindikation gegen die Covid-Impfung vor, reden Sie mit Ihrem Arzt. Ihr behandelnder Arzt muss nach objektiven Kriterien und seinem ärztlichen Gelöbnis, ihnen nicht auch ausstellen sollte. Hinweis: Jede Kontraindikation ist individuell zu bewerten und kein Mittelwert anerkannten Nebenwirkungen, die irgendein Gremium statistisch erfasst oder anerkannt hat!
- Die Ärzte der Bürgerbewegung stellen, sofern Ihre Krankendaten nach Aktenlage überprüft sind und eine online Konsultation stattfindet bei Nachweis von Kontraindikationen desgleichen ein ärztliches Zertifikat aus. Dazu informieren Sie sich unter dem Link “Impffähigkeit“, welche Schritte Ihrerseits erforderlich sind.
- Auf der Seite unserer Homepage “Literatur Link Nebenwirkungen” können Sie in der Literatur erfasste Nebenwirkungen nachlesen. Die Angaben werden anhand von seriösen, globalen medizinischen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften erhoben.
- Sofern noch nicht erfolgt, empfehlen wir die Überprüfung der Immunisierung durch Bestimmung der verfügbaren Immunitätsbestimmungen
Zusammenfassung
Bereiten Sie sich gut vor. Coronaviren sind saisonal, wie Influenza-Viren Der Herbst könnte folglich wieder “heiß” werden. Wer sich impfen lassen will, nur zu. Wer allerdings Kontraindikationen aufweist bzw. bei wem nach der Impfung Nebenwirkungen auftraten oder gehäufte Durchbruchinfektion, auftraten, hat desgleichen die Option, sich objektive Einschränkungen = Kontraindikationen attestieren zu lassen.
Nicht vergessen, das Leben ist einmalig! Nach zwei Jahren “Pandemie” gilt als gesichert, natürliche Immunität ist robuster als die Immunität durch Impfen. Impfen heizt die Mutationsgeschwindigkeit an und zu allem Überfluss ist auch noch eine 13,01fach höhere Durchbruchrate nachweisbar (Israel ist bekanntermaßen Impfweltmeister und von dort stammen die Daten die am 25. August 2021 veröffentlicht wurden.
Bleiben Sie gesund!
Sorgfaltspflicht bei Indikation Impfung
Wer bescheinigt Impfunfähigkeit aufgrund von Kontraindikationen (KI-Atteste)?
Bissl umständlich wie die Berliner Zeitung es am 13.12. 2021 beschreibt: “Momentan ist jeder Arzt dazu verpflichtet, bei vorliegenden medizinischen Voraussetzungen ein Attest auszustellen, das eine Impfung gegen Sars-Cov-2 ausschließt.” Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit: „Diese Pflicht der Ärztin oder des Arztes zur Ausstellung von Attesten ergibt sich grundsätzlich als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag nach Paragraf 630a in Verbindung mit Paragraf 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch“, schreibt das Ministerium. „Nach Paragraf 25 Satz 1 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte haben diese bei der Ausstellung ärztlicher Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen” Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Berliner Ärztekammer bestätigen dem Tagesblatt sogar, dass es sich aus der Sorgfaltspflicht eines jeden Arztes ergeben würde. „Ist die Ärztin oder der Arzt von dem Vorliegen einer Kontraindikation überzeugt, besteht vor diesem Hintergrund auch eine Pflicht zu deren Bescheinigung“. Das will man aber wohl ändern, weil angeblich Patienten durch den “Hausarzt” nicht korrekt beraten werden. Menschen, die den Hausarzt aufsuchen, wollen sich gern impfen lassen und da sagt doch der Hausarzt glatt “würde ich nicht empfehlen”. Und das, so die Zeitung, sei Humbug, da das PEI, aber auch andere Organisationen wie der Geschäftsführer von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BAG), Martin Danner, nur ganz wenige Kontraindikationen nach der Impfung sehen würde.
Ein No-Go: Nichtärzte wollen ärztliches Handeln vorschreiben!
Wie alle anderen Nichtmediziner mit den tollen Ratschlagen wird sicher Dr. Martin Danner, GF der BAG, als Jurist wissen, dass für Ärzte die Berufsordnung festschreibt, dass sie den Anweisungen von “Nichtmedizinern” nicht Folge leisten dürfen. So auch mit Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 in Berlin in § 2 der allgemeinen ärztlichen Berufspflichten erneut verpflichtend festgesurrt. Damit gibt weder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), noch die STIKO mit dem RKI, noch irgendeine Leitlinie und schon gar nicht ein Politiker oder wer auch immer von den in Medien paraphrasierenden Leuten vor, was der Arzt mit Ethik, Sachverstand, Herz und Gewissen, seinem Patienten aufklärend unterbreiten muss.
Nicht vergessen: der Mensch ist einmalig und kein statistischer Mittelwert
Es erübrigt sich daher zu sagen, dass es im Mittel, möglicherweise oder auch nicht oder evtl. oder auch klar bewiesen, angeblich deutlich weniger Nebenwirkungen geben würde als es durch die Köpfe der Menschen geistere. Wir sind keine Masse! Wir sind einzelne Individuen. Nicht wir nehmen Pillen ein, sondern jeder nach individueller Nutzen/Risiko-Abwägung die seinen. Diese Fakt gilt es von jedem Arzt bei der Aufklärung zu berücksichtigen:
- Nach deutschem Recht handelt es sich bei der Corona-Schutzimpfung um einen medizinischen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Eine Impfung ohne wirksame Einwilligung erfüllt den Tatbestand einer Körperverletzung. Tritt ein Impfschaden ein, so haftet der Arzt nicht nur auf Schadensersatz gemäß §§ 630a ff, 823 BGB, sondern er macht sich ggfls. sogar gemäß § 230 ff. StGB strafbar. Es können auch Amtshaftungsansprüche in Betracht kommen, z.B. bei der Impfung durch Amtsärzte oder in staatlichen Impfzentren (§ 839 BGB).
- Die Impfung bedarf einer umfassenden Aufklärung, § 630 e BGB. Dabei ist auch über schwerste Risiken aufzuklären, selbst wenn sie seltensind. Aufzuklären ist außerdem über Alternativen. Es gibt sehr gute Behandlungsmöglichkeiten gegen Corona. Auch die Nicht-Impfung ist eine Alternative, da sie zu einer Stärkung des eigenen Immunsystems führt. Aufzuklären ist ferner über die körpereigene Immunität, welche im Labor nachgewiesen werden kann.
- Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt das Maß aufklärungspflichtiger Risiken von dem unmittelbaren Nutzen abhängen, den der Eingrifffür den Patienten hat. Bei einer vorbeugenden Impfung ist jede – auch relativ unwahrscheinliche – Eventualität aufklärungsbedürftig. Die einseitige Betonung der rein statistischen Risikokomplikationsdichte ist von der Rechtsprechung mit verschiedenen Begründungen weitgehendaufgegeben worden.
- bei experimentellen „Neulandmethoden“ hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die individuelle Aufklärung sogar noch verschärft, was wiederum den Grundsätzen zu Heilversuchen und dem Nürnberger Kodex entspricht: Der Patient ist auch darüber aufzuklären, dass dergeplante Eingriff nicht oder noch nicht medizinischer Standard ist. Eine Neulandmethode darf nur dann am Patienten angewandt werden,wenn diesem zuvor unmissverständlich verdeutlicht wurde, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt (BGH, Urteil vom 18. Mai 2021 – VI ZR 401/19 – juris)
- Dass es sich bei der Corona-Schutzimpfung um eine sogenannte experimentelle Neulandmethode handelt, ergibt sich bereits aus dem Aufklärungsbogen des RKI: “Allerdings liegen aufgrund der Studiengröße bei Zulassung und der vergleichsweise kurzen Beobachtungszeit nach Impfung in den Ländern, die bereits in dieser Altersgruppe impfen, bisher noch keine ausreichenden Daten vor, um seltene und sehr seltene unerwünschte Wirkungen erkennen zu können. Auch zum möglichen Risiko einer Herzmuskelentzündung nach einer Auffrischimpfung liegen aktuell noch keine ausreichenden Daten vor.“ (RKI Stand 14.1.2022). Aufzuklären ist insbesondere auch über die durch den vorgezogenen Einsatz der Impfstoffe mit bedingten Zulassungen durchgeführte klinische Prüfung am Menschen und die darin liegenden besonderen Risiken.
- § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB schreibt die mündliche Aufklärung – auch beim Impfen – verpflichtend vor. Das erforderliche Aufklärungsgespräch des Arztes kann nicht durch die Verwendung von Aufklärungsbögen ersetzt werden. Das vom RKI zur Verfügung gestellte Muster zum Verzicht aufeine mündliche Aufklärung ist rechtlich mehr als bedenklich (Rahn, ZMGR 2021, 345ff.) und es wird dringend davon abgeraten, diese in derPraxis zu verwenden! (Bahner, Corona-Impfung, 1. Aufl. 2021, Seite 48)
Wenn jetzt nur noch Amtsärzte (Ärztinnen und Ärzte, die in Gesundheitsämtern der Landkreise tätig sind und den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen absolviert haben) und Fachärzte nach den Vorstellungen der politischen Akteure, Atteste über Kontraindikationen bei der vorbeugenden Covid Impfung ausstellen sollen, dann gilt auch für diese Ärzte die gleiche Sorgfaltspflicht und Haftung, wenn dem Einzelnen ein Schaden daraus entsteht. Daher erlauben wir uns, unabhängig vom PEI, der Regierung oder anderen Datenerfassern, eine Literaturdatenbank über Nebenwirkungen, Sideeffekte zu präsentieren, die sowohl Ärzte als auch Laien oder dem potentiellen Impflingen Hilfestellung bei einer individuellen Impfentscheidung sein soll.
Nie vergessen: jeder Einzelne entscheidet selbst, ob er sich impfen lassen will oder nicht. Der Arzt berät, aber jeder Arzt mit Wissen und Herz wird die Entscheidung seines Patienten respektieren oder zu respektieren haben. Wenn Sie sich impfen lassen wollen, dann tun Sie es. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für Ihr Handeln und folglich auch für den Nutzen ( eine Impfung soll schützen!) wie potentiellen Schaden. Aber Niemand soll mit der Behauptung kommen, dass er im freien Fall aus dem Fenster im 10. Stock auf Geheiß seines Arztes gesprungen sei oder, sich nicht impfen lassen hat, nur weil der Arzt, der Gesundheitsminister, eine Tageszeitung oder ein Jurist ihn dazu überredet habe. Selbstbestimmung heißt das Zauberwort ! Es wird Zeit, dass der Mensch lernt damit umzugehen.
Placebo, Nocebo?
Von Studien und deren Gewichtung der Risiken, Nebenwirkungen
Das Wort “Placebo” kennt jeder. Dieses Ding, was so tut als ob es das korrekte Original sei, aber leider nur eine wundervolle Attrappe darstellt. Es sieht so aus wie das Originalpräparat, wird auch als Originalpräparat angepriesen, ist aber ein wirkstofffreies Präparat. Trotzdem berichten Menschen über gesundheitliche Probleme, unabhängig davon, ob sie das Präparat oder das Placebo verabreicht bekommen haben. Diesen Effekt der Täuschung hat man seit Jahrzehnten im Rahmen von klinischen Studien zum Standard erhoben. Der Fachausdruck lautet BLINDSTUDIE. Keiner der Teilnehmer weiß, ob er das Placebo oder das reale Medikament erhält. Die medizinische Professionals wissen das schon. Bei einer Doppelblindstudie wissen, das weder die Ärzte noch das an der Studie beteiligte medizinische Personal, wer von den Studienteilnehmern womit beglückt wird. Das war auch nie wirklich Gegenstand einer divergierenden wissenschaftlichen Diskussionen.
Die traditionelle Überlieferung: Medikamente helfen!
Seit Gedenken wird angenommen, postuliert und auch vermittelt, dass selbst ein noch nicht zugelassenes Medikament helfen soll. Daher ist auch der Name PLACEBO = ich werde gefallen (aus dem lateinischen) absolut richtig für die “Luftnummer” gewählt. Dies, obwohl alle wissen, dass die Erwartungshaltung mit der ein Teilnehmer sich einer Studie anschließt, ganz unterschiedlicher Natur sein kann. Der Eine macht es nur aus Geldgründen (bisheriger Standard in den hochentwickelten Industriestaaten, Studienteilnehmer zu vergüten – siehe). Ein Anderer nimmt an der Studie teil, weil er frohen Mutes ist, sein Gesundheitsproblem durch die Einnahme zumindest verbessern zu können. Ein Dritter stimmt zu, obwohl er keine positiven Erwartungen daran knüpft, sondern nur Unrat wittert, aber wem auch immer sich verpflichtet fühlt, mitzumachen. In diesem letzten Beispiel spricht man von NOCEBO = ich werde schaden Effekt (auch aus dem Lateinischen).
Die Erwartungshaltung bestimmt die psycho-somatischen Symptome “Befindlichkeitssymptome”
Häufig genug sind das nicht nur Befindlichkeitssymptome wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Blutdrucksteigerung oder zum Beispiel auch Herzklopfen (da kommt der Mann/die Frau meines Lebens…), sondern auch gut messbare Parameter. Dazu zählen Blutglukose Schwankungen, Kortison-Erhöhungen, Erhöhungen der Stresshormone und vieles mehr. In meinem Fachgebiet der Diabetologie ist das ausreichend gut untersucht und dokumentiert.
Ganz verrückt wird es bei der Scheinschwangerschaft (Pseudogravidität, Pseudocyesis, Graviditas imaginata, Graviditas nervosa), bei der Frauen glauben, schwanger zu sein, alle “typischen” Symptome (keine Menstruation, Übelkeit, auch Kindsbewegungen) entwickeln, aber nach 9 Monate nichts als heiße Luft (Blähungen) oder auch Schleim und Wasseransammlungen produzieren. Bei Männern heißt das Couvade Syndrom. Beispielhaft hier.
Placebo ⎟ Nocebo ⎟Covid-19-Impfung
Was hat das nun alles mit der Covid-19 Impfung zu tun? Aktuell will man den Menschen weiß machen, dass viele der Impf-Nebenwirkungen auf einen Nocebo-Effekt zurückzuführen seien. Begründung: die negative Erwartungshaltung verursache viele der Nebenwirkungen. Diese seien nur “eingebildet”, da sie durch psychische Fehlreaktionen auslöst werden. Die Arbeit, auf die sich aktuell zahlreiche populäre/Laien-Zeitungen berufen (1,2 ,3, 4) ist in der JAMA 18.1.2022 unter dem Titel “Frequency of Adverse Events in the Placebo Arms of COVID-19 Vaccine Trials A Systematic Review and Meta-analysis” (Häufigkeit unerwünschter Ereignisse in den Placebo-Armen von COVID-19-Impfstoffstudien) veröffentlicht. Als wichtigste Nebenwirkungen (NW/AE’s) werden Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Angstreaktionen herausgestellt. Und, was für eine Überraschung, was die Wissenschaft seit Jahrzehnten weiß und belegt hat: in der Placebo Gruppe waren diese NW auch nachweisbar! Die “Forschergruppe” schreibt in der Einschätzung “Diese Studie ergab, dass die Rate der Nocebo-Antworten in Placebo-Armen von COVID-19-Impfstoffstudien erheblich war; diese Feststellung sollte in öffentlichen Impfprogrammen berücksichtigt werden…insbesondere weil Bedenken über Adverse events (AEs) Berichte zufolge ein Grund für Impfzögerlichkeit sind” (ebenda). Es wird postuliert, sofern es gelingt, die negative Erwartungshaltung zu durchbrechen und man die Nebenwirkungen (AE’s) als “eingebildet/psychosomatisch” deklariert, kann es zu einer stärkeren Teilnahme an der Impfkampgane kommen. Der Nocebo-Effekt = die Impfung wird schaden, muss als eingebildete Nebenwirkung kommuniziert werden, da diese in der Placebogruppe “in fast” gleicher Anzahl nachweisbar wären.
Für Interessierte hier die Ergebnisse der Arbeit: in der Impfgruppe, sind diese Nebenwirkungen (Adverse Events- AE’s) deutlich höher: “Deutlich mehr Impfstoffempfänger berichteten über AEs, aber der Gruppenunterschied für systemische AEs war nach der ersten Dosis gering (OR, −0,47; 95% KI, −0,54 bis −0,40; P < .001; standardisierter mittlerer Unterschied, −0,26; 95% KI, −0,30 bis −0,22) und groß nach der zweiten Dosis (OR, −1,36; 95% KI, −1,86 bis −0,86; P < .001; standardisierter mittlerer Unterschied, −0,75; 95% KI, −1,03 bis −0,47.
Fazit
- Lassen Sie sich nicht durch eine haltlose Sophistik kirre machen, sondern lesen Sie die/den Artikel im Original.
- Unerwünschte Nebeneffekte unter der Placebo Applikation sind in den Covid-19 Impf-Studien deutlich geringer als in der Verum-Impf-Gruppe. Damit ist die Nocebo Diskussion eine Scheindiskussion, ein Verwirrspiel, um Laien in ihrer Selbstentscheidung mit nicht korrekter Aufklärung zu umgarnen.
- Nachweislich ist die Nebenwirkungsrate der Covid-Impfungen deutlich höher als alle bisherigen Impfungen und die Bedingungen, die an die Nutzen-Risiko-Gewichtung gestellt werden, sind noch längst nicht erfüllt (A Systematic Review in Covid-19 Vaccine Strategien, Their Effectiveness, and Issues, Vaccines 2021).
- Daher immer daran denken: jeder kann sich impfen lassen, der will, aber niemand darf genötigt, gezwungen oder belogen werden. Nie vergessen: das Leben ist einmalig und keine Spielwiese für Gierige, die nach Belieben die Menschen gebrauchen oder missbrauchen dürfen. Bekanntermaßen liegt die IFR laut RKI bei 0,06%; destatis bei 0,05% (2020). Das ist keine Veranlassung die Menschen durchimpfen zu dürfen und Nocebo, Placebo missbräuchlich zu verdrehen.
Für jeden Arzt verpflichtend
Arztgelöbnis, Nürnberger Kodex und Berufsordnung
Verstößt ein Arzt bei der Impfung gegen fachliche Standards, haftet er dem Patienten nach §§ 280, 630a ff. BGB für den daraus entstehenden Schaden. Gleiches gilt bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 630e BGB. Soweit keine wirksame Einwilligunggemäß § 630d BGB vorliegt, ist die Impfung sogar rechtswidrig und stellt eine gefährliche Körperverletzung dar. In diesem Fall haftet der Arzt auch aus § 823 BGB. Außerdem drohen ihm straf- und standesrechtliche Konsequenzen. Je nach Fallkonstellation können auch Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB) in Betracht kommen (z.B. bei der Impfung durch Amtsärzte oder in staatlichen Impfzentren). Welche fachlichen Standards der Arzt einzuhalten hat, sind in der Berufsordnung für Ärzte festgehalten und verpflichten den Arzt unter Allgemeine ärztliche Berufspflichten § 2 (1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. § 2 (2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen. § 2 (3) Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. § 2 (4) Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.
Genesenen Zertifikat: die Erfindung für Bewegungsfreiheit
Zur Info!
Unsere Bürgerinitiative stellt keine Genesenen-Zertifikate aus. Die Genesenen-Zertifikate sind, streng nach Orwell’scher Diktion des „Neusprech”, eine völlige Verdrehungen gesicherter (evidenter) Begriffsbestimmung. Genesen definiert sich nicht, wie die Regierungen per EU/WHO-Diktat vorgeben, durch eine PCR Testung. Man kann es nicht oft genug wiederholen, der PCR-Test ist keine Krankheit und kann somit auch keinen Genesenen-Status definieren (mehr hier).
Genesenen-Zertifikat = politisches Freiheit-Zertifikat
Ein EU-Genesen Zertifikat in Papierform ist hier abgebildet. Die Herausgeber betonen zwar, dass es kein Reisedokument sei, jedoch bescheinigt die Europäische Kommission, dass das Zertifikat „die sichere Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie innerhalb der EU erleichtert” (siehe). So beschreiben es auch die Schweizer „Es soll in erster Linie die Bewegungsfreiheit erhöhen“. Die korrekte Bezeichnung dieses politisch kreiierten Zertifikates, ob als App oder in Papierform, sollte folglich in “Freiheit-Zertifikat” umbenannt werden. Noch einmal, was beinhaltet ursprünglich „genesen”:
- Verminderung von Krankheitszeichen (Symptomen, Einschränkungen). Auch unter dem Namen Rekonvaleszent zu finden oder “gesund werden”
- Nachweis des Immunschutzes mittels Immunmarker, die durch Laborbestimmungen untersucht werden.
Und da fängt der Irrsinn schon an.
Sind wir nun global oder nicht?
Es grenzt an Irrsinn, dass gesund nicht mehr zählt. Völlig verrückt-konträr wird auch die Anerkennungen von Antikörper-Nachweisen gehandhabt. In Deutschland wurden die Zeiten auf 3 Monate verkürzt, in der Schweiz man hingegen durch regelmäßige Kontrollen von Antikörpern das Zertifikat auf 12 Monate verlängern kann. Aber lustig ist auch hier: „Wer als Besuchender in die Schweiz kommt, hat keinen Zugang zu dem Schweizer Modell” (siehe). Die Österreicher wechseln fast täglich ihre Meinung – mal ja – mal nein, was für ein Schmarrn. Die Niederländer gewähren 1 Jahr Genesenen Schutz nach PCR-Testung, da „Laut OMT (Outbreak Management Team) COVID-19-Antikörper ein Jahr nach der Infektion immer noch bei 90 Prozent der Menschen vorhanden sind und ausreichend vor „ernsten Krankheiten“ schützen sollten. Eine kürzlich durchgeführte und umfassende Studie, die in Dänemark durchgeführt wurde, ergab auch, dass Antikörper mindestens sieben Monate im Körper bleiben” (siehe). Warum werden AK-Nachweise dann nicht anerkannt?
Offensichtlich scheint das Virus eine Nationalflagge zu tragen, vom Goodwill der Berater abhängig zu sein, da jedes Land den “Freiheitsentzug” oder die “Freiheitsgewährung” anders handhabt. Wer sich weiter bilden will, kann gern hier stöbern (EUR-Lex): …über ein koordiniertes Konzept zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie… Na und die WHO (die von Gates gesponserte Organisation) findet Antikörper natürlich nicht wirklich sicher (WHO – April 2020 ; WHO Mai 2021). Da muss sich der normale, laienhafte Sachverstand natürlich fragen, warum wird dann die Impfung propagiert, die doch nichts anders macht, als Schutz aufzubauen = Immunität erzeugen soll. Nachweislich zeigt ich jedoch, dass die Antikörperbildung unter Vaccination kürzer anhält als nach natürlicher Immunisierung? (siehe Zusammenfassung: Krammer F. Correlates of protection from SARS-CoV-2 infection, The Lancet, 09. April 2021)
Back to common sense
Die Menschen haben seit März 2020, die Regierungen wie deren “fragliche Experten” in ihrem Try and Error-Gebaren gewähren lassen, so wie die WHO es erneut im April 2021 forderte (ebenda). Dieses Try-and Error-Vorgehen geschah und geschieht aber auf dem Rücken der normalen Menschen, durch Freiheitsbeschränkungen, Insolvenzen, Orwell-Neusprech (z. B. Distanz ist Nähe) sowie Panik und Hass zwischen den Menschen erzeugend. Dieses Poltische Agieren ist aber nachweislich erfolglos. Da nutzt auch nichts, das zum x-ten Mal Hoffnung verbreitet wird – demnächst alles vorbei sei. Damit ist schon zu oft hausieren gegangen. Das sind schlichte, propagandistische Ablenkungsmanöver für die einfache Volksseele, die noch immer an das Gute bei ihren gewählten Standesvertretern glauben wollen. Zunehmend bestätigt sich: es ist an der Zeit, den gesunden Menschenverstand wieder walten zu lassen. Das Jahr 2021 hat gezeigt, impfen ist nicht der Ausweg, maximal die Anwartschaft auf ein unklar toxisches Dauer-Abo (siehe Israel: Fourth dose of COVID-19 vaccines in Israel).
Daher: Schluss mit politischen Diktaten, die mit der medizinischen Realität nichts zu tun haben. Ein Virus trägt keine Nationalflagge, ein Virus hat keinen Vertrag mit Politikern oder der Gates-WHO. Dieses Virus ist auch für die Mehrzahl der Menschen nicht gefährlich, wie Ioannidis und andere Forscher unzählige Male bewiesen haben. Ein Virus lässt sich zwar mit dem PCR Test hervorragend nachweisen, aber dieser Nachweis ist keine Erkrankung, wenn nicht zusätzlich Symptome vorhanden sind, wie selbst die WHO einräumen muss. Es ist an der Zeit, das sich die Menschen des Algorithmus erinnern: gesund heisst: nicht ständig testen! Wenn man Symptome entwickelt, also erkrankt, hält man Abstand zu seinen Mitmenschen und kuriert sich aus.
Änderungen Genesenen Status – 15.1.2022 – nicht verrückt machen lassen
Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung (Link)
Impfung und Genesung wird politisch neu definiert. Es wird behauptet, dass unter Bezug auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI und des PEI diese Veränderungen erforderlich wären. Versucht man herauszufinden, was denn wissenschaftlich so neu sei, dann wird man leider nicht fündig. Fachlich ist offensichtlich ein dehnbarer Begriff geworden, der so angewandt wird wie “Distanz heißt Nähe”. Daher ist und bleibt der Dreh- und Angelpunkt ein Biomarker, der weder Immunität beweist, noch eine Infektion im Sinne einer Krankheit beschreibt. Es ist nach wie vor der politische Halbgott “PCR-Test”.
Erfolgskontrolle nicht erwünscht
Es geht um das Impfen und nur um das Impfen, da Erfolgskontrollen = Immunitätsuntersuchungen unter den Tisch fallen. Das Motto heißt Impfen / PCR / Impfen / PCR….. Man kann sich “freitesten, wie die Politik so schön schreibt.
Von der Quarantäne dauerhaft befreit sind nach den neuen Vorgaben:
- Dreifach geimpft (“geboostert”). Egal welcher Impfstoff – auch Johnson ] Johnson gelten künftig als eine Impfung
- Eine oder zwei Impfungen und danach eine Infektion (PCR positiv)
- Eine Impfung, folgend eine Infektion (PCR positiv) und danach eine Impfung
- Infektion (PCR positiv) und danach eine oder zwei Impfungen
von der Quarantäne für 3 Monate befreit
- Zwei Impfungen
- Infektion
Zur Erinnerung, was fachlich das RKI unter Genesen definiert: “Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen: a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein UND b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen UND c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Was denn nun, Ihr “Experten der Regierung”?
Nur der PCR-Test zählt oder doch die Definition des RKI vom 21.12.2021? “Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.”
Überlebensrate ohne Impfung im Mittel bei 98,9%
Die exakten Zahlen der neuesten Auswertung von Prof. John Ioannidis und Cathrine Axfors vom Forschungsinnovationszentrum in Stanford (METRICS), Stanford University, Stanford, Kalifornien, USA, die am 23. Dezember 2021 veröffentlicht worden sind (zur Studie), sind noch beeindruckender, wie The Daily Sceptic belegt. Das Spannende an dieser Auswertung: Axfors und Ioannidis liefern ein Update der Seroprävalenzstudie aus dem Jahr 2020. In der ersten Studie konnte nachgewiesen werden, dass die Infektionstodesrate (IFR) zwischen 0.00% und 1.63% schwankt und zwar in Abhängigkeit von der Länderstruktur und dem Alter der Menschen. Bei Menschen, die jünger als 70 Jahre sind, lag die Sterblichkeitsrate (IFR) zwischen 0,00 % und 0,31 % mit einem rohen und korrigierten Median von 0,05 % (Bulletin of the World Health Organization, 99 (1), 19 – 33F. World Health Organization). Auch diese IFR ist bei medizinisch rational, sachlicher Beurteilung kein Anlass, eine universelle Lockdown Strategie politisch anzuordnen.
Zum Update des Jahres 2020
In dem aktuellen Update wurden 25 Seroprävalenzstudien aus 14 Ländern ausgewertet. Aufgeschlüsselt nach kalendarischen Altersklassen belegt die nachfolgend dargestellte Abbildung: die Überlebensrate bei Covid-19 ist selbst in der Altersklasse der über >70 Jährigen bei 97,1%, sofern die “älteren” Menschen nicht in Pflegeheimen oder Krankenhäusern untergebracht sind. Es liegt somit per se nicht an Covid-19, ob Gleichaltrige überleben oder versterben, sondern an der Art des Lebensstils und der Unterbringung. Das wäre die Aufgabe der Politik gewesen. Sie hätten mit ihren Experten herauszufinden müssen, warum Menschen in Pflegeheimen/Krankenhäusern häufiger versterben als Gleichaltrige unter normalen Lebensbedingungen. Warum sind Pflegeheime Hochburgen nosokomialer Keime (Krankenhauskeime), hätte das Gebot der Stunde lauten müssen und nicht Impfung um jeden Preis, zumal das Wissen und die Erkenntnisse um diesen Fakt seit 2003 sowohl bei der WHO als auch beim RKI vorhanden ist (siehe ausführlich: Amoy Gardens – 2003 SARS – isolierte Häuser).
Kernaussage
Kernaussage der Studie: bis zu einem Alter von 69 Jahren überleben über 99% der Menschen ohne Impfung in dieser politisch deklarierten Pandemie, trotz serologischem Nachweis von Covid-19. Anders formuliert, die Infektionssterblichkeitsrate (IFR) bei Covid-19 liegt zwischen 0,001 bis 0,614% bei den bis zu 60 Jährigen.
Fazit:
Jede Impfung ist an erster Stelle nach der Schutzwirkung zu bewerten = immunogen vor dem Gefahrenpotential zu sein. Angesichts der Forderung nach steter neuer Boosterung, da der Schutz (Antikörpernachweis!) in kurzen Zeitabständen nachlässt, ist der Schutz aktuell als sehr fragwürdig objektiv zu bewerten. Die Lösung ist sicher nicht das Dauer-Impf-Abo, zumal zusätzlich stets auch eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen werden muss. Es kann nicht sein, dass offeriert wird, wie beispielhaft von Albert Shaw, MD, PhD, Yale Medicine infectious diseases expert vorgebracht: “People get confused—or they think something is wrong—when guidance changes with COVID-19, but we have to remember that we are learning about this as we go.”
Menschen sind keine unfreiwilligen Studienobjekte für gierige, unverantwortlichen Begehrlichkeiten
Nutzen-Risiko-Abwägung heißt, wie sicher ist der Impfstoff (Bundesgesundheitsblatt 2014) und macht es Sinn eine vorbeugende Impfung zu empfehlen, wenn die Risiken einer schweren Erkrankung oder gar des vorzeitigen Versterben nicht gegeben ist. Die klare Antwort kann medizinisch nur sein, selbst wenn es Sinn machen würde, der Prophylaxe zu frönen, rechtfertigt es in keinem Fall, den Nürnberger Kodex außer Kraft zu setzen, die Menschenrechte zu beschneiden, Biomarker zum Fetisch politischer Anbetung zu erheben und die Menschen mittels Angst und Panik zwischen der Option Orwell und Hitchcock taumeln zu lassen. Die Aufgabe an die Politik lautet daher, wie können vulnerable Gruppen besser umsorgt werden, ohne dass ihre individuelle Lebensqualität beschnitten wird und Fürsorge in Bevormundung, Druck oder Entzug der Lebensqualität mündet. Dies ist bereits in der Ottawa Deklaration der WHO festgelegt worden
Fetisch PCR
Lichtblicke
Bewusstes Weglassen von Wahrheiten
Fetisch PCR
Zur Erinnerung :
Der evidente Stellenwert des PCR Tests ist der Nachweis von genetischem Material eines Organismus. In unserem Fall ein Virus – Covid-19. Ohne Zweifel beweist der PCR Test brillant das Vorhandensein eines Virus im Körper, sofern man zum Zeitpunkt des Tests mit dem Virus infiziert ist. Darüberhinaus kann der Test auch Fragmente des Virus nachweisen, selbst wenn kein replikationsfähiges (vermehrungsfähiges) Virus mehr vorhanden ist.
- Positiv PCR Testergebnis: der Erreger ist in den Körper eingedrungen. Das wird Infektion genannt. das ursprüngliche Wort kommt aus dem lateinischen īnficere und steht wörtlich für “hineintun”.
- Negativ PCR Testergebnis: der spezifische Keim ist nicht nachweisbar.
- Erreger-Nachweis: Der Nachweis (Infektion) des Erregers ist kein Beweis für das Vorliegen einer Erkrankung oder eines Krankheitsausbruches. Diese Erkenntnis geht auf eine Arbeit von Altman & Bland ,1994, zurück und wird desgleichen von der WHO bestätigt (WHO; FDA; Altman and Bland 1994).
Folgen wir dennoch der aktuellen Argumentation des Staates:
Im Dezember 2021 wird durch ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes bestätigt, der PCR Test als Nachweis für den Genesenenstatus ist unantastbar, da “im Sinne einer Legaldefinition die Voraussetzungen eines Genesenenausweis klar und rechtssicher” geregelt sind; daher bestehe kein Handlungsspielraum, den § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in seinem Wortlaut anders auszulegen. Weiterhin heißt es: “Zudem geht der Verordnungsgeber ausweislich der Verordnungsbegründung (vgl. BR-Drs 347/21 S. 13) ausdrücklich davon aus, dass der Nachweis einer durchstandenen Infektion nur durch einen PCR-Test zu Genüge geführt werden kann und ein Antikörpertests nicht ausreicht, um als genesene Person mit gewissen Privilegierungen zu gelten. Das Nachweisverfahren hat der Verordnungsgeber somit bewusst, wie in der Vorschrift formuliert, festgelegt, sodass § 2 Nr. 5 SchAusnahmV auch unter Beachtung von Sinn und Zweck der Verordnung seinem Wortlaut entsprechend auszulegen ist.”
Unbenommen davon, dass der PCR ein Biomarker ist und keine Erkrankung, belegen die Daten des RKI und destatis (siehe Abbildung):
- 91,55% der Menschen haben im Laufe der 2 Jahre (1. KW 2020 bis 52. KW 2021), trotz des Testwahns, keinen positiven PCR
- von den 8,45% positiv Getesteten überleben 99,43%
- 70% der Verstorbenen an, mit oder im Verdacht darauf, dass es Covid sein könnte, sind über 80 Jahre alt.
- die IFR (Infection Fatality Rate) liegt zwischen 0,05 – 0,07%; die CFR (Case Fatality Rate) zwischen 4,03% – 5,38%. Kommt darauf an, wenn man zitieren möchte – die Totenscheine (destatis) oder die Pi mal Daumen-Zahlen des RKI.
Was besagen die Zahlen des Staates
- Das Virus, selbst mit seinen vielen Mutationen, ist für die Mehrzahl der Menschen (>90%), trotz verordnetem “Testwahn”, nicht nachweisbar. Den Menschen daher aufzuerlegen, einen positiven PCR Test nachzuweisen, um frühestens nach 28 Tagen mittels eines negativen Testes das Genesenen Zertifikat mit QR Code zu erhalten, lässt den faden Beigeschmack aufkommen, dass die in § 28c Satz 1 IfSG allein ermächtigte Bundesregierung, eine bewusste Täuschung vorgibt, da die Legaldefinition nicht den wahren oder wirklichen Tatsachen entspricht und folglich eine falsche Auffassung des Sachverhalts entsteht. Die Frage ist daher, warum unterlässt es der Gesetzgeber, seine falsche, nicht evidente Genesenen-Definition zu ändern bzw. zumindest zu erweitern. Die Bundesregierung bezieht sich doch ansonsten immer so gern auf ihre „medizinischen“ Berater und Experten? Wie bereits nachgewiesen, hat das RKI klar definiert, dass AK dem PCR als Anerkennung für den Genesenen Status gleichgesetzt sind. (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Genesene_Impfdosis.html)
- das Virus hat nicht die Gefährlichkeit, die ihm angedichtet wird. Die Daten des RKI und von destatis belegen eine IFR von 0,06%! Nicht ganz unschuldig daran sind die Nachweise der natürlichen Immunität, die ohne Impfung erzielt wird. Beispielgebend wird hier die Arbeit des Nobelinstitutes Karolinska angeführt, die jeder nachlesen kann, der sich intensiver mit symptomatischen oder milden Verläufen von Covid und dem Nachweis von Abwehrkräften durch angeborene und adaptive Immunität beschäftigten will – Robust T Cell Immunity in Convalescent Individuals with Asymptomatic or Mild COVID-19
Summary
Lassen Sie sich durch fragwürdig Verordnungen nicht in Panik und Angst versetzen. Bedenken Sie immer, Gesetze haben selten etwas mit Wissen zu tun. Schon Cicero sagt “Epistula non erubescit” – Papier kennt keine Scham – ein Brief errötet nicht, nur weil sich ein Richter streng an Regierungserlasse hält. In Demokratien, so wird behauptet, seinen Gesetze nicht willkürlich, sondern orientieren sich an Objektivitäten und gesicherten Erkenntnissen… Aber leider leider, werden wir eines Besseren belehrt.
Unser Rat: bleiben Sie cool, vertrauen Sie Ihrem Körper und halten Sie sich fit, stets im Einklang mit der Natur.
Vernunft und Evidenz kann man nicht negieren
Das RKI definiert am 29.11. 2021, aktualisiert am 21.12.2021 (nachlesbar auf der Seite des RKI): “Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.”
Wenn Arbeitgeber oder Apotheken behaupten/unterstellen, dass Inhaber eines Genesenen Zertifikates auf der Basis des Nachweises von spezifischen Antikörpern betrügen würden, dann verweisen Sie auf die nachweisliche Rechtmäßigkeit. Behalten Sie sich Weiterungen vor, sofern Ihnen Nachteile bei Nichtanerkennung entstehen.
Geimpft – Genesen – Getestet: knapp 5 Wochen vor dem Weihnachtsfest wird nicht nur in Deutschland durch die Regierenden die 3G Regel eingeführt. Ihn zahlreichen Bereichen ist sogar eine 2G verpflichtend. Je nach Bedarf kann eine PCR/Antigen-Testung eingefordert werden. Nennt sich 2Gplus (Bundesregierung). Aber wie ist dieses paternalistische Vorgehen der Regierenden einzuordnen – als evidente Vorsorge, als Willkür? Oder anders formuliert, wie beweist man den Schutz vor einem “mörderischen” Virus? Mit Sicherheit nicht durch Abbau von Rettungsmöglichkeiten (Krankenhausbetten).
Vor der Zulassung eines Impfstoffes (klinische Prüfphasen bei der Entwicklung von Impfstoffen) steht an erster Stelle die Beantwortung der Frage, wie ist die Immunantwort (Schutz). Dann folgt, wie sicher ist der Impfstoff, welche Dosis ist erforderlich und wie ist die Wirksamkeit. Konstant bleibt jedoch die Forderung, sowohl im Zulassungsprozess, aber auch nach einer bedingten Zulassung⎢Notfallzulassung⎢regulären Zulassung, die Beantwortung der Frage: wie immunogen = schützend (Nachweis anhand spezifischer Immununtersuchungen wie Antikörper, T-Zell-Immunität) und wie sicher ist der Impfstoff (Bundesgesundheitsblatt 2014). Dies gilt auch für Menschen die als Genesene definiert sind, bis wer auch immer im Rahmen der Covid-19 Problematik dieses Außerkraftsetzung setzte. Auch bei Genesenen bestimmt man den Schutz, die Immunmarker, um zu sehen, ob die Person gefeit ist, einen nächsten Angriff abzuwehren, ohne schwerst zu erkranken oder gar zu versterben. Aktuell ist es das Covid-19-Virus, aber das gilt für Masern, Pocken und andere Erreger in gleicher Weise. Beim Genesenen, der natürlichen Auseinandersetzung, sowie bei der Impfung wird das als Risikoerkennung, Risikobewertung und Risiko Minimierung bezeichnet. Der gemeinsame Nenner heißt: wie gut ist eine Person ohne oder mit Impfung geschützt bzw. nicht schwer zu erkranken, das Gesundheitssystem nicht zu überfordern (Stichwort Triage aus dem Kriegsrecht, eingeführt durch die Regierung) bzw. nicht vorzeitig zu versterben. Impferfolg und Genesenenstatus überprüft man jedoch nicht mit der Durchführung eines Biomarker, dem PCR-Test, wie seit ca. 25 Jahren wiederholt bewiesen (WHO; FDA; Altman and Bland 1994).
Folglich ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV / Drucksache 19/29257 vom 4.5.2021) Willkür. Diese Verordnung benutzt einen Surrogat/Biomarker (PCR = Infektion) als Beweis für eine Erkrankung. Diese Verordnung verletzt damit nicht nur den Gleichheitsgrundsatz gem. Art 3 GG, sondern missachtet evidente medizinische Erkenntnisse entgegen dem – aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten – Willkürverbot. Damit steht § 2 Nr. 5 SchAusnahmV und die daraus mit der 3 G Regelung resultierenden oktroyierten Verpflichtungen aufgrund des Widerspruchs zu medizinischen Erkenntnissen der Immunität und zum Bundesrecht, welches bei anderen Erkrankungen auch den Immunitätsnachweis genügen lässt.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass das RKI im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Kategorie „Genesene“ zur Bezeichnung derjenigen Personen verwendet, die sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, aber nicht in die Kategorie „aktive Fälle“, „Verstorbene“ oder „Hospitalisierte“ eingeordnet werden. Aber die Einhaltung der in Stein gemeißelten Menschenrechte sind keine statistische Spielerei eines Regierungsinstitutes, zumal seit 1. KW 2020 bis November 2021 von 81.975.529 PCR Getesteten nur 5.677.751 (6,93%) als positiv registriert wurden – RKI.
Konsequenz: gleiche Anwendung von Beweisen. Bestimmungen des Immunstatus bei Geimpften wie Ungeimpften, bei Genesenen wie Gesunden. Weg von der Willkür der Bestimmung des PCR, der kein Marker für einen Schutz darstellt, zurück zum Gleichheitsgrundsatz gem. Art 3 GG und dem von Radbruch definierten ‘Extremes Unrecht ist kein Recht’.
Holen Sie sich das Genesenen-Zertifikat mit QR-Code in einer Apotheke
Legen Sie dazu das ärztlich ausgestellte Immunitätszertifikat vor
Berichten auch Sie uns per E-Mail über Ihre Erfolge, aber auch Gründe von Abweisungen (mit Angabe der Adresse der Apotheke). Wir wollen weitergeben, warum, wann und durch wen evidentes Wissen verletzt wird. Wir wollen gegen Willkür (Rechtssprechung ohne sachlichen Grund), die gesetzlich verboten ist, Juristen dazu auffordern, sich im Interesse der Menschen stark zu machen. Daher der Hinweis: der Bund regelt im Rahmen der SchAusnahmV § 2 Nr. 4 und Nr. 5, wer als genesen anzusehen ist „eine genesene Person [ist] eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.”
Immunität wird anhand von Immunitätsbestimmungen bewiesen und nicht anhand des PCR-Testes!
Der PCR-Test ist ein Surrogatparameter/Biomarker-Test; keine Immunitätsbestimmungen.
Der PCR-Test dient dazu, genetisches Material eines spezifischen Organismus, wie ein Virus zu entdecken (It’s a test to detect genetic material from a specific organism, such as a virus).
Nur ein kleiner Hinweis für Gestrige und Corona-Leugner: Coronaviren gibt es, diese sind nachgewiesen! Sicher nicht mehr mit den Koch’schen Postulaten, die von Henle-Koch (1878) sowie von Löffler (1883) entsprechend den Möglichen der Zeit korrekt formuliert und katalogisiert worden sind. Der Nachweis von Coronaviren gelang erstmalig mit dem Elektronenmikroskop durch June Almeida und wurde 1968 in Nature veröffentlicht- siehe dort: https://www.nature.com/articles/220650b0.pdf. Heute, im Zeitalter der KI werden Mikroben vorrangig durch in silico Verfahren, bei gleichzeitigem Anzüchten auf einem Nährboden, nachgewiesen.
Doch zurück: dieser „Erreger-Nachweis-Test“ = PCR-Test nicht belegen, dass man genesen ist, obwohl dies vom Bund als “wissenschaftliche” Basis angegeben wird (Cave: Willkür ohne sachliche Grundlage!) .(COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV).
Gebildete Ärzte und Apotheker mit Rückgrat wissen jedoch: wer den PCR-Test zur Grundlage eines Genesenen-Zertifikates erklärt, ist entweder ungebildet und/oder käuflich. Denn nicht vergessen: evidente Grundlagen sind keine Frage der Auslegung politischer Interpretationen.
Noch einmal daher die bewiesenen (evidenten) Fakten:
Definition: Genesen/Convalesce
Schrittweise Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Krankheit (to recover health and strength gradually after sickness or weakness). Die Definition basiert ursprünglich auf dem lateinischen Verb valescere” und bedeutet „wieder stark oder gesund werden” („to grow strong“).
Nachweis: Genesung
- Durch Beleg der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung. Definition der Erkrankung: Zustand der subjektiven oder/und klinischen oder/und sozialen Hilfsbedürftigkeit eines Menschen infolge des Verlustes des abgestimmten Zusammenwirkens der physischen, psychischen oder psychophysischen Funktionsglieder des Organismus (Karl Eduard Rothschuh, 1972). Hört sich schwierig an, aber Galenos (129 -199? n.Chr.) definiert das kurz und bündig als „einen Zustand, der die Kräfte unnatürlich schädigt”. Das versteht auch heute noch der medizinische Laie. Sozialversicherungsrechtlich wird noch ein wenig anders definiert und unter Krankheit das Vorhandensein einer Störung verstanden, die eine Behandlung im Sinne von medizinischer Therapie und Krankenpflege erfordert und eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
- Nachweis ausreichender Abwehrmechanismen gegenüber Angriffen durch Krankheitserreger oder Toxinen von außen zu besitzen und Schutz vor einer Infektion zu haben. Definition Abwehrmechanismen: dies sind einerseits spezifische Immunantwort wie erworbene zelluläre (T-Lympotyten) und/oder humorale (Antikörper von B-Lymphozyten und Plasmazellen) Immunantwort des Körpers, die sich gezielt gegen spezifische Antigene (z.B. gegen bestimmte Proteine eines Mikroorganismus), hier das Covid-19 richtet und(oder unspezifische Immunreaktion, die auf einem phylogenetisch sehr alten System der Abwehrmechanismen beruhten und als angeborenes Immunsystem bezeichnet werden.
Aktuelle Nachweismöglichkeiten von Abwehrmechanismen / Erfolg von Impfung beruhen auf der serologischen Bestimmung (Blutuntersuchungen) von Antikörpern und T-Zell-Immunitätserhebungen.
Zusammenfassung:
Der Nachweis eines Genesenenstatus beruht auf der Erhebung der für diese Krankheit spezifischen Immunantworten. Dies sind Covid-19 Antikörpertest und/oder Covid-19 T-Zell-Immunitätserhebungen. Der Nachweis von Kreuz-Immunitätserhebungen gegen endemische Verwandte des Covid-19 und seiner Mutationen belegen darüberhinaus, das schwere Krankheitsverläufe vermieden werden.
Nur zur Erinnerung: Die Pandemie wurde von der Gates gesponserten WHO ausgerufen, da behauptet wurde, dass es keine Immunität innerhalb der Bevölkerung gegen das Covid-19-Virus gebe, so dass überdimensioniert schwere, wenn nicht sogar tödliche Krankheitsverläufe daraus resultieren würden. Diese dramatischen Krankheitsverläufe könnten nur dadurch verhindert werden, wenn Immunität erzielt wird. Nur Immunität offeriere den Menschen die Chanc, nicht schwer zu erkranken, die unzureichenden Krankenhauskapazitäten nicht zu überfordern (Vermeidung einer Triage= Einteilung der Verletzten/Erkrankte (bei einer Katastrophe) nach der Schwere der Verletzungen) oder frühzeitig zu versterben. Immunität zu erlangen, ginge nur mit einer Impfung. Das ist nachgewiesenermaßen falsch, wie die zahlreichen international, renommierten und evidenten Arbeiten und auch unsere Citizen Empowerment-Bewegung belegen kann.
Evidenz braucht Unterstützung
Zunächst allen Unterstützern ein Dankeschön von ganzem Herzen für ihr finanzielles und persönliches Engagement für diese Initiative!
Ohne Moos nix los! So heisst es, wenn ohne Geld Dinge nicht zu realisieren sind. Dies gilt auch für die Initiative „Evidenz der Vernunft“. Mittellose Menschen mitziehen, schnell und sehr effektiv den Immunstatus in der Bevölkerung unabhängig vom Geldbeutel zu ermitteln, braucht finanzielle Unterstützung. Dies gilt auch, um Auswertungen vorzunehmen sowie Wege zu eruieren und zu etablieren, wie wir aus dem seit einem Jahr anhaltenden Desaster herauskommen.
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